von ih 17.02.2017 09:08 Uhr

Ein Fünftel lehnen WOBI-Wohnung ab

Es kommt immer wieder vor, dass zugeteilte Wohnungen des Wohnbauinstitutes von den Antragsstellern abgelehnt werden. Eine Ablehnung kann unterschiedlichste Beweggründe haben oder mit äußeren Faktoren zusammenhängen.

APA

Wird eine zugteilte WOBI-Wohnung durch den Antragsteller abgelehnt, so darf erst in acht Jahren erneut angesucht werden.

So wurden im Zeitraum der Jahre 2013-2015 zwischen 20 und 23 Prozent der zugeteilten Wohnungen von den Antragstellern abgelehnt. Als Gründe werden fehlende Balkone oder die mangelnde Zimmeranzahl genannt.

„Angesichts der akuten Wohnungsnot in Südtirol und der derzeit herrschenden Debatte rund ums leistbare Wohnen sollten die vorgelegten Daten zu denken geben. Es gibt zahlreiche Personen im Land, die dringend eine WOBI-Wohnung benötigen würden und seit Jahren darauf warten. Die hohe Ablehnungsquote ist ein eindeutiger Missstand, der behoben werden muss“, kritisiert Walter Blaas von den Freiheitlichen den Umstand.

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