von apa 07.04.2015 12:54 Uhr

Landeshypos kommen für Teil der Heta-Schulden auf

Jedes Bundesland - außer Wien, das keine Landeshypo hat - wird mit seiner Landeshypo die Liquidität der Pfandbriefstelle sichern. Bis zum Abend wird dort das Geld für die erste Tilgung eingesammelt. Die Pfandbriefstelle braucht Liquidität, um Schulden der Hypo-Abbaueinheit Heta zu bedienen. Insgesamt geht es um 1,2 Mrd. Euro, auf die Zeit des Heta-Schuldenmoratoriums entfallen 800 Mio. Euro.
APA (archiv)

Weil die Heta für die Rückzahlung der über die Pfandbriefstelle begebenen landesgarantierten „Senior Bonds“ jetzt ausfällt, müssen die anderen Hypos zurückzahlen. In der Pfandbriefstelle ist von einer „Bevorschussung“ die Rede.

Die anderen Hypos bzw. die Pfandbriefstelle wollen sich aber schadlos halten: Laut Hypo-Verbandsgeneralsekretär Claus Fischer-See „halten natürlich die für die Heta einspringenden Landeshypothekenbanken ihre Rückforderungsansprüche gegen die Heta in vollem Umfang aufrecht“.

Nach Zahlungsanforderungen von Ende letzter Woche werden von den Hypos nun Liquiditätsbeträge für die 7,5-Millionen-Tilgung auf separaten Treuhandkonten der Pfandbriefstelle einlaufen, sagte Fischer-See am Dienstag. Die letzten Zusagen von Hypos, für die Liquidität der Pfandbriefstelle zu sorgen bzw. dafür geradezustehen, waren am Karfreitag eingetrudelt. Den Schlusspunkt, zumindest was die Hypobanken betrifft, setzte die Austria Anadi (ehemals Hypo Alpe Adria Österreich) am späteren Freitagabend.

Für Anleihen, die via Pfandbriefstelle ausgegeben wurden, haften alle Landes-Hypos beziehungsweise die Bundesländer (außer Wien). Dass Hypos und Länder sich bei Zahlungsausfall die Kosten bzw. Garantien solidarisch aufzuteilen haben, ist Gesetz und gilt laut Pfandbriefstelle unabhängig von der Eigentümerschaft in den jeweiligen Hypos. Um notfalls juristisch gegen „Unwillige“ oder Zögerliche vorgehen zu können, lässt sich die Hypo-Gemeinschaft das alles nochmals in Verträge gießen.

Eine richtig große Heta-Anleihe (580 Mio. Euro) bei der Pfandbriefstelle wird Mitte Juni fällig. Sind bis dahin nicht alle bindenden Zusagen aus den Ländern da und ist bereits ein Schaden absehbar, kann ein Land darauf auch geklagt werden. Das würde dann die „Solidargemeinschaft“ der Mitgliedsinstitute tun – also alle Landeshypothekenbanken zusammen. Unmittelbar ist das zwar nicht nötig. „Spätestens im Juni 2016 wird man rechtswahrend vorgehen müssen“, sagte Fischer-See am Dienstag zur APA. Zu dem Zeitpunkt will sich die FMA über das weitere Vorgehen nach dem vorläufigen Schuldenmoratorium festlegen.

Im Burgenland hat die Landesregierung schon angedeutet, es auf Klagen ankommen zu lassen. Das Land Burgenland bekannte sich vergangene Woche zur Haftung als Gewährträger für die (der Grazer Wechselseitigen gehörende) Hypo Bank Burgenland und werde „den vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen uneingeschränkt nachkommen“ – jedoch – „es wurde vereinbart, dass eine eindeutige rechtliche Klärung der Aufteilung herbeigeführt wird.“ Das hatte die burgenländische Landesregierung gegenüber der APA deponiert.

Letztgültige Erklärungen, wie mit den aus der Heta-Causa entstehenden solidarischen Haftungen umgegangen wird, fehlen der Pfandbriefstelle nicht nur aus dem Burgenland, sondern auch aus Salzburg. Vom Land Vorarlberg ist der Emissionsstelle der Hypos auch noch zu vieles offen.

Jetzt
,
oder
oder mit versenden.

Es gibt neue Nachrichten auf der Startseite