Italien beschließt eine Nationalhymne

Die Hymne war am 12 Oktober 1946 vom Ministerrat als provisorische Nationalhymne auserkoren worden. Seither ist die Diskussion um die Einführung einer offiziellen Staatshymne meist zu Beginn einer Legislaturperiode aufgetaucht, meist aber auch rasch wieder im politischen Nichts versandet.
Beim letzten Anlauf kam jedoch alles anders: Die Kommission für Verfassungsangelegenheiten hat sich dazu durchgerungen, das Lied der Italiener von Mameli gesetzlich zur Hymne zu erklären.
Der Text der Mamelihymne gilt als äußerst martialisch und blutrünstig. Sie enthält außerdem jede Menge antiösterreische Passagen, wie etwa die 5. Strophe, in der es heißt:
„Der österreichische Adler – hat schon die Federn verloren – Das Blut Italiens – Das Blut Polens – Hat er mit den Kosaken getrunken – Aber sein Herz ist verbrannt“.
Durch die gesetzliche Verankerung der Hymne gewinnt diese an Bedeutung, gilt als endgültig. Eine Entschärfung der Hymne, wie sie von vielen aus oben genannten Gründen als notwendig erachtet wird, scheint jedenfalls nicht auf der Tagesordnung zu stehen.
Welche konkreten Auswirkungen der Beschluss nach sich ziehen wird, bleibt abzuwarten. Denkbar wäre beispielsweise, dass das Abspielen beziehungsweise das Mitsingen der Hymne zu bestimmten Anlässen im gesamten Staatsgebiet – somit auch in Südtirol – verpflichtend wird.






