Die beinahe völlig nackte Leiche der Frau war Anfang September 2015 unter einer Decke auf der Couch ihrer Wohnung gefunden worden. Zuerst ging man von Drogenmissbrauch als Todesursache aus. Ein Bekannter und später auch der Angeklagte gaben an, sie am Vortag bewusstlos aufgefunden zu haben und in der Badewanne abgeduscht zu haben, um ihren Kreislauf in Schwung zu bringen. Die Rettung riefen sie nicht.

Der Gerichtsmediziner sagte am Mittwoch, dass die Frau massiv unter Drogen stand, aber zweifelsfrei gewaltvoll ertränkt worden sei. Dass sie durch das Abduschen ertrank, sei unmöglich. „Ich kann nicht ausschließen, dass die Frau an einer Suchtmittelvergiftung verstorben wäre, aber jedenfalls war sie am Leben, als sie ertrunken ist“, so der Gerichtsmediziner. Er habe auch zahlreiche Verletzungen durch stumpfe Gewalteinwirkung festgestellt.

Staatsanwältin Daniela Zupanc sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die Frau wieder in die Wanne brachte, nachdem der zweite Mann die Wohnung verlassen hatte. Er ertränkte sie und ließ sie auf der Couch zurück. Sie habe an der Schuld des Angeklagten keine Zweifel, sagte sie in ihrem Plädoyer. „Für mich ist das komplett klar und nichts offen. Der Gerichtsmediziner erklärte klar und deutlich, dass das Opfer gewaltsam mit den Atemöffnungen unter Wasser gedrückt worden ist.“ Das bestätige auch eine massive Drückverletzung am Kiefer. Außer dem Angeklagten sei im vom Gerichtsmediziner eingegrenzten Todeszeitraum kein Involvierter in der Nähe der Wohnung gewesen. „Den unbekannten Dritten gibt es nicht.“ Schon vorher sei die Beziehung von Gewalt geprägt gewesen, wie auch Zeugen aussagten.

Motive habe der Angeklagte gleich mehrere gehabt. „Sie wollte von ihm los kommen, das hat sie ihm sicher auch gesagt.“ Außerdem stand für sie am nächsten Tag eine Befragung bei der Polizei im Kalender. Es sollte um eine Vergewaltigung durch zwei Drogendealer gehen, die sie einen Monat vor ihrem Tod erlitten hatte. Sie hatte dem Polizisten gegenüber schon angedeutet, dass der Angeklagte in irgendeiner Form für die Vergewaltigung mitverantwortlich sei. Tot konnte sie nicht mehr aussagen. Und auch nach dem Auffinden der Leiche habe sich der Angeklagte wiederholt seltsam verhalten und seine Angaben mehrmals grundlegend geändert, so die Staatsanwältin.

Verteidiger Philipp Tschernitz sah den Fall demgegenüber als gar nicht klar an. Unstrittig sei, dass die 30-Jährige ertrunken ist, weil ihre Atemöffnungen unter Wasser waren, erklärte er. „Man kann die Ergebnisse aber in verschiedene Richtungen interpretieren.“ Der Angeklagte sei keinesfalls der einzige, der als Täter infrage käme. Die Beziehung sei eine „Hass-Liebe“ gewesen, Beschimpfungen habe es von beiden Seiten gegeben.

Er glaube seinem Mandanten, dass er sich an nichts erinnern könne, sagte Tschernitz. „Was an diesem Abend wirklich passiert ist, werden wir wohl nie herausfinden.“ Der Verteidiger bat die Geschworenen um einen Freispruch vom Mord-Vorwurf. „Im Zweifel für den Angeklagten.“ Zur unterlassenen Hilfeleistung habe sich der Angeklagte ohnehin schuldig bekannt. Die beiden Männer, welche die Frau abduschten, waren betrunken. Da könne es schon passiert sein, dass sie unbemerkt mit dem Kopf unter Wasser geriet. Tschernitz beantragte, den Geschworenen neben dem Mord und einer unterlassenen Hilfeleistung auch die Option auf fahrlässige Tötung zu geben. Die Richter unter Vorsitz von Manfred Herrnhofer lehnten dies ab.

Herrnhofer erklärte nach der Verkündigung des einstimmigen Beschlusses der Geschworenen, dass zwei einschlägige Vorstrafen und die Wehrlosigkeit des Opfers sich erschwerend bei der Strafzumessung ausgewirkt hatten. „Die Gerechtigkeit siegt immer“, sagte der Bruder des Opfers nach der Urteilsverkündung zum Angeklagten. Nun habe er viel Zeit, um darüber nachzudenken.

APA

Da sich am 13. Mai 2017 die Geburt Maria Theresias zum 300. Mal jährt, setzt auch die ÖNB anlässlich dieses Jubiläums ab Februar im Rahmen der Ausstellung „Maria Theresia. Habsburgs mächtigste Frau“ einen Schwerpunkt. Die öffentliche Aufmerksamkeit wandere daher verstärkt auf das umfangreiche Wirken Maria Theresias von Österreich, sagte Rachinger. Daher lag es auf der Hand, beim ersten breiteren Versuch aus interessierten Teilen der Bevölkerung – oder neudeutsch „Crowds“ – Spender für ein Restaurationsvorhaben zu akquirieren, ein Buch zu wählen, das mit der Regentin in Verbindung steht.

Die Wahl fiel auf ein der Öffentlichkeit noch nie gezeigtes „Huldigungswerk“. Am 22. November 1740 – bis zu diesem Novembertag läuft nun bezeichnenderweise auch 2016 die Crowdfunding-Aktion – bezeugten die Niederösterreichischen Stände der neuen Erzherzogin in einem großen Festakt ihre Loyalität. Diese sogenannte „Erbhuldigung“ wurde in einem kunstvoll ausgestatteten Buch mit zahlreichen Illustrationen festgehalten. Der Band gelangte dann als Geschenk an die damalige Hofbibliothek. Durch aus heutiger Sicht unsachgemäße Lagerung über mehr als 200 Jahre hinweg ist das Buch heute aber nicht mehr in Bestform – u.a. sind der Buchrücken gebrochen und Seiden- und Goldfäden gerissen.

Mit der Initiative auf der Crowdfunding-Plattform soll der beklagenswerte Zustand des bedeutenden Werkes, „das ja allen Österreichern gehört“ verbessert werden, erklärte Rachinger. Ab heute, Donnerstag, können sich Gönner mit kleineren und größeren Beträgen engagieren. Die finanzielle Bandbreite der Zuwendungen reicht von zehn bis 4.000 Euro. Als Gegenleistungen für ein Engagement winken kleinere Aufmerksamkeiten bis exklusive Champagner-Empfänge inklusive Besuch im Institut für Restaurierung der ÖNB. Der niederschwellige Einstieg ist laut der Direktorin wichtig, da man „möglichst viele Menschen ansprechen“ wolle. Kommt die angepeilte Summe zusammen, soll das Werk nicht nur ein Herzstück der Maria-Theresia-Schau, sondern auch allen Interessenten digital zugänglich gemacht werden, wie Rachinger betonte.

Letztendlich gehe es auch um die Demokratisierung des Bibliotheksbestandes, der zu den wertvollsten weltweit zählt, und für den viele Österreicher und Leute im Ausland Sympathien hegen. Das zeige sich daran, dass rund um den Online- und Social Media-Auftritt der ÖNB bereits eine „Crowd“ entstanden sei, die fast 15.000 Facebook-Fans aus aller Welt und mittlerweile mehr als 8.000 Buchpaten umfasst. Diese „lebendige Community und der große Freundeskreis“ stimme Rachinger auch zuversichtlich, dass das Crowdfunding-Ziel erreicht wird. Das Wissen der „Crowd“ möchte man in Zukunft auch im Rahmen anderer Projekte einbeziehen: So sei etwa denkbar, dass mit Hilfe der Community bisher unbekannte Menschen auf Fotos aus dem Bildarchiv der ÖNB identifiziert werden.

Stöger betonte im Gespräch mit der APA, er sei der ÖVP „maximal entgegen gekommen“. Mitterlehner wäre auch bereit zu einem Kompromiss gewesen, er habe diesen aber in seiner ÖVP, vor allem bei Klubobmann Reinhold Lopatka und Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer, nicht durchgebracht. Stöger forderte die ÖVP auf, sie solle „sich am Riemen reißen“ und hinter Mitterlehner stellen. Er appellierte an den Koalitionspartner: „Einigt euch und nehmt nicht ganz Österreich in Geiselhaft.“ Und weiter richtete er der ÖVP aus: „So geht seriöse politische Arbeit nicht. Der Teufelskreis auf Kosten der Schwachen muss beendet werden“.

