von fe 25.02.2016 16:36 Uhr

Kündigungen nur noch telematisch und ausschließlich auf Italienisch?

Laut dem gesetzlichen Dekret Nr. 151 vom 14. September 2014 wird ab dem 12. März 2016 eine Kündigung oder einvernehmliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nur noch in telematischer Form erfolgen. Die Süd-Tiroler Freiheit weist auf die Verletzung der Zweisprachigkeit hin.
screenshot: inps.it

Der Arbeitnehmer wird sich künftig auf dem Portal „cliclavoro“ des Arbeitsministeriums registrieren lassen müssen. Für die Registrierung wird ein PIN verlangt, der auch den Zugang zu den Diensten des Sozialversicherungsinstituts INPS ermöglicht.

Der Pin kann online beim INPS unter „il Pin on line“ beantragt werden. Nach der Registrierung muss der Arbeitnehmer ein Formular ausfüllen und dabei Angaben zu seiner Identität, den Eckdaten seines Arbeitsverhältnisses und den Grund für dessen Auflösung machen.

Nur auf Italienisch?

Cristian Kollmann von der Süd-Tiroler Freiheit und Sprecher der Arbeitsgruppe „Recht auf Muttersprache“ bemängelt, dass sowohl die Seite des Arbeitsministeriums, des INPS sowie das Formular selbst in ausschließlich italienischer Sprache verfügbar sind.

Die Landtagsfraktion der Süd-Tiroler Freiheit möchte daher in einer Anfrage von der Landesregierung wissen, was diese zu unternehmen gedenke, damit die Seite des Arbeitsministeriums, des INPS sowie das Kündigungsformular auch in deutscher Sprache bereitgestellt werden.

„Recht auf Muttersprache vorenthalten“

„Immer wieder versuchen staatliche Behörden, den Südtirolern das Recht auf Gebrauch der deutschen Muttersprache vorzuenthalten. Mit dieser subtilen sprachimperialitischen Politik muss endlich Schluss sein“ sagt Kollmann.

Gegenüber UT24 bezweilte er, dass das Formular bis zum Start am 12. März auch in deutscher Sprache vorliegen werde.

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