„Südtirol gehört nicht freiwillig zu diesem Staat“

Unsertirol24 suchte eine Gegenstimme zu den Aussagen Kompatschers, die jeden Befürworter der Selbstbestimmung nach Luft schnappen ließen. Bereit für einen Konter zeigte sich die Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Eva Klotz.
Wer hat Angst vor Artikel 5…
„Diese Aussagen von Landeshauptmann Kompatscher beweisen wieder einmal, dass die SVP immer noch nicht bereit ist sich gründlich mit dem Selbstbestimmungsrecht und den entsprechenden Quellen auseinander zu setzen“, erklärt sie im Gespräch mit Unsertirol24.
Landeshauptmann Kompatscher verwies am Montag auf Artikel 5 der italienischen Verfassung, der „das absolute Verbot, sich vom Staatsgebiet abzutrennen“ festlege.
Klotz: „Die SVP-Funktionäre lesen immer nur diesen Artikel 5 und sie lesen nie, oder verschweigen absichtlich, dass es zwei sehr wichtige andere Artikel in der italienischen Verfassung gibt, nämlich den Artikel 10 und den Artikel 11.“
…niemand!
Artikel 10 besage, dass sich die italienische Rechtsordnung den allgemein anerkannten Bestimmungen des Völkerrechts anpasse. „Italien hat sowohl die UNO-Charta der Menschenrechte als auch die Menschrechtspakte ratifiziert und zwar vorbehaltlos. Hat also nicht irgendeinen Vorbehalt betreffend der Verfassung oder dergleichen gemacht, im Gegenteil, es anerkennt das Völkerrecht als über der italienischen Verfassung stehend“, stellt die Landtagsabgeordnete klar.
Zudem garantiere Artikel 11, dass Italien den Krieg als Mittel zum Angriff auf die Freiheit andere Völker und als Mittel zur Lösung von Streitigkeiten ablehne. „Unter Bedingung der Gleichstellung mit den übrigen Staaten stimmt es den Beschränkungen der staatlichen Oberhoheit zu, sofern sie für eine Rechtsordnung nötig sind, die den Frieden und die Gerechtigkeit untern den Völkern gewährleistet“.
Artikel 11 sehe also auch die Möglichkeit der Beschränkung der staatlichen Oberhoheit vor. Als Beweis für die „Vergesslichkeit“ der SVP führt Eva Klotz die Selbstbestimmungsgesetzentwürfe für Südtirol an, die der ehemalige italienische Staatspräsident Francesco Cossiga 2006 und 2007 dem italienischen Parlament vorlegte. „Das allein müsste den Volksparteilern schon genügen, von solchen stümperhaften Aussagen abzusehen“, schimpft Klotz.
„SVP macht die Drecksarbeit für Italien“
Was unterscheidet Südtirol etwa von Quebec oder Schottland, die über ihre Staatszugehörigkeit abstimmen durften? Für Kompatscher liegt dies in der konstitutionellen Beschaffenheit. Großbritannien verstehe sich als freiwilliger Zusammenschluss von Ländern. Und Südtirol?
Es stimmt, dass Großbritannien ein freiwilliger Zusammenschluss von Ländern ist. Umso mehr müsste die SVP das Selbstbestimmungsrecht fordern, weil Südtirol nicht freiwillig zu Italien gehört. „Solange in Südtiroler das Selbstbestimmungsrecht nicht ausgeübt ist, gehört Südtirol nicht freiwillig zu diesem Staat. Umso mehr müsste man dafür kämpfen, dass es diesbezüglich Gerechtigkeit gibt“.
Die SVP verteidige die Unteilbarkeit Italiens und dazu noch mit falschen Argumenten. „Die Volkspartei verschont Italien ja davor, sich überhaupt mit dem Gedanken zu befassen, dass Südtirol einmal nicht mehr Teil des italienischen Staates sein könnte. Sie tut alles, um die Selbstbestimmungskeime zu ersticken und um Rom vor dieser Verlegenheit zu bewahren“, moniert die Landtagsabgeordnete.
„Im Grunde genommen macht die SVP für Italien die Drecksarbeit, indem es die Selbstbestimmung schlechtredet“.






