von ih 19.06.2017 11:18 Uhr

Tschenett: „Autonomiekonvent wird missbraucht“

Der Vorsitzende des ASGB, Tony Tschenett, zeigt sich über die Äußerungen von Mitgliedern des Konvents der 33, die den Anschein erwecken, dass der Konvent von den Mitgliedern der deutschen Volksgruppe dahingehend manipuliert wurde, um die italienische Volksgruppe quasi zu isolieren, überrascht. Laut Tschenett würde sich, wenn man die Fakten objektiv betrachtet, ein gegensätzliches Bild ergeben. Nämlich jenes, dass genau jene Exponenten des Konvents – allen voran Riccardo dello Sbarba – die den Inhalt des Dokuments kritisieren, Obstruktion betrieben hätten.

Bil: Facebook/Autonomiekonvent

Der Konvent war eingesetzt worden, um Ideen für eine Reform des Autonomiestatutes zu sammeln. Die Legitimation unseres Autonomiestatuts sei die Tatsache, dass in Südtirol mit der deutschen und ladinischen Volksgruppe eine Minderheit lebt, deren Kultur, Sprache und Tradition gegenüber dem Nationalstaat eines besonderen Schutzes bedarf. Dieser Schutz wurde unter harten Verhandlungen erkämpft, nachdem die Minderheiten in  Südtirol jahrzehntelang unterdrückt wurden. Heute sei das Autonomiestatut Garant für Chancengleichheit und für ein friedliches Zusammenleben zwischen allen Sprachgruppen, so Tschenett.

Wesentliche Merkmale des Minderheitenschutzes seien unter anderem der ethnische Proporz, das Recht auf muttersprachlichen Unterricht und die Ansässigkeitsklausel. Alle diese Punkte wurden zur Diskussion gebracht und eine Abschaffung oder Aufweichung gefordert. Dass die Minderheiten Vorstößen, die nicht nur erworbene Rechte der Minderheiten aushöhlen, sondern auch an der Berechtigung des Autonomiestatutes kratzen, nicht zustimmen, dürftte laut Tschenett nicht verwundern. Genauso, wie für ihn die Forderung der Abschaffung des Regierungskommissariates und der Region eine sinnvolle, kostensparende Maßnahme darstelle.

„Die Verankerung in der Präambel der Wahrung und Achtung der individuellen und kollektiven Menschenrechte, zu denen des Selbstbestimmungsrecht im Sinne des Art. 1 Abs. 2 der Charta der Vereinten Nationen und des Art. 1 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und Art. 1 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte gehört, brachte die italienischen Konventsmitglieder (ausgenommen Walter Eccli) aus der Fassung. Unabhängig davon, dass Italien die oben genannten Pakte ratifiziert hat, ist dieser Passus weitsichtig, absichernd und nicht ein Bekenntnis zu einem unmittelbaren Sezessionswillen. Vielmehr geht die Verankerung des Selbstbestimmung mit der im Konsens mitgetragenen Entscheidung, die Überarbeitung des Statuts mit dem Ziel der Konsolidierung, Erweiterung und Verbesserung der Gesetzgebungs- und Verwaltungsautonomie auszurichten und die geltenden sekundären, konkurrierenden und ergänzenden Kompetenzen in ausschließliche Kompetenzen umzuwandeln einher. Sollte diese Forderung genehmigt werden, könnte man durchaus von einer Vollautonomie, sprich einer inneren Selbstbestimmung sprechen. Dies rechtfertigt die Verankerung in der Präambel“, so Tschenett.

„Dass Riccardo dello Sbarba mich aufgrund meiner Beiträge, die darauf abgezielt haben, Südtirols Autonomie zu festigen, als Rechts bezeichnet, disqualifiziert ihn selbst. Mit der politischen Keule zu schwingen und alles, das nicht ihrem Gedankengut entspricht als Rechts zu bezeichnen, ist eine Unart, die bei den Südtiroler Grünen scheinbar Usus geworden ist. Die Beiträge von Riccardo dello Sbarba, alle übrigens auf der Homepage des Konvents nachzulesen, waren mehrheitlich von der Aushöhlung des Autonomiestatuts und eindeutigen nationalstaatlichen Tendenzen geprägt“, schließt Tschenett.

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