von fe 14.03.2017 12:19 Uhr

Arbeitgeber dürfen Kopftuch unter Umständen verbieten

Unter bestimmten Bedingungen dürfen Arbeitgeber das Tragen eines Kopftuchs verbieten. Diese Grundsatzentscheidung traf der Europäische Gerichtshof am Dienstag.

Ein Verbot sei laut den Richtern an bestimmte Bedingungen geknüpft. Personen mit einer gewissen Religion oder Weltanschauung dürften durch diese Regelung nicht besonders benachteiligt werden. Wenn weltanschauliche Zeichen im Unternehmen generell verboten werden, sei ein Verbot erlaubt. Denn ein allgemeines Verbot stelle laut dem Europäischen Gerichtshof keine unmittelbare Diskriminierung dar.

Ein Verbot sei laut den Richtern an bestimmte Bedingungen geknüpft. Personen mit einer gewissen Religion oder Weltanschauung dürften durch diese Regelung nicht besonders benachteiligt werden.

Wenn weltanschauliche Zeichen im Unternehmen generell verboten werden, sei ein Verbot erlaubt. Denn ein allgemeines Verbot stelle laut dem Europäischen Gerichtshof keine unmittelbare Diskriminierung dar.

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