Betont kühl reagierte darauf Mitterlehner. Der Vizekanzler betonte, dass es in der Verantwortung des Sozialministers liege, eine Vereinbarung mit den Ländern zu finden. Die ÖVP habe ihn dabei unterstützt. „Das war ein Entgegenkommen von uns.“ Wenn Stöger auf die ÖVP-Vorstellungen nicht eingehe gebe es eben neun unterschiedliche Länder-Regelungen. „Das liegt eindeutig in der Verantwortung des Sozialministers.“ Die derzeitige 15-a-Vereinbarung mit den Ländern läuft mit Jahresende aus.

Oberösterreich hat bereits seit dem Sommer eine eigene Lösung, in Niederösterreich soll am 17. November eine vom Landtag beschlossen werden und mit 1. Jänner in Kraft treten. Stöger hält beide Regelungen für verfassungswidrig. Diese Einschätzung und die Kritik an ihren Ländern wiesen sowohl Landeshauptmann Josef Pühringer als auch Niederösterreichs ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberger zurück. Die beiden Landesregelungen sehen unter anderem Kürzungen für Asylberechtigte sowie eine Wartezeit für die volle Mindestsicherung für Personen, die im Ausland gelebt haben, vor.

Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) appellierte an beide Regierungsparteien, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Es handle sich um einen „Konflikt auf dem Rücken der Ärmsten“. Es brauche eine einheitliche Regelung für ganz Österreich, betonte Bures.

Mit Unverständnis reagierte die Opposition auf den Streit der Regierungsparteien. Die Grünen appellierten, die Verhandlungen fortzusetzen. Die NEOS bekräftigten die Forderung nach einer bundeseinheitlichen Lösung und das Team Stronach forderte gemeinnützige Arbeit statt einer automatischen Mindestsicherung für Asylberechtigte.

Eigentlich hätte die entsprechende Gesetzesnovelle bereits Ende September im Landtag beschlossen werden sollen. Doch die Opposition blockierte dies, indem sie die Zustimmung verweigerte, die zweite Lesung unmittelbar nach der ersten folgen zu lassen. Dafür braucht es nämlich eine Zweidrittelmehrheit. Begründet wurde dieses Vorgehen mit der Kritik an neuen, höheren Tarifen für die gastronomischen Outdoor-Areale.

Die zweite Lesung wurde am Donnerstag, in einem eigens dafür einberufenen Mini-Landtag, abgehalten. Ob die Lockerung der Schanigarten-Öffnung allerdings noch heuer Realität wird, ist offen.

Denn nach dem nun erfolgten Beschluss des Stadtparlaments muss noch eine achtwöchige Begutachtungsfrist des Bundes abgewartet werden. Sollte der Bund die volle Frist ausschöpfen, werde die neue Regelung mit 1. Jänner 2017 in Kraft treten, sagte ein Sprecher von Wirtschaftsstadträtin Renate Brauner (SPÖ) der APA.

Der Jugendliche versuchte einen an die Wand angelehnten Stapel Gipskartonplatten zu säubern. Der Stapel kippte jedoch um und fiel dem Jungen auf das linke Bein.

Er zog sich einen Schienbeinbruch zu und wurde mit der Rettung in das Krankenhaus von St. Johann gebracht.

Zum Vorfall kam es gegen 00.00 Uhr. Die drei Asylwerber aus Somalia im Alter von 19 und 20 Jahren zogen sich Verletzungen unbestimmten Grades zu. Zwei Security-Mitarbeiter versuchten den Streit zu schlichten. Sie wurden attackiert und leicht verletzt. Die Asylwerber waren laut Polizeiangaben mittelstark alkoholisiert.

Für die Aktualisierung der Wählerverzeichnisse wurden diese in kleineren Orten schon am Gemeindeamt aufgelegt und in größeren Gemeinden Hauskundmachungen ausgehängt. Bis 27. Oktober kann man die Berichtigung verlangen, gegen die Entscheidung der Gemeindewahlbehörden (bis 2. November) kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Ab 8. November werden die Wählerverzeichnisse richtiggestellt und abgeschlossen. Damit steht fest, wer wo wahlberechtigt ist. Wahlberechtigt sind Österreicher, die spätestens am 4. Dezember 16 Jahre alt werden, in dem Sprengel, in dem sie am 27. September 2016 ihren Hauptwohnsitz hatten.

Die Wahllokale, deren Öffnungszeiten und auch die Verbotszonen müssen die Gemeindewahlbehörden bis spätestens 4. November festlegen – wobei letzteres heuer besondere Aufmerksamkeit verlangt. Denn gewählt wird im Advent, da könnte so mancher Christkindlmarkt betroffen sein. Es „wird darauf zu achten sein, dass die Verbotszonen so festgelegt werden, dass sie sich nicht auf den Bereich des Marktgebietes oder der Veranstaltung erstrecken“, schreibt das Innenministerium im Leitfaden. Die Zonen, in denen Ansammlungen und Wahlwerbung verboten sind, dürfen auch eng gezogen werden, im Gebäude des Wahllokales darf aber keine Veranstaltungen stattfinden.

Stimmzettel und Wahlkuverts sind bereits gedruckt, sie werden kommende Woche den Wahlbehörden übermittelt. Am 7. November startet der Versand der Briefwahlunterlagen an Auslandsösterreicher mit „Wahlkartenabo“. Sie müssen keinen Antrag stellen – alle anderen Wahlberechtigten, die nicht am 4. Dezember in „ihrem“ Wahllokal wählen können, müssen dies bis 30. November (schriftlich) bzw. 2. Dezember, 12.00 Uhr (mündlich) tun.

In welchem Wahllokal man am 4. Dezember wann die Stimme abgeben kann, steht in der Amtlichen Wahlinformation. Diese bekommen bis 21. November alle Wahlberechtigten in Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohnern.

Bis Donnerstag, 24. November, haben die sechs Kandidaten des ersten Wahlganges Zeit, die Wahlzeugen zu nominieren. Jeweils zwei Wahlzeugen pro Kandidat dürfen in jedem der rund 10.500 Wahllokale – und auch in den „besonderen Wahlbehörden“ in Heimen oder Haftanstalten – beim gesamten Vorgang samt Auszählung dabei sein. Sie dürfen aber nicht mitstimmen, nicht als Hilfsorgane herangezogen werden – und sie sind nicht an die Amtsverschwiegenheit gebunden.

Am Freitag vor der Wahl – nach Ende der Antragsfrist um 12.00 Uhr – wird die Zahl der ausgestellten Wahlkarten von den Gemeinde- an die Bezirks- und von diesen an die Landeswahlbehörden gemeldet, spätestens am Samstag bekommt sie die Bundeswahlbehörde.

Am Sonntag, den 4. Dezember, wird gewählt – und zwar maximal bis 17.00 Uhr. Wahlkarten können in allen Wahllokalen österreichweit, aber auch bei den Bezirkswahlbehörden direkt abgegeben werden. Jedenfalls müssen sie ebenso wie die Briefwahlstimmen bis Sonntag um 17.00 Uhr bei den Wahlbehörden liegen. Gegen 19.30 Uhr sollte wie üblich das vorläufige Endergebnis vorliegen. Die Briefwahl wird erst am Montag, den 5. Dezember, ausgezählt. Womit Montagabend feststeht, ob Norbert Hofer oder Alexander Van der Bellen in der verschobenen Wiederholung der Stichwahl zum Bundespräsidenten gewählt wurde.

Wie schon die erste vom 22. Mai kann freilich auch diese Stichwahl wieder beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden. Die einwöchige Frist dafür beginnt nach der Verlautbarung des Amtlichen Endergebnisses. Dieses stellt die Bundeswahlbehörde in einer Sitzung fest. Der Termin dafür ist noch nicht fixiert, üblicherweise sind es acht bis zehn Tage nach dem Wahlsonntag.

