Dem illegalen Glücksspiel das Handwerk gelegt

Vieler der beschlagnahmten Automaten sollen auf den ersten Blick harmlos gewirkt haben. Doch bei genauerer Betrachtung stellte sich heraus, dass die Geräte es erlaubten, auf ausländische Glücksspielanbieter zuzugreifen.
Mithilfe von Zugangsdaten, die in der Regel von den Barbetreibern selbst ausgehändigt wurden, konnte man sich über die Spielautomaten auf ausländische Server einloggen, wodurch keine Steuern hierzulande entrichtet werden mussten.
Gewinnchance ausgeschlossen
Dadurch waren auch Schutzfunktionen für garantierte Gewinne, die normalerweise bei erlaubten Spielen der Fall waren, völlig ausgeschlossen.
Da diese Spielchen klarerweise verboten sind, haben die Ordnungshüter den illegalen Glücksspielbetreibern nun das Handwerk gelegt. Den Barbetreibern droht nun eine Strafe in der Höhe von 2.140 Euro. Die Urheber der Server im Ausland müssen noch ermittelt werden.






