von st 28.05.2015 17:47 Uhr

F: „Scheidender Gemeindeausschuss von Pfitsch hält wenig von Transparenz“

Der Fraktionssprecher der Freiheitlichen im Landtag, Pius Leitner, und der wiedergewählte Gemeinderat von Pfitsch, Karl Volgger, nehmen in einer gemeinsamen Presseaussendung Stellung zu den Ereignissen rund um die Konzession für ein E-Werk in der Gemeinde Wiesen/Pfitsch.
Foto: wikimedia.org/BerndH/cc

„Am 29. September 2011 beauftragte der Gemeinderat von Pfitsch den Gemeindeausschuss, zu einem von Dritten (KAJOMA GmbH) eingereichten Projekt zur Erlangung einer Wasserkonzession für die Stromproduktion ein Konkurrenzprojekt einzureichen. Am 5. Oktober 2011 erteilte dann der Gemeindeausschuss einem Ingenieurbüro den entsprechenden Auftrag. Mit Dekret Nr. 158 vom 23. Juni 2014 teilte der Landesrat für Raumentwicklung, Umwelt und Energie der Gemeindeverwaltung mit, dass das von ihr eingereichte Gesuch abgelehnt und jenes der Firma KAJOMA GmbH mit Sitz in Pfitsch genehmigt wurde. Die Gemeindeverwaltung war der Auffassung, dass die Gründe für die Anlehnung nicht stichhaltig seien und reichte Aufsichtsbeschwerde an die Landesregierung ein. Diese ließ die Frist von 90 Tagen ohne Entscheidung verstreichen, worauf die Gemeindeverwaltung gegen die stillschweigende Ablehnung erneut Aufsichtsbeschwerde gegen das Dekret des Landesrates für Raumentwicklung, Umwelt und Energie einreichte. Diese Beschwerde lehnte die Landesregierung am 13. Jänner 2015 ab, worauf der Gemeindeausschuss zur Wahrung der Interessen der Gemeinde den Gerichtsweg beschritt“, stellen Leitner und Volgger zunächst fest.

Von der Öffentlichkeit völlig unbemerkt hätte der Rechtsstreit dann eine Wende genommen, wozu nun eine Reihe von Fragen auftauchen würden, so die Freiheitlichen Mandatare.

„Die Bevölkerung der Gemeinde Pfitsch hat nicht erfahren, dass der Gemeindeausschuss zwei (!) Tage vor der Gemeinderatswahl am 10. Mai 2015 aufgrund eines Vergleichsangebotes des Rechtsbeistandes der KAJOMA GmbH den Rekurs vor dem Obersten Wassermagistrat zurückgezogen hat. Damit verzichtete der Gemeindeausschuss auf die Konzession und die KAJOMA GmbH übernimmt die Rechtsanwaltskosten der Gemeinde. Warum wurde diese Entscheidung nicht dem (neuen) Gemeinderat anvertraut? Schließlich war es der Gemeinderat, der ursprünglich den Ausschuss mit der Erstellung eines Konkurrenzprojektes beauftragt hatte. Eine so weit reichende Entscheidung hätte nach unserem Verständnis dem neuen Gemeinderat zumindest zur Diskussion unterbreitet werden müssen. Der Beschluss des Gemeindeausschusses vom 8. Mai 2015 wurde am 20. Mai 2015 an der Amtstafel und auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht und wird am 31. Mai 2015 vollstreckbar. In dieser Übergangszeit von der alten auf eine neue Verwaltung entspricht der Beschluss vom 8. Mai nicht den Gepflogenheiten einer guten Verwaltung und schon gar nicht der notwendigen Transparenz. Der neu gewählte Gemeinderat soll sich auf jeden Fall mit dieser Angelegenheit umgehend befassen und die Bevölkerung ist umgehend umfassend zu informieren“, so Leitner und Volgger abschließend.

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