von st 08.10.2015 17:04 Uhr

Trotz Kinderpornographie und Schlepperei: Somalier kann nicht abgeschoben werden

Foto: © Thorben Wengert / pixelio.de

Der Verwaltungsgerichtshof in Wien entschied, dass ein wegen des Besitzes von Kinderpornographie und Schlepperei rechtskräftig verurteilter Somalier nicht aus Österreich abgeschoben werden kann.

Nun fordert der Verwaltungsgerichtshof die Ãœberprüfung eines Paragraphen, der Schutzberechtigten, die straffällig geworden sind, den Status aberkennt – dieselbe Argumentation des Täters.

Laut dem Gerichtshof stehe der Paragraph im „Widerspruch zum Gleichheitsgrundsatz“ und müsse deshalb gestrichen werden, berichtet die Kronen Zeitung. Hintergrund ist der Rechtsstreit des Somaliers, der mittlerweile seit mehreren Jahren andauert und sich durch alle Instanzen gegen seine Abschiebung klagte.

Straftaten nicht schwer genug?

Der Mann war 2009 als als „subsidiär Schutzberechtigter“ anerkannt worden. 2012 wurde er wegen Schlepperei und der pornographischen Darstellung Minderjähriger zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt, woraufhin ihm der Schutzstatus aberkannt wurde.

Am Verwaltungsgerichtshof brachte er nun vor, dass die Behörden ihm nicht beweisen konnten, dass er eine „Gefahr für die Sicherheit oder die Allgemeinheit“ darstelle. Die von ihm verübten Taten seien lediglich „schwere Straftaten“.

Außerdem gab der Somalier an, es gäbe für ihn eine „positive Zukunftsprognose“ in Österreich.

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