von fe 07.05.2016 07:24 Uhr

Brenner-Demo nicht angemeldet – Polizei verordnet Platzverbot

Bild: Youtube

Wie UT24 berichtete, haben linke Gruppierungen erneut eine Demonstration am Brenner angekündigt, welche am heutigen Samstag stattfinden soll.

Für Demonstration ist bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck keine Versammlungsanmeldung eingelangt. Die Polizei verordnete für den heutigen Samstag von 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr ein Platzverbot für folgende Bereiche: Bundesstraße, Brennersee und Autobahnparkplatz A13.

Bild- und Tonaufzeichnungen

Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck kündigte an, dass gemäß § 54 Abs. 5 Sicherheitspolizeigesetz 1991 i.d.g.F. zur Vorbeugung von gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen vor und im mit dem Platzverbot belegten Bereich während der Gültigkeitsdauer der Verordnung Bild- und Tonaufzeichnungen gemacht werden.

Bereich Bundesstraße 182:

Vom Ausgangspunkt am Rand des Kreisverkehrs beim Outlet Center Brenner (der in Österreich befindliche Teil ist vom Platzverbot ausgenommen) entlang der Staatsgrenze, markiert durch einen kleinen Obelisken, und Maschendrahtzaun Richtung Westen bis zum Koordinatenpunkt V1 (Breite 47,006856, Länge 11,504031) im Wald, von dort Richtung Norden entlang Koordinatenpunkt W1 (Breite 47,009112, Länge 11,505664) entlang der westlichen Begrenzung des RoLa-Parkplatzes an der B182 bis zur nördlichen Begrenzung dieses Parkplatzes, dort entlang der östlichen Begrenzung des Parkplatzes weiter über die B 182 bis zur Böschung zur Autobahn A13 (welche nicht Teil des Platzverbotes ist), dann Richtung Süden entlang der Autobahn A 13, dann entlang des Zaunes zu den Bahngleisen Richtung Süden bis zur Staatsgrenze, markiert durch eine kleine Betonsäule, weiter entlang der Staatsgrenze Richtung Westen entlang des Parkhauses des Outlet Center Brenner bis zum Ortschild „Brenner“ bzw. Grenzschild „Österreich“, von dort südlich entlang der B 182 und des Gebäudes „Zillertaler Trachtenwelt“ bis zum Kreisverkehr. Ausgenommen von diesem Platzverbot sind der österreichische Teil des Kreisverkehrs und die B 182 bis zum nördlichen Eck des Hauses Nr. 248 bzw. des Parkplatzes der Shell-Tankstelle.
Soweit das Platzverbot die Bundesstraße (B 182) und die Begrenzung bei der Shell-Tankstelle berührt, erfolgt eine Kennzeichnung mittels polizeilichen Absperrbands.

Bereich Brennersee:

Vom Ausgangspunkt B 182, Abzweigung „Venntal“ Richtung Nord-Westen entlang der Südseite des RoLa-Parkplatzes an der A 13, dann entlang der Autobahn (welche nicht Teil des Platzverbotes ist) bis zur Autobahnausfahrt „Brennersee“; dieser folgend Richtung Osten, über die B 182 bis zum Koordinatenpunkt A1 (Breite 47,016145, Länge 11,509697) an der Bahnböschung, von dort entlang der Bahn und entlang der Mauer Richtung Süden bis zur Abzweigung B 182/“Venntal“ (Ausgangspunkt).
Soweit das Platzverbot die Bundesstraße (B 182) berührt, erfolgt eine Kennzeichnung mittels polizeilichen Absperrbands.

Bereich Parkplatz Autobahn A-13:

Vom Ausgangspunkt der österreichischen Staatsgrenze beim LKW-Parkplatz Ausreise entlang des Zauns bei den Bahngleisen Richtung Norden bis zur nördlichen Einfahrt des Parkplatzes, von dort Richtung Süden entlang der Begrenzung des Parkplatzes zur Autobahn, markiert mit niedrigen Betonklötzen bis zur Staatsgrenze (Ausganspunkt); beinhaltet ist die westliche Hälfte der Umkehrschleife „Rosenberger“.
Das Platzverbot wird bei der Ein- und Ausfahrt des Parkplatzes mit Absperrbändern gekennzeichnet.

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