von fe 14.03.2017 12:19 Uhr

Arbeitgeber dürfen Kopftuch unter Umständen verbieten

Unter bestimmten Bedingungen dürfen Arbeitgeber das Tragen eines Kopftuchs verbieten. Diese Grundsatzentscheidung traf der Europäische Gerichtshof am Dienstag.

APA (dpa)

Ein Verbot sei laut den Richtern an bestimmte Bedingungen geknüpft. Personen mit einer gewissen Religion oder Weltanschauung dürften durch diese Regelung nicht besonders benachteiligt werden.

Wenn weltanschauliche Zeichen im Unternehmen generell verboten werden, sei ein Verbot erlaubt. Denn ein allgemeines Verbot stelle laut dem Europäischen Gerichtshof keine unmittelbare Diskriminierung dar.

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  1. 14.03.2017

    Mir geht der TAM-TAM um diese islamische religiöse Gehirnwindel ehrlich bald auf den Keks,
    und ich bezweifle dass mit Kopftuch man bessere Arbeitsleistung erbringen kann. Es war wieder
    mal für die Muslime ein Testlauf, wie weit sie ihre “Werte ” uns aufbürden möchten, ausserdem
    ich laufe ja auch nicht mit einen Jesusthisort auf den Arbeitsplatz herum, oder stelle ein Kruzifix auf den
    Schreibtisch auf.

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