Bereits fixiert ist der Tag der Angelobung des neuen Bundespräsidenten: Wenn die Wahl nicht noch einmal angefochten und aufgehoben wird, wird der neue Bundespräsident am 26. Jänner angelobt – mehr als sechs Monate nach dem Ende der Amtszeit Heinz Fischers (8. Juli) und neun Monate nach dem ersten Wahlgang am 24. April. Dass es diesmal besonders lange dauert und das Nationalratspräsidium das Staatsoberhaupt vertreten musste, liegt nicht nur an der Wahlanfechtung der FPÖ, sondern auch daran, dass der Kleber auf Wahlkarten nicht hielt. Aus diesem Grund wurde die Wiederholungswahl um zwei Monate – von 2. Oktober auf 4. Dezember – verschoben.

Es gehe darum, jenen abgelehnten Asylwerbern, die einen negativen Asylbescheid haben und nicht freiwillig das Land verlassen, rechtlich habhaft zu werden, hieß es aus Sobotkas Büro. Erst am Mittwoch sorgten die Aussagen von Doskozil, wonach bis zu 90 Prozent der Asylentscheidungen in Österreich nicht umgesetzt werden könnten, für innerkoalitionäre Debatten.

Der schon vor knapp zwei Wochen von Sobotka an das „Spiegelressort“ von Doskozil übermittelte Vorschlag sieht auch vor, dass Falschangaben von Flüchtlingen, die zu besseren Chancen im Asylverfahren führen sollen, mit Strafen von 1.000 bis 5.000 Euro bedroht werden – etwa, wenn eine falsche Nationalität angegeben wird. Sollte der Betroffene nicht bezahlen können, setzt es bis zu drei Wochen Ersatzhaft. Im Wiederholungsfall wird die Strafe neu verhängt.

Eine weitere Verschärfung betrifft die illegale Einreise jener, die bereits einen negativen Bescheid haben und in ihr Heimatland zurückkehren könnten. Für diese Gruppe ist eine mögliche Höchststrafe von 5.000 bis 15.000 Euro vorgesehen bzw. ersatzweise sechs Wochen Haft. Im Wiederholungsfall kann gleich Arrest verhängt werden.

Freilich gilt als ein denkbares Szenario, dass „Schiaparelli“ mit deutlich zu hohem Tempo auf die Marsoberfläche aufgeschlagen ist. Jedenfalls brachen die Funksignale kurz vor der erwarteten Landung auf der Ebene Meridiani Planum unweit des Marsäquators ab. „Es ist klar, dass das kein gutes Zeichen ist“, räumte der Leiter des ESA-Missionsbetriebs, Paolo Ferri, bereits am Mittwochabend ein. „Aber wir brauchen weitere Informationen.“

Stunden später deutete einiges daraufhin hin, dass der Lander der europäisch-russischen Mission ExoMars 2016 in der letzten Landephase nicht ausreichend abgebremst wurde: Womöglich wurde „Schiaparellis“ Fallschirm zu früh abgeworfen, und auch die Bremsraketen könnten sich schneller abgeschaltet haben als vorgesehen. Allerdings ist derzeit auch noch ungeklärt, unter welchen Wetterbedingungen „Schiaparelli“ auf dem Roten Planeten niederging, wie der Leiter der ESA-Planetenmissionen, Andrea Accomazzo, zu bedenken gab.

So sehr sich die ESA-Führung am Donnerstag auch bemühte, einer möglichen Crash-Landung der kleinen Testsonde auch positive Seiten durch technischen Erkenntniszugewinn abzuringen – als erste Erkenntnis dürfte vor allem feststehen, dass die europäische Raumfahrt auch im zweiten Anlauf offenbar keine funktionsfähige Sonde auf dem Mars absetzen konnte.

Fehlschlag Nummer eins liegt bereits fast 13 Jahre zurück: Zu Weihnachten 2003 hätte die europäische Marssonde „Beagle 2“ auf unserem Nachbarplaneten landen sollen. Doch nach der Trennung von ihrer Muttersonde „Mars Express“ gab „Beagle 2“ kein Lebenszeichen mehr von sich. Jahrelang war völlig unklar, was mit dem Landegerät geschehen war und ob es überhaupt den Mars erreicht hatte.

Erst im Jänner 2015 wurde die verschollene Sonde entdeckt – auf Bildern der NASA-Sonde Mars „Reconnaissance Orbiter“ von der Marsoberfläche. „Wenigstens gab es eine Landung auf dem Mars“, sagte der damalige ESA-Chef Jean-Jacques Dordain nach dem Wiederauftauchen von „Beagle 2“.

Dass „Schiaparelli“ am Mittwoch die Marsoberfläche erreichte, stand hingegen schon Minuten später außer Zweifel. Fraglich ist allerdings, was eine mögliche Bruchlandung der 600-Kilo-Sonde für die in vier Jahren geplante zweite ExoMars-Mission 2020 bedeutet. Denn „Schiaparelli“ soll der Testlauf für die bereits einmal verschobene Landung des ersten europäischen Forschungsrovers auf dem Mars sein. Und eine gelungene Generalprobe sieht anders aus.

Bisher gelang es nur den USA, funktionierende Rover auf dem Roten Planeten zu platzieren – zuletzt mit der spektakulären und technisch höchst anspruchsvollen Landung des NASA-Marsrovers „Curiosity“ im August 2012. Eine Vielzahl von Landungen auf dem Mars scheiterte hingegen, was vor allem mit der dünnen Atmosphäre unseres Nachbarplaneten zu tun hat.

Die dünne Lufthülle des Mars bewirkt nämlich einerseits, dass Fallschirme nur eine begrenzte Bremswirkung bei der Landung einer Sonde entfalten. Andererseits ist die Marsatmosphäre aber dick genug, um einem Raumschiff beim Eintauchen mit großer Geschwindigkeit kräftig einzuheizen – die Sonde muss also mit schweren Hitzeschilden ausgerüstet werden.

Letztlich kann eine Marslandung nur gelingen, wenn Schutzschild, Fallschirm und zuletzt auch die Bremsraketen des Raumfahrzeugs auf seinem Höllenritt zur Marsoberfläche nacheinander perfekt funktionieren. Bei „Schiaparelli“ war dies offenbar nicht der Fall.

Ein Fahrzeug mit vier Insassen kam auf der Nordspur der Brennerautobahn kurz vor Klausen ins Schleudern und prallte gegen die Leitplanke. Das Fahrzeug drehte sich dabei um die eigene Achse und blieb in entgegengesetzter Fahrtrichtung stehen.

Dabei wurde ein Insasse mittelschwer verletzt, ein zweiter nur leicht. Beide wurden vom Weißen Kreuz und einem nachgeforderten Rettungswagen in das Krankenhaus von Brixen gebracht.

Im Einsatz standen die Straßenpolizei, das Weiße Kreuz von Klausen und Bozen, sowie die Autobahnmeisterei.

Verkaufte Heimat è forse l’unico film che tratti delle vicende storiche sudtirolesi dal 1938 alla metà degli anni Sessanta. Il delicato periodo viene percorso attraverso la storia di tre famiglie: i Rabensteiner, i Tschurtschenthaler e gli Oberhollenzer. Ambientato in Vinschgau, con una mirabile fotografia e riprese efficaci, presenta vicende e conflitti familiari intrecciati con la storia locale, nazionale ed europea. Nell’epoca in cui fu presentato , il film ha generato anche qualche polemica, ma senza dubbio non conoscere questa importante opera è una lacuna per chi vuole veramente capire l’affascinante, anche se controversa, storia del Sudtirolo.

La regista austriaca Karin Brandauer, a cui si devono le prime due parti di „Verkaufte Heimat“, autrice di film e documentari di argomento spesso storico, abituata a confrontarsi con temi “scomodi”, conosceva bene la realtà politica e sociale del Sudtirolo, ed ha realizzato un’opera fedele allo spirito del testo dello scrittore tirolese Felix Mitterer da cui è tratta. La narrazione storica è priva di ideologie di parte, anche se quella che racconta è una vicenda dolorosa e sofferta. Ne è derivato un film in cui le scene, pur struggenti e cariche di pathos, non cadono mai in un facile sentimentalismo. Dopo la scomparsa della Brandauer nel 1992, il testimone è passato a Gernot Friedel che ha ultimato la trasposizione filmica di „Verkaufte Heimat“.

