von gru 10.12.2014 19:54 Uhr

Totale Transparenz für Allergiker

Neuerungen auf dem Gebiet des Konsumentenschutzes: Konsumenten müssen ab 13.12.14 in Österreich verpflichtend über die Inhaltsstoffe in  Speisen und Getränken aller öffentlichen Lokale oder Veranstaltungen informiert werden. Eine gute Nachricht für Allergiker, Interessensverbände aus der Gastronomie stöhnen.

Die neue Regelung gilt auch für Freiluftveranstaltungen. Foto: © Hiero / pixelio.de

Schutz für Allergiker

Ab Samstag, dem 13.12.2014 müssen Restaurants, Imbissbuden und auch Zeltfeste Allergene in den angebotenen Gerichten kennzeichnen.

Ziel der neuen Regelung ist es, für Konsumenten bei Großveranstaltungen denselben Schutz zu gewährleisten, wie im Gasthaus. Ausnahmen gibt es wenige: kleine, gemeinnützige Veranstaltungen, wie z.B. Pfarrfeste,  wo gegen eine Spende verkauft wird und Feuerwehrfeste.

Ausnahme für Kirche und Feuerwehr

So lauten die Angaben des Gesundheitsministeriums gegenüber dem Fachverband Gastronomie. Ansonsten gilt von nun an in Österreich, wie auch EU-weit, die Verpflichtung, Konsumenten über “Hauptallergene” in Speisen und Getränken zu informieren.

Die “Allergen-Sheriffs” gehen um

Zwei Gruppen von Betroffenen sind zu unterscheiden: “Zwei bis drei Prozent der Österreicher sind ‘echte’ Allergiker”, schätzt WKÖ-Obmann Helmut Hinterleitner die Höhe der Betroffenen ein; daneben gibt  es aber eine steigende Zahl von Bürgern mit einer Lebensmittelunverträglichkeit. Die WKÖ plädierte an das Ministerium, in der Anfangsphase vor allem beratend und nicht strafend aufzutreten.

Willy Turecek, Fachgruppenobmann der WK-Wien, polemisiert aber bereits mit dem Schreckgespenst von sogenannten “Allergen-Sheriffs”, die ebenfalls das Einhalten der Verordnung überprüfen könnten. Fest steht, dass der Ablauf von Kontrolle und Strafe in diesem Fall noch nicht abzuschätzen ist.

Mündliche und schriftliche Information

Eine Erleichterung für die Gastronomen gibt es: “In Österreich darf der Gast auch mündlich informiert werden”, hob Hinterleitner noch einmal hervor – von der EU verlangt eigentlich eine schriftliche Form.

Die 14 Inhaltsstoffe müssten auf der Speisekarte angeben sein, wenn nicht, benötigt man einen für den Konsumenten sichtbarer Hinweis über die Möglichkeit der mündlichen Information, sowie das schriftliche Vorliegen von mindestens einem Exemplar der Dokumentation.

Bereits 12.500 Mitarbeiter geschult

Turecek hat allerdings Bedenken: Sollte ein Gast durch eine Speise eine Unverträglichkeitsreaktion zeigen, sei es leichter zu beweisen, dass sich der Gastwirt gesetzeskonform verhalten habe, wenn dieser eine klar dokumentierte Speisekarte vorweisen könne.

Die Strafe von bis zu 50.000 Euro bei Verstößen kann laut WKÖ als existenzbedrohend eingestuft werden – der Verband fordert maximal 1.000 Euro Busgeld.
Auch Schulungen sind vorgeschrieben. Für deren Nachweis gibt es eine Übergangszeit von einem Jahr. Rund 12.500 Personen haben sich aber bereits im Zuge eines kostenlosen Kurses fortgebildet, berichtete Hinterleitner.

Eine Datenbank soll helfen

Dem Bürokratieabbau habe man damit keinen Dienst getan.. Als Hilfe für die Gastronomen wurde von der WKÖ eine Datenbank eingerichtet.

Die “Serviceplattform für Gastronomiebetriebe” beinhaltet 20.000 verschiedene Produkte, die etwa 80 Prozent der am Markt befindlichen Waren abdecken, so der Tourismus-Spartengeschäftsführer für das Burgenland, Franz Perner. Daneben wurden an die 8.000 Rezepte erfasst.

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