von apa 14.03.2017 16:25 Uhr

Finanzrahmen wandert vorerst in den Herbst

Die Regierung wird dem Parlament in diesem Frühjahr keine mittelfristige Finanzplanung vorlegen. Wie das Finanzministerium der APA am Dienstag sagte, soll der Finanzrahmen für die kommenden vier Jahre erst im Herbst beschlossen werden. Möglich wird diese Änderung der Budgetplanung durch den Dienstag im Nationalrat beschlossenen Fristsetzungsantrag.

APA

Seit der Ende 2007 beschlossenen großen Haushaltsrechts-Reform muss die Regierung dem Nationalrat jährlich zwei Budgetgesetze vorlegen: Bis 30. April ist der Bundesfinanzrahmen fällig. Darin fixiert die Regierung Obergrenzen für ihre Ausgaben in den kommenden vier Jahren. Das Detailbudget für das kommende Jahr muss dann bis 22. Oktober (zehn Wochen vor Jahresende) vorliegen.

Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) hat sich bereits bei seiner Rede Mitte Jänner dafür ausgesprochen, Finanzrahmen und Budget künftig gemeinsam zu beschließen. Wie seine Sprecherin nach dem Fristsetzungs-Beschluss im Parlament sagte, soll diese Regelung nun zumindest für den Rest der Legislaturperiode fixiert werden: Demnach würden Budget und Finanzrahmen heuer und 2018 im Herbst fixiert. Ob und wie die Maßnahme wirkt, soll parallel dazu evaluiert werden.

SP-Finanzsprecher Kai Jan Krainer hatte sich in der Plenardebatte dafür ausgesprochen, heuer “erstmalig und einmalig” Finanzrahmen und Budget gemeinsam im Herbst zu beschließen. Um die dafür nötige Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes Ende März zu garantieren, beschloss die Koalition einen Fristsetzungsantrag für das bereits im Parlament liegende Spekulationsverbot. Dieses Gesetzespaket soll dann als “Trägerrakete” für die Verschiebung des Finanzrahmens dienen.

Gänzlich ersparen kann sich die Regierung ihre mittelfristige Finanzplanung aber trotzdem nicht. Denn im April muss jedes Euro-Mitglied, also auch Österreich, ein vier Jahre in die Zukunft reichendes “Stabilitätsprogramm” nach Brüssel schicken. Dieses ist allerdings deutlich weniger detailliert als der Finanzrahmen.

Unklar ist noch, ob die Regierung die Änderung des Haushaltsrechts tatsächlich im Alleingang durchziehen würde. Zwar ist dafür keine Verfassungsmehrheit nötig. Eine Änderung des Haushaltsrechts gegen den Willen der Opposition wäre aber unüblich, hieß es am Dienstag in Regierungskreisen. Zum Vergleich: die Haushaltsrechtsreform 2007 wurde nach mehrjährigen Vorarbeiten einstimmig verabschiedet.

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