L’Ufficio Bilinguismo della Provincia di Bolzano, con un progetto avviato nel 2005, ha curato la sottotitolatura in italiano del film, la pubblicazione in quattro DVD, e la distribuzione gratuita su richiesta. Risulta pertanto inspiegabile la scarsa diffusione del film nel circuito bibliotecario della Provincia di Trento. Se ne trovano in tutto solo sei copie, di cui due a Trento e una a Rovereto; le altre tre sono disponibili in Valsugana e in Tesino, grazie ad un’iniziativa di Giuseppe Corona: una è alla biblioteca di Borgo, una a Grigno e una a Castello. Sul resto del territorio provinciale, il nulla assoluto, mentre sarebbe importante che la serie completa “girasse”, magari con proiezioni nelle scuole, fra le lezioni di storia e di autonomia.

Fortunatamente, dallo scorso gennaio, le quattro puntate del film sono disponibili in rete anche nella versione sottotitolata in italiano. E’un’ulteriore iniziativa dell’Ufficio Bilinguismo, che ha deciso di acquisirne per tre anni i diritti, al fine di renderle accessibili al pubblico sul proprio canale YouTube. La visione gratuita sarà possibile fino a dicembre 2018, un’occasione veramente da non perdere.

„Sie sehen es vor allem am Sakko: Es ist seit 20 Jahren das gleiche“, scherzte Hurch vor versammelter heimischer Filmprominenz im prall gefüllten Gartenbaukino zum Auftakt seiner bereits 20. Viennale. Anlass für seine sehr launige und ungewöhnlich persönliche Rede war neben dem eigenen runden Jubiläum auch der nahende Abschied als Direktor 2018. „Ich habe Ihnen im Laufe der Jahre an dieser Stelle viel zugemutet, vor allem mich“, sagte er in Bezug auf seine jährlichen „moralischen Peinlichkeiten“, die heuer ausblieben. Stattdessen gab es ein Versprechen: „Sie können die restlichen Jahre auf meinen seltsamen Filmgeschmack und auf mein altes Sakko bauen.“

„Die Zeiten ändern sich, das Kino bleibt“, betonte auch Mailath, dem es also oblag, politisch zu werden. „Wir wundern uns heute schon, was alles möglich ist“, nahm er in seiner Rede auf eine Aussage des FPÖ-Präsidentschaftskandidaten Norbert Hofer Bezug. Mitten im „postfaktischen Zeitalter“, in dem Hasspostings zur Tagesordnung gehörten und Unwahrheiten rasant die Runde machten, würden „Sozialkontakt und Zivilcourage als Regulative gegen krude Theorien und Eskalation wirken“. Dafür, „die soziale Textur wieder zu verdichten“, eigneten sich nicht zuletzt Festivals wie die Viennale, „wo es um kollektives Filmeschauen, um gemeinsames Erleben geht – vor dem Kino, im Kino und auch bei der Party danach“.

Neben dem Kino selbst blieben auch Kino-Ikonen wie Viennale-Präsident Eric Pleskow, der heuer – im stattlichen Alter von 92 Jahren – nicht persönlich kam, über Mailath aber seine Grüße ausrichten ließ. Dafür konnte man mit Kenneth Lonergan erstmals seit 13 Jahren wieder den Regisseur eines internationalen Eröffnungsfilm zum feierlichen Auftakt begrüßen – war das doch zuletzt 2003 mit Sofia Coppola und „Lost in Translation“ gelungen.

Der US-Filmemacher zeigte sich vor der Vorführung seines viel gepriesenen Familiendramas „Manchester by the Sea“ sichtlich gerührt von der Einladung und der lange währenden Unterstützung. 2012 war hier sein von jahrelangem Produzentenstreit geprägtes Drama „Margaret“ gezeigt und mit dem FIPRESCI-Preis ausgezeichnet worden. „Ich bin der Viennale ungemein dankbar dafür“, schwärmte der 54-Jährige, der sich im Gespräch mit Moderatorin Miriam Hie als ebenso bodenständig wie sein Film erwies – und gestand, extra für diesen Anlass einen Anzug organisiert zu haben. „Ich war noch nie in Wien, aber ich habe es mir immer ausgemalt und mein Leben lang Musik gehört, die von hier kommt.“ Noch zwei weitere Tage wolle er in der Stadt bleiben, das ihm gewidmete Tribute begleiten, aber auch in die Oper und spazieren gehen. „Ich versuche, einfach alles unterzubekommen.“

Vor ähnlichen Herausforderungen stehen traditionell auch die regulären Festivalbesucher: Mit der Kürzung um einen Tag und dem Streichen der 11-Uhr-Schiene im Gartenbaukino sollte die Viennale heuer zwar „schlanker und übersichtlicher“ werden, so die Intention Hurchs. Tatsächlich aber ist das Programm freilich so dicht wie eh und je: Bis inklusive 2. November sind knapp 300 Spiel-, Dokumentar- und Kurzfilme in den Innenstadtkinos Gartenbaukino, Stadtkino im Künstlerhaus, Metro Kinokulturhaus und Urania zu sehen – darunter wichtige Arbeiten des Festivaljahres ebenso wie Neuentdeckungen, politische Beiträge und historische Positionen in Spezialprogrammen.

Hinzu kommen die große Retrospektive zu „Thema und Variation im Film“ im Filmmuseum, Veranstaltungen und Partys in der Festivalzentrale in der Alten Post sowie ein ursprünglich bereits ausverkauftes Konzert an Allerheiligen mit Ehrengast Patti Smith, für das am Samstag ab 10 Uhr zusätzliche Karten in Verkauf gehen. Als weitere Stargäste haben sich u.a. Horror-Altmeister John Carpenter, der britische Regisseur Terence Davies sowie der belgische Filmemacher Luc Dardenne angekündigt.

Atletico Madrid setzte sich auswärts gegen den FK Rostow 1:0 durch. Neben dem englischen Meister Leicester sind Atletico und Barcelona die einzigen Clubs im Bewerb, die noch über eine weiße Weste verfügen und nach drei Spieltagen das Maximum von neun Punkten auf dem Konto haben.

In der Gruppe A hielten sich Arsenal und Paris Saint-Germain mit Pflichtsiegen gegen Ludogorez Rasgrad bzw. den FC Basel schadlos. Beim 3:0 von PSG gegen den Schweizer Meister kam ÖFB-Teamstürmer Marc Janko ab der 78. Minute zum Einsatz. Arsenal fertigte Ludogorez 6:0 ab, Mesu Özil gelang dabei ein Hattrick (56. Minute, 83., 87.). Napoli unterlag in seinem Pool B vor eigenem Publikum 2:3 gegen Besiktas Istanbul. Benfica Lissabon gewann bei Dynamo Kiew mit 2:0.

Manchester City hatte die Partie bei der Rückkehr von Ex-Coach Pep Guardiola ins Camp Nou zu Beginn unter Kontrolle, als Messi Barcelona in der 17. Minute nach einer Einzelaktion in Führung schoss. Die Gäste-Abwehr machte beim Solo des Argentiniers einen schläfrigen Eindruck. Ein folgenschwerer Fauxpas von Manchester-Schlussmann Claudio Bravo, dem ein Handspiel außerhalb des Strafraums die Rote Karte (53.) einbrachte, ermöglichte Barca in der zweiten Hälfte dann leichtes Spiel.

Messi (61., 69.) sorgte ergebnistechnisch für die Entscheidung. Der Weltfußballer hält nun bei 89 Treffern in der Champions League. In der 73. Minute sah Barcelona-Verteidiger Jeremy Mathieu das zweite Mal die Gelbe Karte, was dem Match aber keine Wendung mehr gab. Neymar (89.) sorgte im Finish für den Schlusspunkt. In der zweiten Begegnung der Gruppe C verhalfen Lars Stindl (57.) und Andre Hahn (77.) Borussia Mönchengladbach zu einem 2:0-Auswärtssieg gegen Celtic Glasgow.

Beim Befreiungsschlag der Bayern zeigte sich Alaba in der Anfangsphase sehr aktiv. Wenige Momente nach dem Anpfiff legte der Wiener für Thomas Müller auf, dessen Direktabnahme nur knapp das Tor verfehlte. Minuten nach der Führung durch Müller (13.) schoss Alaba selbst aufs Tor. In der 21. Minute lieferte seine abgefälschte Flanke die perfekte Vorlage für das 2:0 von Joshua Kimmich.

Luciano Narsingh brachte die PSV in der 41. Minute dann auf ein Tor heran, der Niederländer war seinem Gegenspieler Alaba entwischt. Zuvor hatten die Münchner Glück gehabt, dass die Offiziellen bei einem regulären Treffer von Gaston Pereiro auf Abseits entschieden. Nach dem Seitenwechsel rette Manuel Neuer gegen Pereiro (52.). Robert Lewandowski (59.) und Arjen Robben (84.) machten mit ihren Treffern aber alles klar für die Deutschen. Alaba spielte durch.

