von apa 19.04.2017 09:10 Uhr

Prozess gegen mutmaßliche IS-Unterstützer vertagt

Ein Prozess gegen zwei mutmaßliche Unterstützer der Terrororganisation IS (“Islamischer Staat”) ist am Landesgericht Wiener Neustadt am Mittwoch ohne Urteil zu Ende gegangen. Weil am späten Nachmittag noch Zeugenbefragungen ausständig waren, wurde die Verhandlung auf den 3. Mai vertagt.

APA

Ein aus Tschetschenien stammendes, nach islamischem Recht verheiratetes Paar musste sich wegen terroristischer Vereinigung verantworten. Eingangs bekannte sich der 25-Jährige, der im September an der Wohnadresse der 36-Jährigen in Baden festgenommen worden war, nur des Ladendiebstahls schuldig. Er beteuerte, weder praktizierender Muslim noch Terrorist zu sein. Die Religion sei ihm “scheißegal”, er würde niemals nach Syrien fahren, um in den Jihad zu ziehen: “Man lebt nur einmal.”

Derartige Pläne und mehr ging aber laut Anklage aus den sichergestellte Dateien und Fotos auf den Mobiltelefonen des Paares hervor, das sich 2014 im Internet kennengelernt und eifrig geskypt und gechattet hatte, ehe der in Belgien aufgewachsene Mann im Februar 2015 nach Österreich kam. Er soll demnach zumindest seit Ende 2014 Propagandamaterial der Terrororganisation IS (“Islamischer Staat”) über Messenger-Dienste versendet haben, um Personen als Mitglieder des IS zu gewinnen bzw. anzuwerben. Als Profilbilder bei zwei Accounts wählte er Motive mit IS-Flaggen. Angelastet wurde ihm auch der Versuch, über Georgien und die Türkei nach Syrien einzureisen, um sich der Terrormiliz anzuschließen.

Die Frau soll ihrem Freund im Web unter anderem ein Sprengstoffattentat vor dem Verteidigungsministerium angekündigt und ihn bedrängt haben, mit ihr nach Syrien zu gehen. Das habe sie “nur so” geschrieben, rechtfertigte sie sich – ähnlich wie der 25-Jährige, der angab, das alles nicht ernst gemeint zu haben.

Der französisch und auch Deutsch sprechende Angeklagte räumte ein, sich im Internet aus Interesse – wie viele andere auch – über diese Themen informiert zu haben. Laut Anklageschrift ließ er sich in einem Chat durch ein IS-Mitglied im Gebrauch von Sprengstoff und Waffen wie dem Bau eines Molotowcocktails zur Begehung eines Anschlags unterweisen, lud sich im Internet einschlägige Dateien herunter – etwa “Das ABC des Hausterrorismus” und “Make a bomb in den kitchen of your Mom”, suchte nach einem Hassprediger und verschaffte sich IS-Material über Hinrichtungen von Ungläubigen oder ein Video von einem Anschlag auf ein Polizeifahrzeug. Sein Nickname bei Telegram, wo er mit 38 verschiedenen Partnern chattete, lautete “Shari1AT ShariA”.

Die Ermittlungen und Festnahme der beiden waren nach einem Ladendiebstahl in der SCS Vösendorf erfolgt, nachdem der Polizei auf dem Handy des 25-Jährigen IS-Propagandamaterial aufgefallen war. Anwalt Wolfgang Blaschitz sah in den Chat-Protokollen allein keinen ausreichenden Beweis für eine Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Selbst die verschärften Terrorismusparagrafen würden nicht eine Gesinnung kriminalisieren, sondern tatsächliche Handlungen. Diese gebe es in diesem Fall nicht und sie seien auch nicht aus den Chats ableitbar.

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