von su 24.07.2018 14:31 Uhr

„SVP macht Direkte Demokratie-Gesetzentwurf zur Farce“

Durch Abstimmungstrick der Mehrheit ist plötzlich keine Einleitung von Volksabstimmungen mehr möglich – 8.000-Unterschriften-Regelung gekippt – Zu einem späteren Zeitpunkt will man wie bisher 13.000 Unterschriften vorsehen.Wenn der Gesetzentwurf nicht innerhalb Dienstag 18.00 Uhr genehmigt wird, dann droht er in dieser Legislaturperiode zu scheitern, schreibt die BürgerUnion in einer Aussendung.

Der Plenarsaal im Südtiroler Landtag. (Foto: UT24/lf)

„Durch einen Abstimmungstrick hat die Mehrheit des Landtages beim derzeit behandelten Volksabstimmungsgesetzentwurf die Vorschrift gekippt, dass mit 8.000 Unterschriften Volksabstimmungen eingeleitet werden können”, kritisiert der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder.

„Damit droht das neue Direkte-Demokratie-Gesetz zur Farce zu werden”, so der Abgeordnete.

8000 Unterschriften vernünftig

„8.000 Unterschriften wären vernünftig gewesen, immerhin 5.000 Unterschriften weniger als derzeit erforderlich sind. Aber dadurch, dass die SVP gegen den Art. 3 gestimmt hat, wurde die Einleitung von Volksabstimmungen mit 8.000 Unterschriften gekippt.

Derzeit sieht der Gesetzentwurf keinerlei Einleitungsmöglichkeit und Einleitungsvorschriften vor.

In einem späteren Artikel, wollen dann Mehrheitsvertreter wieder eine Unterschriftenzahl einführen, die allerdings deutlich höher liegen soll: Wie bisher bei 13.000 Unterschriften“, so Pöder.

Gesetzesentwurf droht zu verfallen

Zudem: Wenn der Gesetzentwurf nicht bis Dienstag um 18.00 Uhr genehmigt wird, dann droht er in dieser Legislaturperiode nicht mehr zur Behandlung zu kommen und mit Ende der Legislaturperiode zu verfallen, erklärt der Abgeordnete der BürgerUnion.

Dieses Schicksal, so Pöder, droht nur den von Abgeordneten eingebrachten Gesetzentwürfen, die vom Volk eingebrachten Gesetzentwürfe bleiben auch für die neue Legislaturperiode aufrecht.

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