Im Parallelspiel in der Gruppe D dominierte Atletico gegen den FK Rostow, der Belgier Yannick Carrasco sorgte in der 62. Minute für den einzigen Treffer des Abends. Mit dem Sieg bleiben die Spanier in der Tabelle drei Punkte vor den Bayern auf Platz eins.

Zum Unfall kam es am Mittwoch gegen 10:50 Uhr morgens, als ein 28-jähriger Lkw-Lenker in Mühlbachl das Rotlicht einer Ampelanlage übersehen hatte und in die Kreuzung der Brennerstraße mit der Naviser-Straße einfuhr.

Dabei kam es zu einem Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Pkws. Der Pkw-Lenker wurde dabei unbestimmten Grades verletzt.

Am Pkw entstand schwerer, am Lkw hingegen nur ein leichter Sachschaden. Im Einsatz stand die Polizei, sowie die Rettung, die den Verletzten ins Krankenhaus bracht.

Südtiroler Jugendring, Südtirols Katholische Jugend und youngCaritas wollen mit dem Projekt „72h ohne Kompromiss“ das soziale Engagement Jugendlicher fördern und der Gesellschaft aufzeigen, dass Jugendliche mitanpacken können und wollen.

Bereits zum fünften Mal lösen in Südtirol rund 200 Jugendliche zeitgleich innerhalb von 72 Stunden in 30 Projekten gemeinnützige Aufgaben, die sie erst am Einsatzort erfahren. Mit dem Start der 72 Stunden beginnt ein Wettlauf gegen die Zeit. Die Teilnehmer gewinnen ihn mit persönlichem Einsatz, mit Kreativität und Teamgeist.

Projektaufgaben für die in Gruppen eingeteilten Jugendlichen sind zum Beispiel die kreative Neugestaltung eines Jugendraums, die Organisation eines Festes in einem Altenheim oder das Komponieren, Einstudieren und Aufführen eines Songs mit Flüchtlingen. Die Jugendlichen sind dabei in ganz Südtirol von Mals bis Innichen, sowie von Sterzing bis Leifers im Einsatz.

Mithilfe der Bevölkerung gefragt

Die Teilnehmer von „72 Stunden ohne Kompromiss“ erhalten die benötigten Materialien von den Einrichtungen nur teilweise oder gar nicht zur Verfügung gestellt. Es gehört zur Aufgabe der Jugendlichen, dass sie sich diese selbst organisieren: indem sie bei benachbarten Firmen oder Privatpersonen anklopfen oder sich über die eigens angelegte Hotline 0471 304 304 Hilfe holen. Die „Hilferufe“ werden auch über das Radio veröffentlicht.

Die Organisatoren – Südtirols Katholische Jugend, youngCaritas und der Südtiroler Jugendring – hoffen dabei auf die Hilfe von Südtiroler Betrieben und der Bevölkerung.

Eine Gruppe von engagierten Südtirolern wird zeitgleich in Zentralafrika 72 Stunden lang soziale Projekte mit Jugendlichen vor Ort durchführen. Geplant sei die Renovierung von Häusern, in denen alte Menschen der Pfarrei wohnen, die Renovierung der Anlage der Pfarrei und der Pfarrkirche und Projekte, um die Jugendlichen für ein friedliches Zusammenleben zu sensibilisieren.

Die drei Tiroler Landeshauptleute erteilten dabei in einem Beschluss dem Ausbau der italienischen „Alemagna“-Autobahn eine deutliche Absage. „Wir sprechen uns klar gegen neue Transitstrecken durch die Alpen aus. Der Ausbau der „Alemagna“ ist der absolut falsche Weg. Wir werden dies mit all uns möglichen Mitteln unterbinden und alle Hebel in Bewegung setzen“, betonte LH Platter.

Durch den Ausbau würde eine neue Transitachse entstehen, die den Verkehr in der Europaregion massiv steigern würde, insbesondere Osttirol würde vom Transitverkehr überrollt werden. „Eine solche Maßnahme steht nicht nur im Gegensatz zu unserem Credo von der Entlastung der Bevölkerung – sie steht auch in Widerspruch zur Alpenkonvention“, hob LH Platter hervor. Stattdessen sei es unabdingbar, alles für eine Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf eine leistungsfähige Schieneninfrastruktur zu tun, die mit dem Brennerbasistunnel gerade in Bau sei, betonte Tirols Landeshauptmann.

„Euregio-Pass“ – App für digitales Reiseticket

Aufgegriffen haben die drei Landeshauptleute auch den Welschtiroler Vorschlag, wonach sich Schüler und Studenten der Europaregion Tirol bald noch einfacher innerhalb der drei Landesteile mit den öffentlichen Verkehrsmitteln bewegen können.

Die Idee dahinter: Über eine mobile App sollen sich Schüler und Studenten, die bereits im Besitz einer Dauerfahrkarte im eigenen Land sind, eine digitale Fahrkarte ohne zusätzliche Kosten auch für die anderen Landesteile herunterladen können. Das Projekt befindet sich in Ausarbeitung, das Ziel ist, „dass die jungen Menschen aus der Europaregion die Landesteile unkompliziert kennenlernen und erleben können“.

Kompetenzzentrum für Umwelt, Ernährung und Gesundheit

Weiterer Punkt der heutigen EVTZ-Vorstandssitzung war das Projekt „Umwelt, Ernährung und Gesundheit“, welches im Rahmen der Edmund Mach Stiftung in San Michele in Welschtirol angesiedelt werden soll. Das damit entstehende Kompetenzzentrum „One Health“ wurde in Zusammenarbeit der Universitäten Innsbruck und Hall (UMIT), Trient und Bozen sowie den Sanitätsbetrieben in Trient und Bozen, der Europäischen Akademie (EURAC) in Bozen sowie dem Land- und Forstwirtschaftlichen Versuchszentrum Laimburg in Südtirol lanciert.

Die Europaregion zeichnet sich durch ein gut funktionierendes öffentliches Gesundheitssystem, einen relativ gesunden Lebensstil und wissenschaftliche Fortschrittlichkeit im Bereich Umwelt, Ernährung und Gesundheit aus – diese Stärken sollen künftig genutzt werden, um Ernährungsgewohnheiten und Stoffwechselkrankheiten besser zu erforschen. Neben einer Machbarkeitsstudie ist eine Arbeitsgruppe mit der strategischen Entwicklung beauftragt.

Entwicklungen und Schwerpunkte 2016

Ebenso wurde Bilanz über die grenzüberschreitenden Projektrealisierungen im Bereich Bildung, Innovation und Arbeitsperspektiven für Jugendliche gezogen.

Auch die Verankerung der Europaregion in der makroregionalen Alpenstrategie EUSALP, sowie Schwerpunkte des Arbeits- und Projektprogrammes 2017 standen auf der Tagesordnung.

„In Fragen der Toponomastik oder des besonderen Schutzes der sprachlichen Eigenheiten in Südtirol wird der Staat von seinen Forderungen nicht abrücken, wenn ihm eine starke zentralistische Verfassung den nötigen Rückenwind gibt“, warnt die Freiheitliche Vizeparteiobfrau in einer Aussendung.

Der Schutz der deutschen und ladinischen Minderheit sei für die Abgeordnete die Voraussetzung für die Autonomie unserer Heimat. Das hohe Gut der Autonomie und das Beharren auf dem Selbstbestimmungsrecht gelte es zu verteidigen und nicht einer neuen römischen Verfassung preiszugeben.

„Der Verfassungsentwurf würde Südtirol in seinen Handlungsmöglichkeiten einschränken und dem Staat mehr Kompetenzen zugestehen“, warnt Oberhofer. „Die Auswirkungen würden sich in einem Zurückdrängen der autonomen Kompetenzen, des Anpassens an Provinzen mit Normalstatut und der stärkeren Abhängigkeit von Rom manifestieren“, so die Freiheitliche Landtagsabgeordnete.

