von apa 26.04.2017 19:37 Uhr

Lebenslange Haft für Steirer wegen Mordes an Bekanntem

Ein Steirer ist am Mittwoch im Landesgericht Leoben von einem Geschworenensenat (Vorsitz: Roman Weiß) zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Er soll 2015 einen Bekannten im Streit getötet und die Leiche mit Beton übergossen haben. Dabei soll ihm ein Kärntner geholfen haben, der dafür zu 15 Monaten bedingt verurteilt wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

APA

Der Obersteirer Daniel G. (30) lernte 2004 das spätere Mordopfer kennen und hatte zu ihm bald “eine familiäre Beziehung”, beschrieb es die Staatsanwältin. Der Mann schenkte G. sogar ein Haus in Wien. Als es zu Streitereien kam, wollte er die Übertragung rückgängig machen und traf sich aus diesem Grund im April 2015 mit dem Angeklagten. Was dann geschah, ließ sich nicht genau klären. Laut Anklage hatte das spätere Opfer ein Messer in der Hand und ging damit auf G. zu. Dieser wehrte den Angreifer ab, nahm ihm das Messer weg und stieß es ihm zweimal in den Hals. Der Mann erlag sofort seinen Verletzungen.

Verteidigerin Karin Prutsch beschrieb dagegen einen anderen Hergang: Ihr Mandant Daniel G. habe den Angreifer nur abgewehrt und gestoßen, und dieser sei zu Boden gefallen. “Da war nichts mehr, bewusstlos, tot, kein Leben”, schilderte der 30-Jährige. In einem Anfall von “Zorn und Verzweiflung” nahm er nach eigenen Angaben das Messer und stach zwei Mal im Hals-Nackenbereich zu. Der Gerichtsgutachter hatte keine Todesursache feststellen können, der Privatgutachter der Verteidigung war der Meinung, der Tod sei durch eine massive Blutung am Hinterkopf eingetreten.

Nach der Tat rief G. seinen Freund Philipp R. (31) und erzählte dem Kärntner, es sei ihm “ein Scheiß passiert”. Von der Sache mit dem Messer erzählte er allerdings nichts, das erfuhr der andere erst Monate später von der Polizei. “Das wäre doch das erste, was ich meinen Freund erzählen würde, das rechtfertigt ja Ihren Stoß. Warum haben Sie nichts davon gesagt?”, fragte der Richter. “Ich habe keine Ahnung”, antwortete der Beschuldigte.

Dann sprach er von einem Unfall, was der andere auch glaubte. “Ich wollte die Polizei rufen, aber er hat gesagt, dann ist alles weg, was wir uns aufgebaut haben”, schilderte R. vor Gericht. Also luden die beiden die Leiche ins Auto und vergruben den Toten bei Fisching am Truppenübungsplatz “Seetaler Alpe”.

Anschließend “wollten sie sich betäuben, um die Sache zu vergessen”, war die Anwältin überzeugt. Sie besuchten mit der Kreditkarte des Verstorbenen mehrere Lokale in Bratislava und tranken reichlich Alkohol: “Er hat Champagner bestellt und Tabledance bezahlt”, beschrieb der Zweitangeklagte die “Betäubung”. Als das Duo zwei Wochen später nach der Leiche sah, lag diese fast zur Gänze frei. Also fuhr man in einen Baumarkt, holte Beton und übergoss den Toten. Während sich Philipp R. im Großen und Ganzen geständig zeigte, wollte Daniel G. von Mord nichts wissen, die weitern Anklagepunkte – Störung der Totenruhe, Betrug, Unterschriftenfälschung – gab er zu.

Die Geschworenen befanden am Abend Daniel G. für schuldig des Mordes, außerdem der Störung der Totenruhe, schweren Betruges und Sachentziehung. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt und meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der Kärntner Philipp R. kam wegen Störung der Totenruhe und Begünstigung mit 15 Monaten bedingter Haft davon. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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