von fe 23.10.2017 13:25 Uhr

17-Jähriger verletzt acht Menschen mit Axt

Ein 17-Jähriger hat am Sonntag in der Ostschweiz Menschen mit einer Axt angegriffen und verletzt. Er attackierte zunächst im Zentrum von Flums im Kanton St. Gallen mehrere Personen und wollte dann mit einem gestohlenen Auto fliehen. Nach einem Unfall setzte er die Flucht zu Fuß fort und griff in einem Tankstellen-Shop Kunden an. Dort wurde er von der Polizei verhaftet.

APA/Keystone

Unter den acht Verletzten ist auch ein acht Monate altes Baby. Beim Verdächtigen handelt es sich um einen 17-jährigen Letten. Der Jugendliche griff am Sonntag kurz nach 20.00 Uhr auf dem Postplatz in Flums mehrere Passanten an. Zunächst attackierte er ein Ehepaar mit einem Kleinkind mit einem Beil, berichtete die Kantonspolizei St. Gallen am Montag. Die 30-jährige Frau und der 36-jährige Mann wurden beide verletzt, der Mann schwer. Das Baby fiel aus dem Kinderwagen, es befand sich am Montag noch zur Überwachung in einem Spital.

Passanten, die den Opfern helfen wollten, wurden ebenfalls verletzt. Danach flüchtete der Angreifer mit einem gestohlenen Fahrzeug, mit dem er dann einen Unfall baute. Wahrscheinlich zu Fuß gelangte er zu einem Tankstellenshop, wo er weitere Menschen verletzte. Die Kantonspolizei St. Gallen nahm den Jugendlichen fest. Dabei wurde auch der 17-Jährige verletzt.

Die Tat geht nach Justizangaben wohl auf psychische Probleme des Täters zurück. Der Jugendliche sei in seiner Handwerkerlehre wegen Gewaltfantasien in diesem Jahr mehrfach aufgefallen und könnte an einer Persönlichkeitsstörung leiden, sagte Staatsanwalt Stephan Ramseyer am Montag in St. Gallen.

Der mutmaßliche Täter stammt aus Lettland und kam vor rund vier Jahren im Rahmen eines Familiennachzugs in die Schweiz. Der junge Mann sei vor vier Monaten der Jugendsozialarbeit aufgefallen, weil er Gewaltfantasien geäußert hatte. Später erfolgte eine Meldung der Berufsschule.

Es folgten Abklärungen der Kriseninterventionsgruppe des Schulpsychologischen Dienstes und schließlich wurde Mitte September durch die Staatsanwaltschaft abgeklärt, ob eine akute Gefährdung Dritter besteht. Dabei sei man zum Schluss gekommen, dass keine Zwangsmaßnahmen angezeigt seien, sagte Ramseyer, Leitender Jugendanwalt. Es seien Maßnahmen eingeleitet worden, die vom 17-Jährigen, aber auch von seinen Eltern eingehalten wurden.

APA

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