ÖAMTC und Land gegen Osttiroler Interessen?

Die erste Instanz, das Bezirksgericht Lienz, wies die Klage, der sich das Land Tirol angeschlossen hatte, ab. Den Gemeinden und dem BKH Lienz wurde Recht gegeben – sie müssen laut erster Instanz nicht zahlen.
Der ÖAMTC berief, das Landesgericht Innsbruck hob das Urteil des Bezirksgerichts auf und entschied gegen die Osttiroler Gemeinden. Sie bzw. der Gemeindeverband müssen die Kosten der Überstellungsflüge zahlen.
FPÖ-Hauser wehrt sich gegen Urteil
„Ein Falschurteil, weil bei der Gesetzeswerdung in den erläuternden Bestimmungen festgelegt worden war, dass Überstellungsflüge vom ÖAMTC zu zahlen sind. Diese erläuternden Bestimmungen, die das Land Tirol kennen müsste, hat das Landesgericht nicht berücksichtigt“, stellt FPÖ-Nationalrat Mag. Gerald Hauser in einer Aussendung fest.
Das Land habe sich in der zweiten Instanz nicht zurückgezogen, es sei weiter als Mitkläger aufgetreten. Es sei unverständlich und nicht nachvollziehbar, dass das Land Tirol bei den Überstellungsflügen nicht die Position der Gemeinden teile, sondern den ÖAMTC-Flugrettungsverein unterstütze und gegen die 33 Osttiroler Gemeinden agiere.
ÖVP-Kuenz hält Lösung für „nicht zielführend“
Laut Medienberichten hat der ÖVP-Landtagsabgeordnete Dipl.-Ing. Hermann Kuenz mitgeteilt, er finde die Haltung des Gemeindeverbandes als nicht zielführend, mit dem Land solle Einvernehmen hergestellt werden, so dass die anfallenden Kosten nicht alleine das Bezirkskrankenhaus Lienz zu tragen habe.
„Der Osttiroler Landtagsabgeordnete Kuenz unterstützt den falschen Standpunkt des Landes. Kuenz sollte mit uns Osttirolern kämpfen und sich für den Bezirk Lienz einsetzen. Er ist aber auf der Seite des ÖAMTC und des Landes Tirol und nicht auf der Seite Osttirols und der 33 Bezirksgemeinden, die den Gemeindeverband bilden“, erklärt NR Hauser.






