STF: „Fristen für Verlängerung des Führerscheins auf 15 Jahre ausweiten“

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Eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 lässt es den Mitgliedsstaaten offen, ihre Führerscheine mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 15 Jahren zu versehen. Von dieser Möglichkeit haben unter anderem die Bundesrepublik Österreich und die Bundesrepublik Deutschland Gebrauch gemacht.
„Durch eine Verlängerung der Frist von zehn auf 15 Jahre könnte ein Beitrag zum Abbau von Bürokratie geleistet werden“, zeigt sich die Süd-Tiroler Freiheit überzeugt. Mittels Begehrensantrag soll sich der Landtag dafür aussprechen, und gleichzeitig das Parlament und die Regierung in Rom dazu auffordern, die Frist zur Verlängerung der Führerscheine auf 15 Jahre zu verlängern.