Kollmann stellt klar: „Diese Namen erfüllen bis heute den Zweck, die Siedlungs- und Sprachgeschichte Südtirols zu manipulieren. Sie sind und bleiben ein Kulturverbrechen! Diese Tatsache wird sich nie ändern. Auch wenn so genannte Wissenschaftler und Faschistenversteher  noch so oft versuchen wollen, diese Pseudonamen als entfaschistisiertes Kulturgut, als sprachlich-kulturelle Bereicherung und als friedenserhaltende Maßnahme zu reinterpretieren.“

Kollmann appelliert an die Politik, aber auch an seriöse Wissenschaftler, die laut ihm nur scheinbar wissenschaftlich, de facto aber italienisch-nationalistisch motivierte Aktion der Mitglieder der „Accademia della Crusca“ zu verurteilen, und diesen „unter dem Deckmantel der Wissenschaft daherkommenden Populisten“ keine Plattform zu bieten.

Im Jahr 2000 waren es nach Angaben eines UN-Städtereports erst 791 Millionen Menschen. Aufgrund des starken Zuzugs in Städte sind viele Menschen ohne Zugang zu Wasser-, Strom- und Gesundheitsversorgung. Aber dennoch gibt es Lichtblicke, so sank in Entwicklungsländern der Anteil der städtischen Bevölkerung, die in Slums und Favelas lebt, von 46,1 Prozent 1990 auf 29,7 Prozent im Jahr 2014.

In Quito soll eine neue „Urbane Agenda“ verabschiedet werden, die den Städten als Richtschnur für eine sozialere und klimafreundlichere Stadtentwicklung dienen soll. Heute leben schon knapp vier Milliarden Menschen in Städten, die aber nur rund zwei Prozent der globalen Fläche ausmachen. Bis 2050 könnte die Zahl auf bis zu 6,5 Milliarden steigen. An der UN-Konferenz nehmen rund 40.000 Teilnehmer teil.

Die Bhut-Jolokia-Chili ist die wohl schärfste Chili ihrer Art. Der Amerikaner aß diese jedoch nicht in einem Stück. Stattdessen soll diese püriert in einem Burger enthalten gewesen sein.

Wie Heute.at berichtet, soll der Mann kurz nach dem Verzehr des Burgers begonnen haben, sich zu übergeben und heftig zu würgen.

Schock: Großes Loch in Speiseröhre

Da sich der schlechte Zustand des Mannes jedoch nicht schlagartig verbesserte, wurde er umgehend in das Spital gebracht. Dort stellten die Ärzte etwas Schockierendes fest: Die Chili hatte dem 47-Jährigen ein über zwei Zentimeter großes Loch in seine Speiseröhre gebohrt.

Der Amerikaner musste daher sofort notoperiert werden und konnte das Krankenhaus erst nach 24 Tagen wieder verlassen.

Bei besagtem Riss in der Speiseröhre handelt es sich um das sogenannte Boerhaave-Syndrom. Dieses wird in den allermeisten Fällen durch massives Erbrechen ausgelöst.

„Die Verantwortung des Beschuldigten, der von einem Unfall spricht, wird vom Gutachten widerlegt“, meinte dazu Karl Schober, der Leiter der StA Korneuburg, am Mittwochabend im Gespräch mit der APA. Der beigezogene Sachverständige habe mit einer Blutspuren-Analyse „nachgewiesen“, dass der vom Verdächtigen geschilderte Tathergang „nicht stimmen kann“, sagte Schober.

Der 45-Jährige hatte in der Nacht auf den 18. September 2015 seinen jüngeren, im selben Unternehmen beschäftigten Stiefbruder getötet – unabsichtlich, wie er beteuert. Er behauptet, dem 42-Jährigen nach einer gemeinsam durchzechten Nacht eine seiner beiden Schusswaffen gezeigt zu haben. Dabei habe sich versehentlich ein Schuss gelöst. Das Projektil drang dem 42-Jährigen in den Kopf. Der Schütze hatte mehr als zwei Promille Alkohol im Blut.

Nach mehrmonatiger U-Haft wurde der Mordverdächtige Anfang Februar auf freien Fuß gesetzt, weil ein renommierter Schießsachverständiger dessen Version, es habe sich um einen tragischen Unfall gehandelt, nicht widerlegen konnte. Die StA Korneuburg – das Verfahren war aus Befangenheitsgründen nach Niederösterreich delegiert worden, weil die Ex-Frau des 45-Jährigen bei der StA Wien tätig ist – zog in weiterer Folge einen deutschen, auf Rechtsmedizin und Tatortanalyse spezialisierten Experten bei, der sich den Blutspuren in der Wohnung und an der Bekleidung der beiden Männer widmete.

Dieser Sachverständige kommt zum Schluss, dass sich die Angaben, die der Verdächtige bei einem gerichtlichen Lokalaugenschein am Tatort gemacht hat, mit der Spurenlage nicht in Einklang bringen lassen. „Es hat sich eingrenzen lassen, wo der Schuss abgegeben wurde und in welchem Abstand und in welchem Winkel er gefallen ist“, erläuterte der Leiter der StA Korneuburg gegenüber der APA. Das passe nicht zu der vom Beschuldigten beschriebenen Handhaltung. In wenigen Tagen wird laut Schober die Mordanklage vorliegen. Diese sei „praktisch fertiggestellt“.

Philipp Winkler, der Verteidiger des 45-Jährigen, ist weiter von der Schuldlosigkeit des Bankers überzeugt. „Ich bin überzeugt, dass es ein Unfall war“, versicherte er der APA. Auf das neue Gutachten angesprochen, demzufolge es wahrscheinlicher sein soll, dass der Verdächtige im Zeitpunkt der Schussabgabe gestanden und nicht – wie er behauptet – gesessen ist, meinte Winkler, daraus allein lasse sich kein Tötungsvorsatz ableiten. Außerdem habe der 45-Jährige hinsichtlich des von ihm beschriebenen Ablaufs „immer nur betont, dass er glaubt, dass es so war“.

In die richtige Richtung geht für SP-Bildungssprecher LA Thomas Pupp das gestern von Bildungsministerin Sonja Hammerschmid präsentierte Schulautonomiepaket. „Es ist ein Meilenstein auf dem Weg in die Zukunft moderner Schulen und stellt die Kinder in ihrer Individualität in den Mittelpunkt.“

„Für die Schulen und die Direkoren bedeutet das Paket mehr Handlungsspielraum. Es fördert Individualität und Eigenverantwortung. Dadurch wird es möglich, besser auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler einzugehen und sie ihren Stärken und Schwächen entsprechend optimal zu fördern. Künftig kann auch fächer- oder jahrgangsübergreifend unterrichtet werden“, so Pupp.

Mit der Vernetzung in Bildungsregionen, sogenannten „Clustern“, könnten gemeinsame Ressourcen optimal genutzt werden, so der Sozialdemokrat

Die gemeinsame Schule für alle bis 14 Jahre bleibt für Pupp das Ziel. Ganztägig, mit individueller Förderung, ohne Hausübungen und mit verschränktem Unterricht. Die derzeit vom Bund vorgegebene 15%-Klausel für die Modellregion sei für ihn nicht in Stein gemeißelt. „Ich wünsche mir eine Modellregion, die diesen Namen auch verdient. Innsbruck würde sich dafür bestens eignen“, ist er überzeugt.

Laut ÖBB-Sprecher Christopher Seif waren im Bahnhof Randegg (Bezirk Scheibbs) zwei Güterwaggons entrollt. In Wieselburg prallten sie wenig später gegen den Regionalzug 7012, der auf dem Weg von St. Pölten nach Scheibbs war. Schauplatz des Unfalls war der Bahnhof der Brauerei- und Messestadt.

Die Waggons seien von Randegg bis Wieselburg über zehn bis zwölf Kilometer gerollt, ehe sie gegen den Triebwagen des Regionalzuges prallten, teilte Feuerwehrsprecher Franz Resperger mit. Er sprach von zwei schwerverletzten Frauen und 14 weiteren leichtverletzten Personen. Unter den Opfern ist laut Seif auch der Lokführer des R7012. Warum die Güterwaggons entrollt waren, stand vorerst nicht fest. Die FF Wieselburg und Petzenkirchen rückten mit 36 Mann zur Unfallstelle aus.

Die Bahnstrecke werde im Abschnitt Pöchlarn – Scheibbs jedenfalls bis zum Betriebsschluss am Mittwoch gesperrt bleiben, sagte ÖBB-Sprecher Christopher Seif. Ein Schienenersatzverkehr wurde eingerichtet.

