Moderator darf „Nazi-Schlampe“ sagen
Das Landgericht Hamburg hat am Mittwoch den Antrag von Alice Weidel auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den NDR zurückgewiesen. Das Gericht war zu dieser Entscheidung gekommen, da „die im konkreten Kontext der Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist“.
Der umstrittene Beitrag war Ende April im Zusammenhang mit der Nominierung Weidels zur AfD-Spitzenkandidatur für die anstehende Bundestagswahl gesendet worden. Moderator Christian Ehring bezog sich in der umstrittenen Äußerung auf eine Rede Weidels, in der sie gefordert hatte, die „politische Korrektheit“ gehöre auf den „Müllhaufen der Geschichte“.
Richter: Klar erkennbare Satire
Die Richter erklärten, die Bezeichung als „Nazi-Schlampe“ habe sich „in klar erkennbarer satirischer Weise“ auf die Forderung, die politische Korrektheit gehöre auf den Müllhaufen der Geschichte, bezogen. Dieser Begriff sei zwar grob übetrieben, dennoch würde der Zuschauer nicht zur Erkenntnis gelangen, dass Weidel Anhängerin der Nazi-Ideologie sei, so ihre Ansicht.
Die Entscheidung des Hamburger Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD-Politikerin hat bereits angekündigt, gegen die Zurückweisung des Antrags Beschwerde einzulegen.
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17.05.2017
NDR-Deutsches Umerziehungsfernsehen, wer sich auf ein solches niedrieges verbales schamloses Niveau begibt, ist selbst nicht besser
wie ein NAZI!! Als ÖR Sender hat NDR die rote Linie der Meinungsfreiheit überschritten, wenn es darum geht, Rechte zu bekämpfen, dann rasten die
linken Moralhypis vollkommen aus!!