von lf 29.12.2017 08:44 Uhr

Blauer Gegenschlag

Das „Rosatellum“, so der Name des italienischen Wahlgesetzes für die anstehenden Parlamentswahlen im März, sei minderheitenfreundlicher denn je, erklärte SVP Arbeitnehmervertreter Zeno Christanell kürzlich. Damit tat er die Entscheidung der Freiheitlichen Partei, aufgrund eines „unfairen Wahlgesetzes“ nicht anzutreten, als plumpe Ausrede ab. Der Freiheitliche Generalsekretär, Florian von Ach, wirft ihm nun mangelndes Rechtsverständnis vor.

Bildkomposition UT24

Christanell gab an, sich in den letzten Monaten intensiv mit dem so genannten „Rosatellum“ auseinandergesetzt zu haben. „Es ist den Südtiroler Parlamentariern in Rom trotz großer Widerstände gelungen, dem Minderheitenschutz gerecht zu werden und eine sehr gute numerische Vertretung in Rom zu sichern“, argumentiert der Burggräfler SVP-Obmann.

Dem widerspricht der blaue Generalsekretär vehement: „Also wenn Herr Christanell sagt, er habe sich das Wahlgesetz genau durchstudiert, dann ist daran natürlich nicht zu zweifeln. An Fleiß wird es dem Herrn sicher nicht fehlen. Dann stellt sich aber die Frage, was bei Herrn Christanells Ausflug in die Welt der Juristerei sonst so schiefgelaufen ist. Denn die Behauptung, dass das Wahlgesetz „besonders minderheitenfreundlich“ sei, ist dermaßen falsch, dass man bei Herrn Christanell nur ein offensichtliches Defizit an Rechtsverständnis annehmen muss.“

Gleichzeitig attestiert von Ach dem „Herrn und Meister“ Christanells, Senator Karl Zeller, gute Fähigkeiten, die er für Parteizwecke missbraucht: „An Rechtsverständnis mangelt es Herrn Zeller ganz bestimmt nicht. Senator Zeller schuf mit diesem Wahlgesetz ein Mittel, um der SVP die Vertretung in Rom quasi als „Erbpacht“ zu erhalten, wie er selbst stolz verkündete. Herr Christanell kann sich ja gerne kundig machen, es sei ihm sogar angeraten – damit der nächste Ausflug in die Juristerei nicht nochmal so schief geht“, so von Ach.

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