Zivilschutz-Probealarm am 7. Oktober
„Der Zivilschutz-Probealarm dient nicht nur der Überprüfung der Sirenen. Er hat auch das Ziel, der Bevölkerung die Bedeutung der Signale sowie die Handlungsempfehlungen in Erinnerung zu rufen“, erklärt LH-Stellvertreter Josef Geisler. Zu diesem Zweck hat das Land Tirol nun auch eine Zivilschutz-App entwickelt. Diese steht kostenlos zum Download bereit.
Zivilschutz am Smartphone
Die Zivilschutz-App-Tirol beinhaltet Sirenensignale und Notrufnummer genauso wie mögliche Bedrohungsszenarien und Handlungsanleitungen, was im Katastrophenfall zu tun ist. Neben zahlreichen Tipps zur Katastrophenvorsorge bietet die App auch Checklisten zur Bevorratung von Lebensmitteln, Medikamenten oder zur Sicherung von Dokumenten. „Wir sind in Tirol immer wieder von Naturkatastrophen betroffen. Umso wichtiger ist es auch für jeden Einzelnen, auf den Ernstfall vorbereitet zu ein. Die Zivilschutz-App gibt dazu Anleitungen und informiert grundlegend zum Thema Zivilschutz“, so Geisler.
Die Bedeutung der Sirenensignale
Wer sich über die Zivilschutzsignale informieren will, kann dies ebenfalls über die App tun. Am 7. Oktober steht zudem zwischen 9 und 15 Uhr unter 0512/508802255 eine Infohotline in der Landeswarnzentrale zur Verfügung. Ein dreiminütige Dauerton bedeutet Warnung und herannahende Gefahr. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgerufen, sich über ORF-Radio und Fernsehen bzw. Internet über die aktuelle Lage zu informieren. Bei einem einminütigen auf- und abschwellenden Heulton droht unmittelbar Gefahr. In diesem Fall gilt es, schützende Bereiche bzw. Räumlichkeiten aufsuchen und über die Medien oder Lautsprecher durchgegebene Verhaltensmaßnahmen befolgen.
Auslösung bei Katastrophen
In Summe drei Mal wurde in den vergangenen Jahren in Tirol Zivilschutz-Alarm ausgelöst: Im September 2016 in Landeck aufgrund der Mure und des Aufstaus der Sanna. Gewarnt und alarmiert wurde auch im Juni 2015 in Sellain vor Muren und Hochwasser. Im Juni 2013 ertönten in Kössen, St. Johann und Waidring die Sirenen aufgrund von Hochwasser in der Großache.
Ausgelöst wird Zivilschutzalarm im Ernstfall auf Anforderung einer Katastrophenschutzbehörde – sprich der Gemeinde, der Bezirkshauptmannschaft oder dem Land Tirol – durch die Landeswarnzentrale im Innsbrucker Landhaus. Sollte eine bundesweite Alarmierung etwa wegen radioaktiver Bedrohung notwendig sein, wird dies durch die Bundeswarnzentrale im Bundesministerium für Inneres sichergestellt.