Jihadisten-Prozess in Graz fortgesetzt
O. soll unter anderem junge Männer für den Kampf aufseiten des IS in Syrien angeworben haben. Dem Zweitangeklagten wird Mord und Nötigung vorgeworfen.
Von den anfangs 16 Geschworenen waren nach fünf Monaten immerhin noch zwölf übrig, die in der drückenden Hitze ausharrten. Zunächst hatte ein Zeuge angegeben, er hätte keinen persönlichen Kontakt zu Mirsad O. gehabt, allerdings hatte er dessen Telefonnummer weitergegeben. Unter anderem an seine Schwester, die ebenfalls als Zeugin geladen war. Diese leugnete, den Prediger überhaupt zu kennen, obwohl sie häufig in dessen Moschee war. “Sie riskieren, eingesperrt zu werden, vor wem fürchten Sie sich so?”, fragte der Staatsanwalt und wies sie auf die Strafe für Falschaussage hin. Doch die junge Frau blieb bei ihren Angaben. “Haben Sie Angst, werden Sie unter Druck gesetzt?”, versuchte es auch der Richter, doch sie verneinte.
Ein weiterer Zeuge wurde weit über eine Stunde befragt, weil er plötzlich auch große Erinnerungslücken aufwies. Er wurde bereits wegen Teilnahme an einer terroristischen Organisation verurteilt. “Wie stehen Sie heute zum IS?”, fragte der Richter. “Das möchte ich nicht sagen”, antwortete der 18-Jährige. “Müssen Sie aber”, so der Vorsitzende. Nach einigem Hin und Her meinte der Zeuge, er finde “nicht alles gut”, was der IS mache. “Was ist gut?”, wollte einer der Beisitzer wissen. “Das Strafrecht der Scharia”, kam es nach einigem Zögern. “Sie finden es also gut, wenn man jemandem die Hand abhackt oder Frauen steinigt?”, formulierte es einer der Richter, worauf er keine Antwort bekam.
Der Zeuge weigerte sich beharrlich, Personen, die auf den Fotos von seinem Handy zu sehen waren, zu identifizieren. “Ich kenne diese Bilder nicht”, lautete seine Aussage. Bei den Koranverteilungsaktionen wollte er auch nie mitgemacht haben, doch der Richter zeigte ihm ein Foto, wo er mit drei dieser Bücher abgebildet ist: “Und warum gehen Sie dann mit der Familienpackung herum?” Der Staatsanwalt erklärte, er werde die Akten aus Wien kommen lassen und behielt sich die Einleitung eines weiteren Verfahrens vor.