(apa)

Bei den 160 Münzen, die sich wohl ursprünglich in einem Beutel befanden, handle es sich um eine ungewöhnliche Entdeckung von besonderer Bedeutung, erklärte die Direktorin des Österreichischen Archäologischen Institut (ÖAI) der Akademie der Wissenschaften (ÖAW), Sabine Ladstätter, der APA. Die Münzen wurden vermutlich am Fundort vor Fremden versteckt. Da die Archäologen in einem schmalen Mauerspalt der Säulenhalle (Stoa) des Platzes der Oberen Agora fündig wurden, lassen sich daraus wichtige Schlüsse über die Entwicklung der heute in der Westtürkei gelegenen Stadt ziehen.

Die Obere Agora bildete nämlich über lange Zeit hinweg das städtische Zentrum. Da der Beutel mit dem Geld aber nur von oben in den Spalt gelegt worden sein kann, müsse man davon ausgehen, dass zu diesem Zeitpunkt um 520 nach Christus die ehemals repräsentative Säulenhalle schon weitgehend abgetragen war. Dass die Bewohner die früher wichtigen großen Bereiche der Oberstadt nicht mehr gebraucht haben, die Stadt um diese Zeit insgesamt deutlich kleiner geworden ist und sich das Zentrum in Richtung Hafen verlagert hat, war den Wissenschaftern bereits bekannt. „Dass das bereits um 520 passiert ist, ist für unsere Vorstellungen schon sehr früh. Da stand Ephesos noch in absoluter Blüte, trotzdem wurde das kaiserzeitliche Stadtzentrum schon abgetragen. Das sagt uns auch viel über die Mentalitätsgeschichte“, so Ladstätter.

Denn die Aufgabe des Zentrums des öffentlichen Lebens und der Verwaltung markiere eine tiefgreifende Veränderung in der Bevölkerung: „Das Stadtbild war nicht mehr von den alten öffentlichen Einrichtungen, sondern schon stark von den christlichen Kirchen geprägt, um die sich das städtische Leben dann angesiedelt hat. Der antike Charakter von Ephesos wird damit eigentlich aufgegeben“, sagte die Leiterin der österreichischen Grabungen.

Die im Rahmen eines Kooperationsprojekts der Universität Regensburg mit dem ÖAI gefundenen Münzen geben aber auch Aufschlüsse über die weitreichenden wirtschaftlichen Verbindungen: „Die Zusammensetzung des Hortfundes (mehrere gleichzeitig niedergelegte, vergrabene oder versenkte Münzen, Anm.) belegt letztendlich intensive Handelsbeziehungen von Ephesos mit Nordafrika auch nach der vandalischen Eroberung. Nur so ist erklärbar, dass Münzen mit Porträts der Könige Thrasamund und Hildirich neben jenen der byzantinischen Kaiser Anastasius und Zeno zirkulierten“, erklärte der Numismatiker Nikolaus Schindel von der ÖAW.

Die österreichischen Grabungen in Ephesos finden seit 1895 statt. An dem archäologischen Großprojekt beteiligen sich alljährlich um die 250 Wissenschafter aus bis zu 20 Ländern. Auslöser für den vom türkischen Außenministerium angeordneten Stopp der heurigen Grabungskampagne mit 31. August waren diplomatische Verstimmungen zwischen Ankara und Wien im Zuge des gescheiterten Putsches in der Türkei. Die Entscheidung hatte in der Wissenschaftscommunity Bestürzung ausgelöst, Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) wandte sich daraufhin in einem Schreiben an den türkischen Kulturminister Nabi Avci.

Seitens des ÖAI sei man trotz dieser Entwicklungen jedoch damit beschäftigt, wie immer am Ende des Jahres den Antrag für die Grabung im kommenden Jahr bei den türkischen Behörden einzureichen, sagte Ladstätter. „Wir planen das wie gehabt, beginnen aber ab Mitte November parallel dazu mit Gesprächen mit unseren türkischen Kollegen, um abzuschätzen, ob es uns erlaubt wird zu arbeiten“, so die ÖAI-Leiterin.

(apa)

Trotz DNA-Tests – von 200 möglichen Personen hatten sich 30 testen lassen – wurde bisher kein zweites Mutter-Tochter-Paar ausfindig gemacht, das an der Verwechslung beteiligt gewesen sein könnte. Evelin Grünwald ist nach wie vor überzeugt, dass ihre Tochter Doris nur im Krankenhaus vertauscht worden sein kann. Deswegen möchten die beiden Frauen sowie der Vater auch jeweils 100.000 Euro Schmerzensgeld.

Die Kläger blieben auch bei der vorbereitenden Tagsatzung am Mittwoch bei ihren Forderungen. Richterin Andrea Altinger machte deutlich, dass seitens der KAGes der Beweis erbracht werden müsse, dass die Verwechslung nach dem Spitalsaufenthalt stattgefunden habe, sonst sei sie „nach menschlichem Ermessen“ im Krankenhaus passiert. Sie forderte die Vertreter der KAGes auf, ihre Entscheidung bezüglich einer Einigung zu überdenken. Als diese bei ihrer Meinung blieben, lautete ihr Kommentar: „Mutig“. Sie deutete jetzt schon an, dass es sich um ein „Organisationsverschulden im Krankenhaus“ gehandelt haben könnte.

Nach 20 Minuten war der Prozessauftakt auch schon wieder vorbei, als Zeugin soll beim nächsten Mal unter anderem die ehemalige Stationsleiterin der Geburtenstation im LKH gehört werden. Die nächste Verhandlung wurde für 19. Dezember (14.00 bis 18.00 Uhr) anberaumt.

(apa)

Auf einem Spielplatz in Wien soll ein verkleideter und angsteinflößender „Horror-Clown“ sein Unwesen getrieben haben. Wie oe24.at berichtet, soll der Maskierte am Wiener Antonplatz auf einer Schaukel gesessen sein, um Kinder zu erschrecken.

Als ein Kind den vermeintlichen Spaßvogel erblickte und wegrannte, soll der Clown mit einem Gegenstand, der einer Axt ähnelt, die Verfolgung aufgenommen haben. Allerdings soll er dabei weder ein Wort gesprochen, noch eindeutige Gesten gemacht haben.

Der eigenartige Trend, der mittlerweile allseits bekannten Horror-Clowns, der aus Amerika kommt, scheint damit nun auch in Europa angekommen zu sein. An weiteren Orten Österreichs soll es nämlich ebenfalls bereits zu ähnlichen Ereignissen gekommen sein.

„Im Jahr 2017 soll der Bau der dringend notwendigen Lärmschutzwände beginnen“, stellt der Freiheitliche Landesparteiobmann Walter Blaas mit Blick auf die vorliegenden Unterlagen in einer Aussendung einleitend fest. „Insgesamt acht Millionen Euro stellt RFI für den Bau von Lärmschutzwänden zur Verfügung, wobei dies nur etwa 80 Prozent der anfallenden Kosten deckt“, gibt Blaas zu bedenken und verweist auf ein Einvernehmensprotokoll aus dem Jahr 2010. Damals wurde festgelegt, dass die RFI achtzig Prozent der anfallenden Kosten für Maßnahmen zugunsten eines besseren Lärmschutzes in den betroffen Gemeinden übernimmt, während das Land für die restlichen zwanzig Prozent der Kosten aufkommt.

„Neben der Errichtung von Lärmschutzwänden ist eine Nachrüstung beim Rollmaterial unerlässlich“, unterstreicht Walter Blaas und verweist vor allem auf die Güterzüge. „Die Errichtung von Lärmschutzwänden und deren Finanzierung darf nicht über die Notwendigkeit der Instandhaltung und Wartung derselben hinwegtäuschen“, stellt der Freiheitliche Landtagsabgeordnete fest. „Hierfür ist die RFI zuständig und es braucht den entsprechenden Druck vonseiten der Gemeinden schadhafte Elemente zu erneuern. Besonders im Bereich des Bahnhofs von Bozen sind etliche Lärmschutzwände in einem desolaten Zustand“, hält Blaas fest und gibt zu bedenken, dass die fehlenden Investitionen auf Kosten der Gesundheit der Bürger gehen.

„Aus diesen Gründen ist eine rasche Umsetzung der ankündigten Maßnahmen unumgänglich, denn schlussendlich profitiert die Gesundheit der lärmgeplagten Anrainer des Einzugsgebietes der Bahntrassen“, so Obmann Walter Blaas abschließend.

