Stromrechnung jetzt 10 Jahre lang aufbewahren
Steuerunterlagen, Verträge, Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge – welche Aufbewahrungsfristen gibt es und was bedeutet Verjährung.
Das fragen sich viele Verbraucher, wenn die Papierstapel im hauseigenen Büro zu hoch werden.
Beweis für Zahlung erforderlich
Das Problem besteht darin, dass es ohne die Originalunterlagen zum Beispiel nicht möglich sei, bei eventuellen erneuten Zahlungsaufforderungen den Beweis der bereits getätigten Zahlung anzutreten. Daher sollten in der Regel die Papierversionoder eventuell die digitale Kopie aufbewahrt werden. Die Verjährungsfrist kann nach Art der jeweiligen Forderung variieren, die allgemeine Verjährung beträgt laut Zivilgesetzbuch zehn Jahre. Verjährung bedeutet, dass ein bestehender Rechtsanspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann.
Beim Kauf von Neuwaren, wie Möbel, Schuhe, Kleidungsstücke, Haushalts- und Unterhaltungselektronik, so genannte Verbrauchsgüter, beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Übergabe. Im Falle eines Mangels benötigt man zur Reklamation einen geeigneten Nachweis darüber, wann und wo die Sache gekauft wurde, am besten einen Kassenbon. Deshalb sind in diesem Fall die Belege mindestens 2 Jahre aufzubewahren.
Verbraucherzentrale empfiehlt: Kopie anfertigen!
Oftmals sind die Kaufbelege auf Thermopapier gedruckt, das in der Regel sehr schnell verblasst. „Deshalb besser eine haltbare Kopie dieser Belege anfertigen“, rät Walther Andreaus, der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol. Auch beim Kauf im Internet sollten online geschickte Rechnungen gut gespeichert oder am besten ausgedruckt werden.
Auch bei Handwerkerrechnungen gilt die allgemeine Verjährungsfrist. Diese sind also mindestens 10 Jahre aufzuheben. Versicherungspolizzen, die noch laufen, seien ohnehin abzuheften.
Jede Beitragsabrechnung müsse aber nicht aufgehoben werden. Wichtig sei, die Versicherungsbedingungen und ggf. erfolgte Nachträge sowie die letzten Zahlungsbelege aufzubewahren.
Wie lange sollte man aber Rechnungen und Dokumente aufbewahren?
Generell wird empfohlen, Zahlungsbelege vorsichtshalber 2-3 Jahre länger aufzubewahren, da es bei der Auslegung gewisser Verjährungsfristen unterschiedliche Interpretationen gibt.
Erfolgt eine Zahlung über die Bank, ist es empfehlenswert, auch die Kontoauszüge, auf welchen die Zahlung aufscheint, aufzubewahren. Nicht zu vergessen ist auch, dass bei einer Mahnung (die ordnungsgemäß zugestellt wurde) die Verjährungsfrist erneut ab dem Zeitpunkt der Mahnung zu laufen beginnt.






