von ih 13.06.2017 10:09 Uhr

VZS: Angemessener Wert bei Rücktritt von VoBa-Aktien

In Folge der Umwandlung der Südtiroler Volksbank von einer Genossenschaft in eine Aktiengesellschaft im Dezember 2016 waren viele Aktionäre von der Gesellschaft zurückgetreten. Die Bank hatte ihre durch zwei externe Berater ihre Aktien schätzen lassen, und den Rücktrittspreis für die Auszahlung der Aktien mit 12,10 Euro festgelegt.

Foto: BVR [CC BY-SA 4.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0)], via Wikipedia/BVG

Über 90 zurückgetretene Aktionäre hatten vor Gericht diesen Wert beanstandet, da sie diesen nicht angemessen fanden. Sie hatten Rechtsanwalt Cerniglia damit beauftragt, durch eine Eingabe die Ernennung eines Sachverständigen zu erwirken, wie es vom Zivilgesetzbuches vorgesehen wäre. Das Landesgericht Bozen ernannte Dr. Giorgio Zanetti aus Mailand als Sachverständigen.

Am 9. Juni hat der Sachverständige, nach ausführlicher Untersuchung, den Wert der Aktie mit 14,69 Euro festgelegt. Sie erhalten 35 Prozent der von der Volksbank festgelegten, nicht korrekten Reduzierung des Werts als Mehrpreis. Jene Aktionäre, die sich der Initiative angeschlossen hatten, haben also einen deutlichen finanziellen Vorteil, da ihr jeweiliger Auszahlungspreis um 21 Prozent höher sein werde.

„Es handelt sich um ein wichtiges Ergebnis zugunsten der Sparer, welches auch erneut unter Beweis stellt, dass die Entscheidungen der Banken stets mit wachsamem Auge verfolgt werden müssen. Jene Sparer, welche die Ernennung des Sachverständigen angestoßen haben, werden also die Aktien zum neuen Preis ausbezahlt erhalten“, so die Verbraucherzentrale.

In der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) sei man allerdings der Auffassung, dass – abgeleitet aus der derzeitigen Rechtsdoktrin – auch jene zurückgetretenen Aktionäre, die nicht direkt an der Initiative beteiligt waren, den Auszahlungspreis von 14,69 Euro verlangen könnten. Die Betroffenen können sich  nun für ein Beratungsgespräch bei der VZS vormerken.

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