von apa 15.03.2017 23:30 Uhr

Lehrergewerkschaft für Begutachtung des Schulautonomiepakets

Die Lehrergewerkschaft hat sich am Donnerstagnachmittag mehrheitlich für den Start der Begutachtung des Schulautonomiepakets der Regierung ausgesprochen. Dies teilte der oberste Lehrervertreter Paul Kimberger (FCG) der APA mit. “Das ist aber keine inhaltliche Zustimmung zum Paket”, fügte er hinzu. Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) wird das Gesetzesvorhaben am Freitag präsentieren.

APA (Symbolbild)

“Es soll jetzt eine ergebnisoffene Begutachtung geben. Mit dem Bildungsministerium ist aber abgemacht, dass am Ende der Begutachtung erneut Verhandlungen stattfinden, die zu einer sozialpartnerschaftlichen Einigung führen sollen”, so Kimberger. Unter einem Autonomiepaket habe sich die Gewerkschaft etwas anderes vorgestellt. “Was hier vorliegt, ist ein Struktur- bzw. Schulorganisationspaket, das wenig für die Schüler oder die Lehrer bringt.”

Als Beispiel für inhaltliche Bedenken nannte Kimberger etwa die künftig mögliche Bildung von Schulclustern. “Die Ministerin hat wiederholt angekündigt, dass dies nur freiwillig passieren soll. Das kann ich aus dem Entwurf aber nicht herauslesen.” Insgesamt habe die Gewerkschaft in den Verhandlungen bereits viel erreicht. “Es ist aber auch noch viel zu korrigieren,”

Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) wird gemeinsam mit Staatssekretär Harald Mahrer (ÖVP) und den beiden Landeshauptleuten Wilfried Haslauer (ÖVP) und Peter Kaiser (SPÖ) das Schulautonomiepaket der Regierung am Freitag präsentieren. Dann sollen die Gesetzesentwürfe “umgehend” in Begutachtung geschickt werden, hieß es aus dem Bildungsministerium zur APA. Die Pressekonferenz findet um 10.00 Uhr im Bildungsministerium (Audienzsaal) statt.

Mit der Bildungsreform soll den Schulen mehr Autonomie eingeräumt werden. Zentraler Punkt dabei ist die Möglichkeit des Zusammenschlusses von bis zu acht Schulen in sogenannten “Clustern” unter einer gemeinsamen Clusterleitung. So sollen etwa Ressourcen besser genutzt werden und Lehrer bei Bedarf auch an anderen Clusterschulen unterrichten. Der Clusterleiter soll einen Großteil der Verwaltung übernehmen, an den einzelnen Schulen soll es statt Direktoren nur Bereichsleiter geben, die mehr unterrichten. Dadurch freigewordene Ressourcen sollen in Verwaltungspersonal investiert werden.

Die Clusterleiter (oder, wenn es keinen Cluster gibt, die Direktoren) erhalten in bestimmten Bereichen mehr Rechte. So können sie etwa flexible Gruppengrößen festlegen, Klassenschülermindest- wie -höchstzahlen sowie Teilungsziffern fallen weg. Dadurch freiwerdende Ressourcen können in Maßnahmen wie Förderangebote oder Teamteaching investiert werden. Auch die Auswahl von neuen Lehrern obliegt den Clusterleitern bzw. Direktoren. Vereinheitlicht wird der Auswahlprozess der Schul- bzw. Clusterleiter. Durch mehr Autonomie soll auch die Zahl der Schulversuche stark eingeschränkt werden.

Der zweite Teil der Reform betrifft die Schulverwaltung. Diese bleibt in den Grundzügen gleich, es gibt weiter getrennte Zuständigkeiten und Instanzenzüge zwischen Bund und Land. Die Verwaltung soll allerdings – wie schon jetzt in den östlichen Bundesländern – unter einem gemeinsamen Dach erfolgen. Die Landesschulräte werden zu Bildungsdirektionen. Statt eines amtsführenden Präsidenten bekommen sie einen Bildungsdirektor, der bestimmte Kompetenzen aufweisen muss und gemeinsam von Landeshauptmann und Bildungsministerin bestimmt wird. Der bisherige Vizepräsident wird abgeschafft, die Landesschulrats-Kollegien durch Beiräte mit lediglich beratender Funktion ersetzt.

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