von ih 23.05.2016 14:25 Uhr

Ehrenamtliche Tätigkeiten bringen Maturapunkte

Vor einigen Jahren wurde der „Ehrenamtsnachweis der Kinder- und Jugendverbandsarbeit“ vorgestellt. Der Nachweis belegt, welche Kompetenzen die Jugendlichen in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit erworben haben. Den Oberschülern des Landes steht die Möglichkeit offen, den erworbenen Nachweis an der Schule vorzulegen.

Blaas wollte von der Landesregierung wissen, welche ehrenamtlichen Tätigkeiten als Maturapunkte angerechnet werden können und in welcher Form die Ehrenamtsnachweise in Maturapunkte umgerechnet werden. Bildungslandesrat Philipp Achammer gibt in seinem Antwortschreiben bekannt, dass grundsätzlich jede Schule selbst darüber entscheidet, welches Spektrum an außerschulischen Tätigkeiten eines Schülers als Bildungsguthaben anerkannt werde. Als Bildungsguthaben werden meist alle jene Aktivitäten angerechnet, in denen über eine reine Mitgliedschaft in Vereinen und Organisationen hinaus durch einschlägige Zertifikate (z.B. Ehrenamtsnachweis) besondere Qualifikationen nachgewiesen werden, so Achammer. So können Maturapunkte gesammelt werden Weiters erklärt Landesrat Achammer, dass jeder Oberschüler in den letzten drei Schuljahren Punkte für die Abschlussprüfungen sammeln könne. Für die Berechnung dieses sogenannten Schulguthabens nutze der Klassenrat am Ende der dritten, vierten und fünften Klasse eine Punktetabelle, welche Punkte auf Basis der Mittelwerte der Zeugnisnoten eines Schülers vorsehe. Für ehrenamtliche Tätigkeiten können hierbei maximal ein Punkt pro Schuljahr ab der dritten Klasse als mögliches Bildungsguthaben hinzugerechnet werden. Allerdings könne die Zuerkennung von Bildungsguthaben keineswegs zur Veränderung der Bandbreite, welche dem Mittelwert der Noten entspricht, führen, so Achammer. Auf Blaas‘ Frage, ob es auch Schulen gebe, die den Ehrenamtsnachweis nicht anerkennen, entgegnet Philipp Achammer, dass ihm keine solche Schulen bekannt seien. Ebenso sei es laut Achammer nicht möglich, zu ermitteln, wie viele Ehrenamtsnachweise in den vergangenen drei Schuljahren als Maturapunkte umgerechnet wurden, wie der Freiheitliche Abgeordnete in seiner Anfrage ersucht hat.  

Blaas wollte von der Landesregierung wissen, welche ehrenamtlichen Tätigkeiten als Maturapunkte angerechnet werden können und in welcher Form die Ehrenamtsnachweise in Maturapunkte umgerechnet werden.

Bildungslandesrat Philipp Achammer gibt in seinem Antwortschreiben bekannt, dass grundsätzlich jede Schule selbst darüber entscheidet, welches Spektrum an außerschulischen Tätigkeiten eines Schülers als Bildungsguthaben anerkannt werde. Als Bildungsguthaben werden meist alle jene Aktivitäten angerechnet, in denen über eine reine Mitgliedschaft in Vereinen und Organisationen hinaus durch einschlägige Zertifikate (z.B. Ehrenamtsnachweis) besondere Qualifikationen nachgewiesen werden, so Achammer.

So können Maturapunkte gesammelt werden

Weiters erklärt Landesrat Achammer, dass jeder Oberschüler in den letzten drei Schuljahren Punkte für die Abschlussprüfungen sammeln könne. Für die Berechnung dieses sogenannten Schulguthabens nutze der Klassenrat am Ende der dritten, vierten und fünften Klasse eine Punktetabelle, welche Punkte auf Basis der Mittelwerte der Zeugnisnoten eines Schülers vorsehe. Für ehrenamtliche Tätigkeiten können hierbei maximal ein Punkt pro Schuljahr ab der dritten Klasse als mögliches Bildungsguthaben hinzugerechnet werden. Allerdings könne die Zuerkennung von Bildungsguthaben keineswegs zur Veränderung der Bandbreite, welche dem Mittelwert der Noten entspricht, führen, so Achammer.

Auf Blaas‘ Frage, ob es auch Schulen gebe, die den Ehrenamtsnachweis nicht anerkennen, entgegnet Philipp Achammer, dass ihm keine solche Schulen bekannt seien. Ebenso sei es laut Achammer nicht möglich, zu ermitteln, wie viele Ehrenamtsnachweise in den vergangenen drei Schuljahren als Maturapunkte umgerechnet wurden, wie der Freiheitliche Abgeordnete in seiner Anfrage ersucht hat.

 

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