von lf 17.12.2017 11:34 Uhr

„Wenn es bei uns so scheiße ist, warum sind Sie hier?“

Die Reaktion eines Zwickauer Richters auf einen Angeklagten Asylwerber aus Libyen sorgte deutschlandweit für Schlagzeilen. Nachdem der 29-jährige Intensivtäter im Gerichtssaal „Scheißdeutschland“ gerufen haben soll, entgegnete der Richter mit deutlichen Worten. Gegenüber „welt.de“ erklärte der Richter nun seinen Satz.

Symbolbild

Mohames F., ein 29 Jahre alter Libyer, wurde angeklagt, einen teuren Sachschaden im Asylwerberheim verursacht, einen Mitarbeiter mit einem Messer angegriffen und ein sieben Jahre altes Kind im Supermarkt mit einer Bierflasche beworfen zu haben. Außerdem soll der Nordafrikaner einen Polizisten bespuckt und mehrere Frauen beleidigt haben.

Nachdem der Angeklagte im Gerichtssaal das Land und seine Bürger mit „Scheißdeutsche“ und „Scheißdeutschland“ beschimpfte, entgegnete Richter Stephan Zantke mit einer Frage, mit der er, gemessen an den Reaktionen, offenbar einen Nerv getroffen hat: „Wenn es bei uns so scheiße ist, warum sind Sie dann hier?“.

„Ja, das habe ich gesagt. Obwohl das sonst eigentlich nicht meine Wortwahl ist. Aber hinter dem Sinn der Worte stehe ich.“, so Zantke. In seiner Urteilsbegründung tadelte er den kriminellen Asylwerber: „Sie erhalten von unseren Steuern ein Dach über dem Kopf – und jetzt müssen wir noch Ihren Schaden bezahlen. Was wäre passiert, wenn wir solche Straftaten in Libyen begehen?“

Die Resonanz auf Zantkes Sätze war enorm. Titel wie „Knallhart-Richter“ und „Richter Gnadenlos“ wurden im angedichtet. Zu Unrecht, wie er meint: „Nein, ich bin nicht knallhart. Ich bin gerecht. Ich wende nur das Gesetz an.“ Zantke bekam laut eigenen Angaben europaweit nur positive Rückmeldungen für seine Worte bei der Behandlung des Falles. „Ich habe nur Zustimmung bekommen, europaweit“, erzählt der Richter. „Von Lieschen Müller, von Polizeibeamten, von Politikern. Es gab keine einzige negative Stimme.“

Mohamed F. wurde zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor lediglich 15 Monate auf Bewährung gefordert.

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