von apa 23.01.2017 07:00 Uhr

17-jähriger Terrorverdächtiger soll in Untersuchungshaft

Die Staatsanwaltschaft hat für den am Freitag in Wien festgenommenen 17-jährigen Terrorverdächtigen Antrag auf Untersuchungshaft gestellt. Nach Ansicht der Behörde besteht Verdunkelungs- und Fluchtgefahr. Im Zuge der Ermittlungen gegen den 17-Jährigen wurde unterdessen laut dem Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Konrad Kogler, auch ein zwölfjähriger Bub einvernommen.

APA

Dass immer jüngere Personen radikalisiert werden, sei ein international bekanntes Phänomen, aber in Österreich neu, sagte Kogler. Die Fragen, was dem Kind konkret vorgeworfen wird, blieb offen. Der strafunmündige Bub und der beschuldigte 17-Jährige hätten über das “eine oder andere intensiv kommuniziert”.

Weitere Angaben dazu machte Kogler nicht. Dem Vernehmen nach haben sich der Zwölfjährige und der knapp 18-Jährige über Waffen ausgetauscht. Der strafunmündige Verdächtige sei an einem Ort untergebracht, an dem er unter Kontrolle stehe, betonte Kogler.

Ob über den beschuldigten 17-Jährigen die U-Haft verhängt wird, wird im Landesgericht für Strafsachen am Dienstag entschieden, sagte dessen Sprecherin Christina Salzborn der APA. “Ich gehe davon aus, dass er in Einzelhaft untergebracht wird”, sagte Christian Pilnacek, Leiter der Strafrechtssektion im Justizministerium, bei der Pressekonferenz im Innenministerium.

Wann der 17-Jährige radikalisiert wurde, ist laut Kogler noch Gegenstand von Ermittlungen, wobei aber die Frage, welche potenzielle Gefahr von ihm ausging, Vorrang habe. Der 17-Jährige, gegen den schon mehrere Strafverfahren liefen, war auf Bewährung aus der Haft entlassen worden. Die Frage, ob er möglicherweise in der Strafhaft radikalisiert wurde, blieb offen.

Der mögliche Bezug des Jugendlichen zum Terrornetzwerk “Islamischer Staat” (IS) ist nach Darstellung des Generaldirektors für die Öffentliche Sicherheit noch Gegenstand von Ermittlungen. Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) hatte im ORF-Morgenjournal gesagt, der 17-Jährige habe den IS unterstützt. Die Aussage des Ministers, der Jugendliche habe über ein “richtiges Kommunikationsnetz” verfügt, was zeige, dass der Terrorverdächtige “dementsprechend ein Gewicht hat”, relativierte Kogler: Für eine Bewertung, auf welcher Hierarchiestufe er stand, sei es noch zu früh.

Ob die zwei Wochen, die der Beschuldigte im Dezember in Neuss bei einem nun ebenfalls festgenommenen 21-Jährigen verbrachte, dessen einziger Deutschland-Aufenthalt war, ist nach Darstellung der Behörden ebenfalls noch Gegenstand von Ermittlungen.

Die Ermittlungen unter Leitung des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung laufen intensiv und in Kooperation mit den deutschen Strafverfolgungsbehörden. “Es wird eine Unzahl an Vernehmungen durchzuführen sein”, sagte Pilnacek. Man will ein umfassendes Lagebild erhalten.

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) betonte bei einer Pressekonferenz in Innsbruck am Montag, dass es im Fall des 17-Jährigen “mehrere Verbindungslinien innerhalb Österreichs” und nach Deutschland gibt. “Wir sind in der Auswertung der Kommunikationsträger noch nicht so weit, alle Spuren dementsprechend zu verfolgen”, so Sobotka.

Sobotka wollte den Ermittlungen nicht vorgreifen, “klar ist aber, dass es einen salafistischen Hintergrund gibt”. Wie konkret die Anschlagspläne waren, wollte der Innenminister nicht sagen. Derzeit schaue es aber so aus, als seien diese “noch im Planungsstadium” gewesen. Den 17-Jährigen habe man ab den erhaltenen Hinweisen von “befreundeten Diensten aus dem Ausland” observiert, das sei über einen Zeitraum von einigen wenigen Tagen gewesen, so der Innenminister: “Dann haben wir versucht, im günstigsten Moment zuzugreifen”.

Allein mit polizeilicher Arbeit und polizeilichem Druck werde man der Radikalisierung, insbesondere von jungen Menschen nicht beikommen können, argumentierte der Innenminister. Es brauche konsequente Deradikalisierungsmaßnahmen. Als Beispiel nannte Sobotka hier etwa die Deradikalisierungshotline. Zudem benötige es auch hier eine “Kultur des Hinschauens” und nicht des Wegschauens.

Die erhöhten Sicherheitsmaßnahmen in Wien bleiben bis zum Abschluss dieser Ermittlungen aufrecht, wie der stellvertretende Landespolizeidirektor Karl Mahrer neuerlich betonte. Das bedeutet unter anderem mehr Polizei in U-Bahn-Stationen, Verkehrsknotenpunkten und Einkaufszentren.

Über den in Deutschland festgenommenen möglichen Komplizen des 17-Jährigen wurde unterdessen Untersuchungshaft verhängt. Das sagte Frank Scheulen, Sprecher des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen, am Montag zur APA. Der in Neuss festgenommen 21-Jährige wurde bereits einvernommen. Zur Verantwortung des Beschuldigten äußerte sich Scheulen unter Hinweis auf laufende Ermittlungen nicht.

