von apa 04.02.2016 09:00 Uhr

Drei Jahre teilbedingte Haft für Rathgeber

In zwei angeklagten Teilaspekten des Salzburger Finanzskandals ist die ehemalige Budgetreferatsleiterin des Landes Salzburg, Monika Rathgeber (44), am Donnerstag bei einem Prozess in Salzburg wegen schweren Betruges und Urkundenfälschung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren nicht rechtskräftig verurteilt worden. Zwei Jahre davon wurden bedingt ausgesprochen.
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Weder der Verteidiger noch der Staatsanwalt gaben eine Erklärung ab. Eine gänzlich bedingte Strafe sei allein aus generalpräventiven Gründen nicht möglich gewesen, erklärte der vorsitzende Richter Günther Nocker. Man werde aber einem Antrag auf Strafaufschub positiv gegenüber stehen und man werde auch die Verwendung einer Fußfessel nicht ausschließen, so der Richter. Die Angeklagte hatte sich zuvor zum Teil geständig gezeigt.

Rathgeber hat angesichts einer Strafdrohung von einem Jahr bis zu zehn Jahren Haft eine relativ milde Strafe erhalten. Bezüglich der Urkundenfälschung wurde sie in einigen Fakten freigesprochen. Der vorsitzende Richter, Günther Nocker, hatte in der Urteilsbegründung noch angemerkt, dass man bei einer nicht geständigen Verantwortung über eine teilbedingte Strafe gar nicht nachgedacht hätte.

Was die Causa ganz besonders mache sei, dass Rathgeber im Fall des Betruges offenkundig ohne eigenen Bereicherungsvorsatz gehandelt habe, hob der Richter hervor. Offenbar hätten politische Entscheidungsträger Zusagen getroffen, oder auch nicht, man habe ihr aber ein schlechtes Gewissen gemacht, nach dem Motto “wenn es sonst niemand macht, macht es Frau Magister Rathgeber”. Das Problem sei aber, dass erhöhte (Steuer-)Gelder abgerufen wurden, “die bei anderen Katastrophen dann abgehen”, erklärte Nocker.

Dieser Prozess beleuchtete aber nur zwei kleine Teilaspekte in dem Riesenskandal mit einem kolportierten Schaden von rund 350 Millionen Euro. Der Skandal wurde im Dezember 2012 publik und hat zu einem Regierungswechsel im Land Salzburg geführt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt derzeit noch gegen insgesamt zehn Beschuldigte in mehreren Sachkomplexen, in die auch rund 700 hochspekulative Finanzgeschäfte fallen.

Oberstaatsanwalt Gregor Adamovic von der WKStA konfrontierte die 44-jährige Angeklagte bei dem Schöffenprozess am Landesgericht Salzburg mit zwei Vorwürfen. Zum einen soll sie von 2009 bis 2012 bei der Geltendmachung von Mitteln des Katastrophenfonds des Bundes zahlreiche Schadensfälle abgeändert, erhöht und auch erfunden haben, sodass ohne gesetzliche Voraussetzung rund zwölf Millionen Euro aus dem Katastrophenfonds an Gemeinden und das Land Salzburg gezahlt wurden. Laut Anklage hat sich Rathgeber nicht selbst bereichert. Nutznießer der Zahlungen waren Gebietskörperschaften.

Das Urteil ist heute überraschend ergangen, es waren insgesamt fünf Verhandlungstage für den Prozess vorgesehen. Wegen der schließlich doch noch umfassend geständigen Verantwortung wurde auf Zeugeneinvernahmen verzichtet.

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