von apa 06.12.2016 12:38 Uhr

Vergewaltigung am Praterstern: Angeklagte zeigten keine Reue

Wenig Reue haben im Wiener Landesgericht drei Burschen aus Afghanistan erkennen lassen, die am 22. April 2016 am Praterstern eine Studentin vergewaltigt haben sollen. Die Idee dazu sei “von niemandem” gekommen, sagten zwei Angeklagte, 17 bzw. 18 Jahre alt. Die Verhandlung ist auf 31. Jänner vertagt worden. Die Angeklagten bleiben bis dahin in Untersuchungshaft.

APA

Die Jugendlichen, die sich bis zu ihrer Festnahme als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Bundesbetreuung befanden und von der Caritas unterstützt wurden, hatten am Bahnhof Praterstern zunächst Alkohol konsumiert. “Dann haben sie ein geeignetes Opfer abgepasst. Sie sind der jungen Frau gefolgt und haben sie brutal vergewaltigt. Wenn Ihnen heute jemand was Anderes erzählen will, ist das schlicht falsch”, legte Staatsanwältin Katharina Stauber zu Beginn der Verhandlung dar.

Die Burschen waren einer 21 Jahre alten türkischstämmigen Austausch-Studentin vom Bahnhofsbereich zu einer am U-Bahn-Ausgang Lasallestraße gelegenen Toiletten-Anlage gefolgt. Der Jüngste öffnete mit einer Münze die Kabinentür, die die Studentin hinter sich abgeriegelt hatte. Laut Anklage fielen sie mit roher Gewalt über ihr Opfer her. Die Frau wurde zu Boden gebracht. Weil sie sich wehrte, wurde ihr Kopf mehrfach gegen die Klomuschel geschlagen. Sie wurde am Boden fixiert, ihr wurden Mund und Nase zugehalten. “Sie hat geglaubt ersticken zu müssen”, betonte die Staatsanwältin.

Die mehrfach vergewaltigte Frau trug Hämatome am ganzen Körper, Würgespuren am Hals und Einblutungen an den Schultern und am rechten Oberarm davon. “Viel schwerwiegender sind die seelischen Folgen”, verwies die Staatsanwältin auf eine von einer beigezogenen psychiatrischen Sachverständigen festgestellte posttraumatische Belastungsstörung, die das Leben der 21-Jährigen auf den Kopf gestellt hat.

“Ihr ist der Albtraum jeder Frau passiert”, führte die Rechtsvertreterin der jungen Frau, Sonja Aziz, ins Treffen. Ihre Mandantin sei vorher eine lebenslustige junge Frau gewesen, die die Gesellschaft anderer genoss, sich für Theater und Malerei begeisterte und nach Österreich kam, um in Wien Industriedesign und Raumplanung zu studieren. “Seit dem Vorfall erträgt sie die Nähe zu anderen Menschen nicht mehr. Sie hat Schlafstörungen, fühlt sich wie ein leerer Roboter, meidet die Gesellschaft von Männern und kann nicht mehr studieren”, berichtete Aziz.

Ihre Herkunft dürfte es der 21-Jährigen noch schwerer machen, das Erlebte seelisch verarbeiten zu können. “In den Land, wo sie herkommt, ist Vergewaltigung ein Tabu”, gab Aziz zu bedenken. Die junge Frau habe ihren Eltern bis heute nicht genau erzählen können, was ihr widerfuhr. Männliche Bekannte bzw. Freunde hätten ihr wiederum Schuldgefühle eingeredet. “Sie kann mit niemandem darüber sprechen. Das Schlimmste ist, dass sie das Grundvertrauen verloren hat”, meinte die Rechtsvertreterin.

Die 21-Jährige wurde im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch vernommen. Die davon angefertigte DVD wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Gerichtssaal abgespielt. Das Opfer der inkriminierten mehrfachen Vergewaltigung musste damit nicht mehr persönlich erscheinen und als Zeugin gegen ihre Peiniger aussagen. Sie ist mittlerweile wieder in ihre türkische Heimat zurückgekehrt.

Um ihr dennoch Präsenz zu verleihen, verlas ihre Rechtsvertreterin einen längeren Brief, den die junge Frau für die Verhandlung vorbereitet und ihr übermittelt hatte. “Manchmal gibt es Momente, wo ich gar nicht spüre, dass ich noch lebe”, heißt es darin. Die 21-Jährige offenbart, nach wie vor “große Wut und Hass”, vor allem aber “Ekel” zu verspüren: “Drei Monate konnte ich nicht in den Spiegel schauen. Ich fühle mich wie Restmüll. Ich erinnere mich an die Blicke dieser Männer.”

“Ich habe niemandem etwas getan. Warum werde ich bestraft?”, fragt sich die 21-Jährige. Weiters stellt sie fest: “Meine Lebensfreude ist dahin. Ich bin um Jahre gealtert.” Zur Tat selbst hält die Betroffene fest: “Ich habe die Sekunden gezählt, bis es vorbei ist. Ich dachte, ich sterbe dort.”

Der jüngste Angeklagte gab zu, die WC-Kabine aufgemacht und das Opfer festgehalten zu haben, während seine Freunde sich an ihr vergingen. An der Vergewaltigung habe er sich aber nicht beteiligt. “Ich habe kein Gesetz gebrochen”, sagte der 16-Jährige. Im Ermittlungsverfahren hatte er demgegenüber noch erklärt, er habe “gewusst, dass das nicht erlaubt ist”, und von einem “kleinen Fehler” gesprochen.

“Ich habe das Mädchen vergewaltigt. Warum weiß ich nicht. Ich denke seit sieben Monaten darüber nach, warum ich das getan habe”, lautete die Verantwortung des 17-Jährigen. Die Idee zu der Tat sei “von niemandem” gekommen. “Ist sie vom Himmel gefallen? Oder aus der Hölle gekommen?”, fragte sich der Richter. “Ich habe nicht gewusst, dass die zwei so etwas machen wollen”, verwies der Bursch auf die Mitangeklagten. Das Mädchen sei “geschockt” gewesen: “Aber geschrien hat sie nicht.”

“Wir wollten natürlich nicht so etwas tun”, versicherte der Älteste des Trios. “Niemand” habe “diese Idee gehabt. Wir waren betrunken. Wir haben das nicht absichtlich gemacht”, behauptete der 18-Jährige. Er könne sich nicht an sexuelle Handlungen erinnern, schließe solche aber nicht aus. Grundsätzlich sei “alles richtig, was ich bei der Polizei gesagt habe”.

Die Verhandlung ist überraschend vertagt worden. Die Verhandlung wird am 31. Jänner fortgesetzt. Den Angeklagten drohen im Fall einer Verurteilung bis zu siebeneinhalb Jahre Haft.

Die psychiatrische Sachverständige hat auf das gerichtliche Ersuchen um ein Ergänzungsgutachten bis zum heutigen Tag nicht reagiert. Die Gerichtspsychiaterin hatte die 21-Jährige im Auftrag der Justiz untersucht und eine posttraumatische Belastungsstörung festgestellt. Die Sachverständige hätte dem Gericht Auskunft über die Schmerzperioden der psychisch sehr stark mitgenommenen jungen Frau erteilen sollen, da sich daraus die Höhe eines allfälligen Privatbeteiligten-Zuspruchs errechnen lässt.

Opfer einer Straftat können sich grundsätzlich dem sie betreffenden Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen und auf diesem Weg eine finanzielle Wiedergutmachung geltend machen, was ihnen einen Zivilprozess gegen den bzw. die Täter erspart.

Jetzt
,
oder
oder mit versenden.

Es gibt neue Nachrichten auf der Startseite