von apa 11.01.2017 11:07 Uhr

Stallpflicht bringt “Ablaufdatum” für Freilandeier

Mit der gestern, Dienstag, verordneten bundesweiten Stallpflicht für Geflügel bekommt auch die Freiland-Ei-Zertifizierung ein gewisses Ablaufdatum. Laut den EU-Vermarktungsnormen für Eier ist nach zwölf Wochen Ausgehverbot Schluss mit der Bezeichnung “Freiland”. Findige Geflügelbauern wissen sich zu helfen, indem sie ihren Tieren etwa Partyzelte zum Auslauf bereitstellen.

APA (dpa)

Ein solches Zelt baute etwa sein Salzburger für seine 220 Hühner auf, hieß es bereits im Vorjahr auf orf.at als Reaktion auf die Stallpflicht, die im Flachgau ab Ende November galt. Nun gilt nach 2006 zum zweiten Mal die bundesweite Stallpflicht. Geflügel muss in geschlossenen Haltungseinrichtungen, die zumindest nach obenhin abgedeckt sind, untergebracht sein. Betroffen sind davon auch die rund 20 Prozent der 6,5 Millionen Legehennen, die in Freilandhaltung leben.

Das erste österreichweite Ausgehverbot aufgrund von A(H5N1)-Erregern, das von der damaligen Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (ÖVP) verlautbart wurde, begann am 19. Februar 2006. “Die aktuelle Situation ist aber überhaupt nicht mit der damaligen vergleichbar”, erklärte Michael Wurzer, Geschäftsführer der Zentralen Arbeitsgemeinschaft der Österreichischen Geflügelwirtschaft (ZAG) gegenüber der APA. Grundsätzlich sei die Gefahr jetzt höher als vor elf Jahren, da es derzeit viele Fälle in Europa gibt.

In Österreich war bisher aber nur ein Putenzuchtbetrieb in Hard am Bodensee betroffen, ansonsten waren Wildvögel die Opfer des A(H5N8)-Virus. Trotzdem macht die Verordnung für Wurzer Sinn. “Die Einschätzung ist ohnehin den Experten zu überlassen”, sagte er unter Hinweis auf Michael Hess von der Veterinärmedizinischen Universität Wien, der die bundesweite Stallpflicht empfohlen hatte.

2006 wurde die Vorsorgemaßnahme zum Schutz der Tiere gegen die Vogelgrippe Mitte Mai beendet – nach genau zwölf Wochen also – nur in einigen Risikogebieten blieb sie noch bis 1. Juni aufrecht. Einige Geflügelhalter protestierten vor elf Jahren gegen die Stallpflicht und unterstützten das deutschen Aktionsbündnis “Freiheit für Geflügel” bzw. widersetzten sich der Maßnahme gar.

Natürlich gelte es auch jetzt die Situation der Geflügelzüchter zu bedenken, denn wenn die zwölf Wochen “Hausarrest” überschritten werden, müssten sie Eier aufgrund der EU-Verordnung (EG 589/2008) zu weitaus billigeren Preisen verkaufen. Wurzer sieht jedenfalls keine Gefahr für die Hühner wegen des fehlenden Auslaufs in den Betrieben, da es basierend auf dem Tierschutzgesetz genaue Vorgaben für die Stallungen der Tiere gebe. Anders könnte es jedoch bei privaten Kleinhaltern aussehen, für die ebenfalls die Stallpflicht gilt. Es gibt aber auch Ausnahmen, so der Experte. Etwa sind Straußenvögel aus Tierschutzgründen nicht betroffen, wobei hier aber ein verstärkstes Monitoring erfolgen muss.

Im Gegensatz zur damaligen Verordnung, die erst bis 30. April galt und dann verlängert wurde, ist die aktuelle Novelle zur Geflügelpest-Verordnung unbefristet. In einigen österreichischen Bundesländern gilt die Stallpflicht zudem ja auch schon länger. Zuerst wurde sie am 11. November für elf Vorarlberger Bodensee-Anrainergemeinden ausgesprochen.

(S E R V I C E – Zentrale Arbeitsgemeinschaft der Österreichischen Geflügelwirtschaft: – Gesundheitsministerium zu den vorbeugenden Maßnahmen in Österreich: )

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