50% Steuerabzug auf neue Klima

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Es gibt dazu gute Nachrichten: Wer sich ein neues Klimagerät anschafft, kann die Investition unter bestimmten Umständen zu 50% von der Einkommenssteuer abziehen.
Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) erklärt die Bedingungen:Â
- Wer sein Klimagerät im Zuge anderer Sanierungsmaßnahmen anschafft, kann die Investitionen zu 50% von der Einkommenssteuer abziehen.
- Die Anschaffung von sogenannten elektrischen Großgeräten muss im Zuge von Sanierungsmaßnahmen erfolgen, für welche der 50%ige Steuerabzug in Anspruch genommen wird.
- Nur dann kann der „Möbelbonus“, in welchen die Elektrogeräte hineinfallen, mit einem Höchstbetrag von 10.000 Euro in Anspruch genommen werden. Der Steuerabzug muss zu gleichen Teilen auf 10 Jahre aufgeteilt werden.
- Steuerlich abgesetzt werden können sowohl elektrische Ventilatoren als auch Klimaanlagen welche der Energieeffizienzklasse A+ entsprechen.
Über das Preis-Leistungs-Verhältnis sollte man sich im Vorfeld bei der Stiftung Warentest oder bei der Zeitschrift Konsument informieren. Zahlen kann man mittels Bank- oder Postüberweisung, oder mit Kreditkarte oder Bankomat.
Weitere Infos rund um den Steuerabzug sind im Infoblatt „Förderungen im Baubereich“ und dem Leitfaden „Steuervergünstigungen für Immobilien“ der Verbraucherzentrale Südtirol enthalten.
Für weitere Informationen steht die VZS zur Verfügung: 0471-301430






