Ende der Milchquoten ohne Nachfolgeregelung für Berggebiete
„Den Südtiroler Milchbauern, zumal im Berggebiet, droht Ungemach und im schlimmsten aller Fälle das Aus. Derzeit ist nur klar, dass die seit 30 Jahren geltende Milchquotenregelung mit 31. März 2015 ausläuft. Was danach kommt, weiß offensichtlich niemand und es ist bedenklich, wenn sich Südtirols EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann erst wenige Wochen vorher Gedanken darüber macht. Es ist jedenfalls nicht beruhigend, wenn ihm EU-Kommissar Phil Hogan zusichert, die Lage der Milchbauern in benachteiligten Gebieten genau zu verfolgen“, schreibt der freiheitliche Fraktionssprecher im Landtag, Pius Leitner, in einer Stellungnahme zum bevorstehenden Ende der Milchquoten.
Nachdem das Ende dieses Schutzsystems seit längerer Zeit bekannt sei, müsse man der Südtiroler Landwirtschaftspolitik vorwerfen, nicht rechtzeitig mit anderen Berggebieten entsprechend Druck für eine Ausnahmeregelung gemacht zu haben, bemängelt Leitner.
„Wenn es nun tatsächlich zu einer Liberalisierung der Milchproduktion kommen sollte, so wäre dies das Aus für viele Bergbauern. Auf dem internationalen Markt können unsere Bergbauern niemals konkurrenzfähig sein; die zu erwartenden Milchseen und Butterberge drohen den Markt mit Billigprodukten zu überschwemmen bzw. zuzudecken. Da wird es für unsere kleinstrukturierte Landwirtschaft schwer, sich trotz hochwertiger Qualität und mit Nischenprodukten zu halten. Ob die EU-Kommission ein weiteres Mal zu Sonderregelungen bereit ist, steht in den Sternen“ so Leitner.
Abschließend kündigt Leitner eine Anfrage an die Landesregierung an, um u.a. in Erfahrung zu bringen:
- Wie es mit den Milchlieferanten weitergeht;
- Wie die Konditionen bei der Milchlieferung nach dem Ende der Milchquotenregelung aussehen;
- Was neue Lieferanten erwartet;
- Wie es um jene steht, die das Milchkontingent überzogen haben und die gleich viel oder mehr Milch liefern wollen;
- An wen sich die betroffenen Bauern wenden können, um klare Antworten zu erhalten (Investitionen und Umstrukturierungen);
- Ob die Landesregierung eine Übergangsregelung anstrebt;






