Bald legale Bordelle in Südtirol?

Mit einem Begehrensantrag im Südtiroler Landtag wollen die Freiheitlichen die Legalisierung von Bordellen im Land vorantreiben.
Vorbild Österreich
Südtirol sollte laut dem Landtagsabgeordneten Pius Leitner danach trachten, sich mit allen Mitteln und auf allen möglichen Ebenen dafür zu verwenden, eine Gesetzeslage zu schaffen, wo – wie beispielsweise in Österreich – die Prostitution außerhalb behördlich bewilligter Bordelle verboten sei. Eine Bordellbewilligung unterliege in Österreich nämlich laut dem Freiheitlichen klaren Auflagen und Richtlinien.
So sei der Inhaber einer Bordellbewilligung in Österreich beispielsweise verpflichtet, die im Bordell die Prostitution ausübenden Personen einschließlich ihres Vor- und Familiennamens, Geburtsdatums, Geburtsortes, Wohnortes und der Höhe des von ihnen zu entrichtenden Mietzinses sowie jede Änderung unverzüglich der Behörde schriftlich bekannt zu geben. Zudem müsse der Inhaber der Bordellbewilligung während der Betriebszeiten im Bordell anwesend sein.
Freiheitliche fordern Wiedereröffnung von Freudenhäusern
Daher beautragen die Freiheitlichen den Südtiroler Landtag mittels eines Begehrensantrages damit, das Parlament und die Zentralregierung in Rom aufzufordern, ehestens eine Überarbeitung und zeitgerechte Anpassung der derzeit in diesem Bereich geltenden Gesetzesbestimmungen in Angriff zu nehmen.
Insbesondere soll darauf gedrängt werden, die Wiedereröffnung der Freudenhäuser ins Auge zu fassen.
Damit könne laut Pius Leitner sichergestellt werden, dass die entsprechenden Steuern entrichtet werden und dass jegliche Form illegaler Ausbeutung durch Prostitution verhindert bzw. zumindest eingeschränkt werde.






