Murmeltiere dürfen geschossen werden

50.000 Murmeltiere bewegen sich derzeit schätzungsweise auf 75.000 Hektar Fläche in Südtirol. „Die Murmeltierregulierung“, erklärt Landesrat Arnold Schuler, „soll verhindern, dass die Pflege der wertvollen Almlandschaft aufgegeben wird“. In der Schweiz und in Österreich sind Murmeltiere regulär bejagt. In Südtirol kommen Murmeltiere ebenso häufig vor, Italien listet das Murmeltier jedoch bei den geschützten Wildarten auf. Unter strengen Voraussetzungen ermöglicht aber auch das italienische Jagdrahmengesetz eine Regulation des Murmeltieres.
Im gesamten italienischen Alpenraum sind ehemalige Almwiesen häufig verbuscht oder werden nur mehr extensiv beweidet. In Südtirol ist die Situation anders, da die Bergbauern die Almflächen mähen und bearbeiten. In ökologischer Hinsicht bieten diese bewirtschafteten Flächen wesentlich mehr Artenreichtum, sowohl für Pflanzen als auch für Tiere. Der Lebensraum für Murmeltiere wurde großteils gerade durch die Rodung zur Schaffung der Almflächen im Mittelalter ermöglicht.
Gefährdet ist die Bewirtschaftung dieser Flächen, wenn die Erschwernisse zu groß werden. Finanzielle Anreize reichen alleine nicht aus. Da Flächen heute aufgrund der geringen Zahl von Arbeitskräften kaum mehr mit der Hand gemäht und bearbeitet werden können, sind Grabschäden von Murmeltieren ein Grund für die Aufgabe der Bewirtschaftung – zu aufwändig, kostenintensiv und zugleich auch zu gefährlich für einen Maschineneinsatz, erläutert Andreas Agreiter, geschäftsführender Direktor des Landesamtes für Jagd und Fischerei.Â
Um das zu verhindern, sollen die Murmeltiere gezielt dort, wo Probleme auftreten, reguliert werden. Die Schäden wurden von den Grundeigentümern gemeldet, von den hauptberuflichen Jagdaufsehern bestätigt und von der Forstbehörde überprüft. Das Amt für Jagd und Fischerei bewertet, auf welchen Flächen eine Regulation prioritär erscheint. Auch wird geprüft, ob alternative ökologische Maßnahmen – wie es das Staatsgesetz vorsieht – anwendbar sind. Das Gutachten der Wildbeobachtungsstelle des Landes und des staatlichen Istituto superiore protezione e ricerca ambientale Ispra gab schließlich grünes Licht für eine gezielte Regulation des Murmeltieres – beschränkt auf Örtlichkeiten wesentlicher Schadeinwirkung und zahlenmäßig so beschränkt, dass der Murmeltierbestand als Gesamtes nicht gefährdet wird.
Im laufenden Jahr erfolgten Schadensmeldungen von Mähwiesen, wo rund zehn Prozent der gemähten Flächen Grabschäden aufweisen, und zwar in 210 Lokalitäten und 429 Katasterparzellen. An Infrastrukturen wurden durch Murmeltiere Schäden an untergrabenen Bauten wie Hütten, Liftstützen, Hangverbauungen, Speicherbecken.
Das Sonderabschussdekret 2015 sieht 958 Stück zum Abschuss freigegebene Murmeltiere landesweit vor, das entspricht 3,0 Prozent der Gesamtpopulation von 31.710 Stück in den 40 Jagdrevieren – im Vergleich die Zahlen von 2014: Freigabe 944 Stück, effektiver Abschuss 657 Murmeltiere. Die örtliche Einschränkung der Regulation bedeutet, dass sie auf 1280 Hektar freigegeben wird, und zwar auf der Schadfläche inklusive 100 Meter Umkreis, das entspricht 2,5 Prozent der Lebensraumfläche von 50.138 Hektar in den 40 Jagdrevieren. Die Regulation erfolgt in 39 Jagdrevieren, in 16 Jagdrevieren davon wurden zumindest einige angegebene Schadflächen nicht als prioritär eingestuft und daher für die Regulation ausgeklammert. (LPA)
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