Dem Sprecher zufolge waren in der Nacht auf Freitag Hinweise aus Österreich gekommen, bei denen es um Kontakte des in Wien festgenommenen 17-Jährigen zu “Personen in Nordrhein-Westfalen” ging. “Konkret zu Personen in Neuss”, präzisierte Scheulen. Diese Hinweise hätten sich bis Samstag verdichtet, und zwar in Richtung des 21-Jährigen.

Es wurde letztlich wegen Paragraf 89a des deutschen Strafgesetzbuches – “Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat” – ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Auch erwirkten die Ermittler einen Durchsuchungsbeschluss unter Aufhebung der Nachtzeit. “Wir sind letztlich um 23.20 Uhr mit Spezialeinheiten in die Wohnung in Neuss eingedrungen”, schilderte Scheulen die Aktion, die in der Nacht auf Sonntag durchgeführt wurde.

In der Wohnung befanden sich der 21-Jährige und seine Ehefrau. Die Polizisten nahmen beide vorläufig fest. Die Frau wurde nach einer Einvernahme wieder auf freien Fuß gesetzt, während die Staatsanwaltschaft Düsseldorf für ihren Mann einen Haftbefehl beantragte, aufgrund dessen der Verdächtige in Untersuchungshaft genommen wurde. “Für uns war das Wichtigste, dass wir die im Raum stehende Gefahrenlage beseitigt haben”, betonte Scheulen.

Die Ermittler fanden in der Wohnung keinen Sprengstoff oder Waffen. Es wurden zahlreiche Datenträger und Speicher beschlagnahmt, “die nun gesichtet und ausgewertet werden müssen”, sagte Scheulen. Ob Propaganda auf Papier oder Stoff – einschlägige Flaggen etwa – gefunden wurde, ließ der Polizeisprecher offen. Er machte unter Hinweis auf den Daten- und Persönlichkeitsschutz auch keine genaueren Angaben zur Person des 21-Jährigen.

Laut dem deutschen Innenministerium gab es zunächst keine Hinweise auf mögliche Verbindungen des in Neuss verhafteten Terrorverdächtigen zum Fall des Berliner Attentäters Anis Amri. Ein Sprecher von Innenminister Thomas de Maiziere sagte vor Medienvertretern in Berlin, zwar liege ihm kein minütlich aktualisierter Erkenntnisstand vor, zudem gehe es um zwei laufende Ermittlungsverfahren. Basierend auf den damit verbundenen Einschränkungen könne er aber von möglichen Zusammenhängen nicht berichten.

Wolfgang Blaschitz, der Verteidiger des am vergangenen Freitag in Wien unter Terror-Verdacht festgenommenen 17-Jährigen, ist indes überzeugt, dass dieser kein Attentat vorbereitet hat. “Er hatte keine Anschlagpläne. Der Staatsfeind Nummer eins ist er ganz sicher nicht”, sagte Blaschitz am Montagnachmittag im Gespräch mit der APA, nachdem er die Rechtsvertretung des Jugendlichen übernommen hatte.

Der Anwalt konnte zwei Stunden mit dem derzeit in der Justizanstalt Wien-Josefstadt einsitzenden Verdächtigen sprechen. Im Anschluss bezeichnete Blaschitz den 17-Jährigen, der zum Islam konvertiert war und sich zusehends radikalisiert haben dürfte, als “einen Fehlgeleiteten”. Unter dem Eindruck von Kriegs-Bildern aus Syrien und unzähliger ziviler Opfer sei in dem Burschen “die Idee entstanden, dass es in europäischen Gefilden Gegenmaßnahmen bedarf, sei es durch Anschläge oder sonstiges”.

Von dieser Ideologie habe sich der 17-Jährige “aber schon vor geraumer Zeit abgewandt”, sagte Blaschitz. Der Bursch habe sich unter dem Einfluss seiner Familie deradikalisiert, mit der Terror-Miliz Islamischer Staat (IS) habe der Jugendliche nichts am Hut. “Von ihm geht kein Gefährdungspotenzial für Österreich aus”, versicherte Blaschitz.

Der 17-Jährige soll sich dem Anwalt zufolge auch nicht der Verfolgung terroristischer Ziele wegen immer wieder in Deutschland aufgehalten haben: “Er hat eine Freundin in Bremen.” Primär habe er diese getroffen. Dass der Jugendliche in Deutschland auch Kontakt zu möglicherweise radikalislamistischen Kreisen hatte, “leugnet er nicht. Aber ein Bekenntnis zum IS gibt es nicht”, so Blaschitz.

Die Frage, ob der Verdächtige in U-Haft genommen wird, wird die zuständige Haftrichterin am Dienstag treffen, gab unterdessen Gerichtssprecherin Christina Salzborn bekannt. Gegen den 17-Jährigen wird wegen terroristischer Vereinigung im Sinne des Paragrafen 278b Strafgesetzbuch ermittelt.

Die albanisch-islamische Kultusgemeinde (ALKIG) verurteilte unterdessen den angeblich geplanten Terroranschlag des 17-jährigen Tatverdächtigen. “Eine solche abscheuliche und unmenschliche Tat findet weder Rechtfertigung im Islam noch in anderen Religionen”, hieß es am Montag in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

Der 17-Jährige soll sich laut Behördenangaben in einem radikalen albanisch-islamistischen Milieu bewegt haben. Basierend auf den Medienberichten über den Terrorverdächtigen ist man sich in der albanischen Kultusgemeinde aber sicher, “dass er nicht Teil unserer Moscheegemeinden war, was die Angelegenheit selbst nicht weniger schlimm macht”. Man müsse sich aber eingestehen, “dass wir nicht alle albanisch-stämmigen Muslime Österreichs erreichen können”. Man könne daher auch nicht für alle auftreten, hieß es weiter.

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