von apa 30.08.2015 23:30 Uhr

Prozess um grausame Tötung einer 19-Jährigen in Salzburg

Am Landesgericht Salzburg hat am Montag der Prozess nach einer außergewöhnlich grausamen Bluttat begonnen. Ein 21-Jähriger ist wegen Mordes angeklagt. Er soll seine Ex-Freundin in der Nacht auf den 9. Oktober 2014 in Saalfelden mit rund 50 Messerstichen hingerichtet haben. Der Angeklagte legte heute ein Geständnis ab: "Stimmen haben gesagt: Wenn ich kein Opfer bringe, dann bin ich der Nächste."
APA

Unter großen Sicherheitsvorkehrungen und im Beisein mehrerer Angehöriger des 19-jährigen Opfers eröffnete die Vorsitzende Richterin Bettina Maxones-Kurkowski die Jugend-Geschworenenverhandlung. Laut Staatsanwältin Karin Sperling soll der Angeklagte die Tat im Voraus geplant haben. Er habe dazu die junge Pinzgauerin in die Wohnung, in der er mit seiner Mutter wohnte, gelockt und sofort auf sie eingestochen. Das Opfer erlitt 50 massive Stich- und Schnittwunden. Allein im Herzen der Toten wurden elf Einstiche festgestellt. Der Verdächtige verwendete für die Tat fünf Messer. Die Mutter des 21-Jährigen entdeckte gegen 1.00 Uhr die entstellte Leiche im Badezimmer und rief die Polizei. Ihr Sohn ließ sich widerstandslos festnehmen. Er hatte 0,8 Promille Alkohol im Blut.

Ob er die Frau tatsächlich umbringen wollte, fragte die Richterin den Beschuldigten. „Ja sicher, sonst wäre es kein Opfer gewesen. Um das ist es ja gegangen. Ich habe gezielt ins Herz gestochen, das habe ich mir vorher im Internet angesehen, wie das genau funktioniert“, antwortete der bisher unbescholtene 21-Jährige. Der Angeklagte wirkte völlig gefasst und ruhig, als er das Motiv erläuterte. „Stimmen“ habe er erstmals im September 2011 gehört, als sein Onkel bei einem Verkehrsunfall ums Leben kam. „Da haben sie gesagt, dass den Onkel der Teufel geholt habe.“ Als dann im Sommer 2014 Briefe vom Gericht einlangten, es sei um eine Verhandlung und um Exekutionen gegangen, habe er wieder Stimmen gehört. „Sie sagten zu mir, dass sie mich holen werden. Wenn ich kein Opfer bringe, bin ich der nächste.“ Seine Freundin, mit der er seit 2013 mit Unterbrechungen ein Verhältnis hatte, sei ein würdiges Opfer gewesen, denn sie habe wie er vor drei Jahren eine weiße Frau bei einer Bushaltestelle in einem Auto sitzen gesehen.

Er habe sich vor der Tat eineinhalb Stunden lang im Internet Fotos von Mordfällen angesehen, „ich wollte wissen, wie es richtig geht“. Dabei habe er Whisky und Bier getrunken, den Alkohol aber gar nicht gemerkt. „Ich wollte nur, dass die Stimmen leise werden und ich eine Ruhe hab.“ Später lockte er die Kellnerin in die Wohnung. „Sie ist reingekommen und ich habe sofort zugestochen. Sie hat sich nicht gewehrt.“ Die Staatsanwältin sprach von einer regelrechten Hinrichtung: Die Stichkanäle waren bis zu zehn Zentimeter lang, die Querachse des Körpers wurde durchstochen, Körperteile wurden herausgeschnitten, Gewebeteile fehlten und wurden auch nicht mehr gefunden. Er habe aber nur jene Gewebeteile gegessen, die auf dem Messer hängen geblieben seien, sagte der 21-Jährige. „Das verleiht menschliche Kraft.“

Das, was am Rücken der Leiche eingeritzt war, bezeichnete der Angeklagte als ein Pentagramm und ein Sonnenrad. „Das ist das Portal, was Satan anzeigt, was seiner Dienerschaft ansteht.“ Auch die Flucht habe er bereits geplant. Ja, es stimme, er habe für 9. Oktober einen Flug nach New York gebucht.

Im Mittelpunkt der Anhörung der zwei Gutachter stand die Frage: Hat der Angeklagte tatsächlich innere Stimmen gehört, denen er zufolge ein Opfer zu bringen habe. Oder täuschte er die Halluzinationen vor? Neuro-Psychiater Ernst Griebnitz konnte nicht sagen, ob die Aussagen simulatorisch waren. Er hat den 21-Jährigen zuletzt im November 2014 begutachtet und keine halluzinatorische Symptome festgestellt.

Verteidigerin Liane Hirschbrich hat zum Prozess den renommierten Psychiater und Neurologen Reinhard Haller beigezogen. Er hatte ein Privatgutachten erstellt. Seine Fragen an Griebnitz drehten sich vor allem darum, wie weit der Angeklagte Warnvorstellungen haben könnte und ob das in einem Testverfahren messbar sei. „Nein“, antwortete Griebnitz zur letzteren Frage.

Ob der Angeklagte derzeit an einer Psychose leide, könne er nicht sagen, dazu müsste er ihn erneut begutachten, erklärte Griebnitz. Die Verantwortung des Beschuldigten habe sich ja gewandelt, denn bei weiteren Einvernahmen hatte der 21-Jährige den Ermittlern erklärt, die Angaben, dass er innere Stimmen gehört habe, seien erlogen gewesen. Seiner Aussage vor Gericht zufolge solle nun doch eine Wahnssymptomatik bestanden haben. Eine Grundregel besage aber, dass ein Betroffener nicht infrage stellen könne, „gibt es das oder nicht“. Dass sich so jemand Informationen über die eigene Sichtweise und über die Folgen des Krankheitsbildes einhole (der Angeklagte hat offenbar vor der Tat im Internet über den Maßnahmenvollzug recherchiert), könne er sich nur schwer vorstellen, erklärte Griebnitz.

Haller gab allerdings zu bedenken: Es sei ja bekannt, dass Betroffene massive wahnhafte Störungen verleugnen würden. „Der Angeklagte wollte am Vormittag das Gericht überzeugen: Er ist nicht krank, er ist normal.“ Verteidigerin Hirschbrich hatte aber einige Monate vor Prozessbeginn ihren Mandanten als psychisch schwer krank und deshalb als zurechnungsunfähig bezeichnet. Im Eingangsplädoyer sagte sie, dass es sich um eine außergewöhnliche, tragische Tat handle und man es mit einem Angeklagten „in außergewöhnlicher Verfassung“ zu tun habe.

Der erste Prozesstag war gegen 20.00 Uhr zu Ende. Die Verhandlung wird am Dienstag mit der Anhörung von Zeugen und des gerichtsmedizinischen Gutachters fortgesetzt. Die Verteidigerin hatte zuvor die Zeugenbefragung von Gutachter Haller beantragt. Dieser Antrag wurde aber abgewiesen.

Jetzt
,
oder
oder mit versenden.

Es gibt neue Nachrichten auf der Startseite