RAI-Fernsehgebühr: In diesem Fall ist man befreit!

Die Fernsehgebühr wird jährlich stillschweigend erneuert, und der Steuerzahler ist zu deren Zahlung über die Stromrechnung verpflichtet.
Nur für dieses Jahr wird diese erste Rate in Höhe von 70 Euro mit der am 1. Juli fälligen Stromrechnung und die restlichen 30 Euro in Raten mit den nächsten Stromrechnungen beglichen. Ab dem nächsten Jahr wird die Stromrechnung dann mit 10 Monatsraten ab Jänner belastet.
Wie wird die Gebühr berechnet?
Ausgangspunkt für die Festlegung, wer was zu bezahlen hat, ist der Familienbogen und der Wohnsitz. Mit gemeldeter Familie ist nicht nur die Familie im traditionellen Sinne gemeint, sondern das gewohnheitsmäßige Zusammenleben von Personen an einem festen Wohnsitz.
Die Gebühr wird nur zu Lasten jener Person in Rechnung gestellt, auf welcher die Stromrechnung lautet, und zwar für alle Fernsehgeräte im Besitz dieser Person und im Besitz der gemeldeten Familienmitglieder auch für Zweitwohnungen.
Wer ist von der Gebühr befreit?
Wer nur einen Computer, ein Tablet oder Smartphone ohne Funkempfangsgerät besitzt, oder auch nur ein oder mehrere Radiogeräte, ist nicht zur Zahlung der Gebühr verpflichtet, nachdem nur für jene Geräte, welche für den Empfang von Funksendungen geeignet oder aufrüstbar sind, die Zahlungspflicht besteht.
Außerdem sind alljene Bürger von der Gebühr befreit, welche das 75. Lebensjahr vollendet haben mit einem jährlichen Einkommen von weniger als 6.713 Euro. Diese können sich für die Befreiung von der Fernsehgebühr an die Agentur der Einnahmen wenden und eine Ersatzerklärung zur Befreiung einreichen.






