von ih 21.02.2017 11:03 Uhr

Transport: Unternehmerfreundliche Bestimmungen gefordert

Um einen besseren Schutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten, hat die Europäische Union einen rechtlichen Rahmen zur Entsendung von Arbeitskräften innerhalb der Mitgliedsstaaten vorgegeben. Das kürzlich in Österreich in Kraft getretene neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSDBG) trägt dem Rechnung.

Foto: Pixabay

Am 1. Januar 2017 ist in Österreich das überarbeitete Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSDBG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt gemäß einer EU-Richtlinie die Verpflichtungen von Unternehmen aus EU-Mitgliedstaaten, die ihre Mitarbeiter grenzüberschreitend in Österreich einsetzen. Davon betroffen sind auch Südtiroler Transportunternehmen, die den österreichischen Behörden die Beschäftigung von entsandten LKW-Fahrern melden und aufwendige Pflichten zur Mitführung der Melde- und Lohnunterlagen der Fahrer einhalten müssen.

„Österreich ist das Exportland Nummer zwei für Südtirol und der nächstgelegene Markt im europäischen Ausland, die heimische und österreichische Wirtschaft sind eng verknüpft“, so der Präsident der Handelskammer Bozen, Michl Ebner: „Die neue Regelung dient zur Bekämpfung des Lohn- und Sozialdumpings, was grundsätzlich zu unterstützen ist, die Form jedoch stellt für die Südtiroler Arbeitgeber einen unzumutbaren Mehraufwand dar.“

Die Handelskammer Bozen hat sich nun in einem Brief an den österreichischen Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Reinhold Mitterlehner sowie den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Alois Stöger, gewandt. Darin wurden konkrete Vorschläge übermittelt: Die erforderlichen Meldungen sollten in elektronischer Form erfolgen, ohne weitere Nachweise in Papierform auf der Straße bereithalten zu müssen. So sollten etwa die Lohnunterlagen der Fahrer im Falle einer Kontrolle beim Arbeitgeber und nicht beim Arbeitnehmer beantragt werden.

Dies sollte für jene Südtiroler Unternehmen gelten, für die alle erforderlichen und meldeamtlichen Eckdaten der Kontrolle bei der Handelskammer Bozen eingeholt werden können.

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