„Auch der jüngste SVP-Vorschlag zum Landtagswahlgesetz mit einem direkten Ticket für die Landeshauptmannkandidaten jeder Lister in den Landtag ist eine reine Bevormundung der Wähler und schränkt die Auswahlmöglichkeit ein“, so der Landtagsabgeordnete Andreas Pöder (BürgerUnion).

„Auch dieser Vorschlag ist, wie jener mit der Vorzugsschiene von 5 SVP-Kandidaten in den Landtag rundweg abzulehnen“, so der Abgeordnete.

„Wenn Direktwahl des LH dann frei, ohne Parteibindung und ohne Mehrheitsbonus. Zudem das reine Verhältniswahlrecht für die Landtagswahl und die Vorzugsstimmenmöglichkeit ohne Vorzugsschiene“, so der Vorschlag der BürgerUnion.

„Bei den ständig neuen komischen Vorschlägen aus der SVP-Fraktion zum Wahlgesetz hat man den Eindruck, die SVP würde ihre Landtagswahlgesetze aus dem Kaugummiautomaten oder aus den Glückskeksen beim Chinesen ziehen“, so Pöder abschließend.

Schon seit Jahren sammelt die Stadtwerke Brixen AG nicht nur bei Haushalten, sondern auch bei Großproduzenten mittels Biomülltonnen den organischen Abfall getrennt ein. Während Restaurants, Gastbetriebe, Mensen und ähnliche Unternehmen dazu verpflichtet sind, auf den Dienst zurückzugreifen, sind kleine gewerbliche Betriebe wie Bars oder Cafés von dieser Pflicht ausgenommen, obwohl hier teilweise beachtliche Mengen an organischem Abfall anfallen.

Um die Biomüllsammlung in der Gemeinde Brixen weiter zu verbessern und auszubauen, stellt nun die Stadtwerke Brixen AG diesen kleinen Gewerbetreibenden eigene Behälter zur getrennten Sammlung von organischem Abfall zur Verfügung. „Die Betreiber von Bars und Cafés müssen oft mit beengten Raumverhältnissen klar kommen”, erklärt der Leiter der Umweltdienste Michele Bellucco. „Deshalb stellen wir kleinere Tonnen mit einem Fassungsvermögen von 40 Litern bereit, die mit Transponder und Papiersäckchen ausgestattet sind. Diese Biomülltonnen sind an den üblichen Entleerungstagen, also montags oder donnerstags, auf die Straße zu stellen.“

Die Fixgebühr für die Aktivierung des Dienstes inklusive Papiersäckchen beträgt 203,96 Euro, die variable Gebühr beläuft sich auf 0,0527 Euro pro Entleerung.
„Die Gemeindeverordnung zur Abfallbewirtschaftung verpflichtet die kleinen Produzenten nicht, den Dienst zur getrennten Sammlung von Biomüll in Anspruch zu nehmen. Deshalb ist dieses Angebot rein fakultativ. Dennoch hoffen wir, dass sich viele Interessierte finden”, sagt Michele Bellucco. „Auch weil in Bars nicht zu unterschätzende Mengen an organischem Abfall, wie z. B. Kaffeesatz, anfallen. Wer den organischen Abfall sauber trennt, reduziert seine Restmüllmenge beträchtlich.”

Bischof Ivo Muser ermutigt am Mittwoch in einer Aussendung zur Teilnahme an den Pfarrgemeinderatswahlen. Diese finden am Samstag statt.

„Gehen Sie zur Pfarrgemeinderatswahl am 23. Oktober. Unterstützen Sie auch jene Frauen und Männer, die sich zur Verfügung stellen, die bereit sind, ihre Fähigkeiten und Talente einzubringen und so das Leben der Ortskirche mitzugestalten. Zeigen Sie durch die Teilnahme an den Pfarrgemeinderatswahlen, dass Ihnen Ihre Pfarrgemeinde wichtig ist! Unsere Kirche braucht dich und mich, Sie und uns alle – auf dem Boden des Wortes Gottes, das uns allen, unserer Zeit und unserer Gesellschaft gut tut. Josef Mayr-Nusser, der als Christ gegen den Strom seiner Zeit geschwommen ist, schenke uns Mut zum Christsein und zur Mitarbeit in der Kirche – heute und unter den heutigen Bedingungen“, so der Bischof.

Ein 20-jähriger Österreicher und ein 20-jähriger Deutscher stehen unter Verdacht, die Suchtmittel an den 24-jährigen verkauft zu haben. Die drei Männer werden wegen Verdacht des Verbrechens nach dem Suchtmittelgesetz auf freiem Fuß der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Dreizehn Personen wurden ausgeforscht die verdächtig sind Suchtmittel konsumiert zu haben. Sie werden angezeigt.

Bereits seit einiger Zeit waren die Ordnungskräfte den Treibstoffschmugglern hierzulande auf der Spur. Da die Tatverdächtigen verteilt über ganz Europa aktiv waren, gestalteten sich die Ermittlungen jedoch zunächst schwierig.

Doch aufgrund einiger Überwachungsmaßnahmen, wie dem Abhören von Telefonaten und der Obduktion einiger Verdächtiger konnte man ausreichend Beweismaterial sammeln, um den Schmugglern am heutigen Mittwoch endgültig im Rahmen einer großen Polizeiaktion das Handwerk zu legen.

Um den Zoll auszutricksen, wurde der Treibstoff stets als Zusatzstoff oder Rostschutzmittel getarnt. Anschließend wurde der illegal importierte Treibstoff in italienische Tanklastwagen umgeladen, sowie mit gefälschten Dokumenten ins Land eingeführt.

Der dadurch entstandene Schaden wird auf rund 6 Millionen Euro beziffert. Neben den Verhaftungen in Südtirol wurden ebenso im ganzen Staatsgebiet Beteiligte im Laufe des heutigen Tages festgenommen.

Die Beamten stellten die junge Frau bei der Unterführung am Bozner Bahnhof. Sie ist aus einem Dirketzug nach Bozen gestiegen.

Die aktenkundige 19-Jährige hatte ihren 18 Monate alten Sohn dabei. Sie gab an, zu ihrer in Bozen lebende Mutter ziehen zu wollen. S.B. wurde festgenommen und erneut unter Hausarrest gestellt. Diesen soll sie in der Wohnung ihrer Mutter absitzen.

Der 54 Jahre alte Taxler war über Funk an eine Adresse in Liesing bestellt worden. Während der Fahrt in die Leopoldstadt nickte die Frau im Fonds des Wagens ein. Als sie in der Engerthstraße schlaftrunken aufschreckte, lag der Mann neben bzw. auf ihr und machte sich laut Anklage an ihr zu schaffen, nachdem er sie teilweise entkleidet hatte. Die 29-Jährige täuschte vor, eine Polizistin zu sein, um aus der Situation zu entkommen.

Der Angeklagte – ein gebürtiger Serbe, der in der Verhandlung auf einen Dolmetscher angewiesen war, was die Frage aufwarf, in welcher Sprache er mit seinen Fahrgästen kommuniziert – blieb bis zuletzt bei seiner Behauptung, die Frau habe ihn verführt. Beim Prozessauftakt Mitte August hatte er in Anwesenheit seiner Ehefrau und seiner Töchter wortreich erklärt, die 29-Jährige habe sich nach dem Bezahlen des Fuhrlohns zu ihm gebeugt und „mit anzüglicher Stimme geflüstert, ob wir etwas machen können“. Sodann habe sie ihn zu küssen begonnen und sich die Bluse ausgezogen. Da habe ihn der „Wunsch, mit ihr Kontakt zu haben“ übermannt. Am Ende des Beweisverfahrens meinte er abschließend: „Ich werde zu Unrecht beschuldigt, weil sie an mir Rache üben will.“

Der Schöffensenat schenkte dieser „sehr wehleidigen Verantwortung“ (Richterin Martina Krainz) keinen Glauben und verwies demgegenüber auf die „sehr schlüssigen“ Angaben der jungen Frau, die als Zeugin den Missbrauch geschildert hatte. Bei der Urteilsverkündung ertönten Entsetzensschreie der Ehefrau und der Töchter des Angeklagten, die wieder in der ersten Zuschauerreihe saßen. Bei der Strafbemessung wurde die bisherige Unbescholtenheit des Mannes mildernd berücksichtigt. Erschwerend war demgegenüber „der gravierende Missbrauch der Vertrauensstellung als Taxifahrer“, wie die Vorsitzende betonte.

Der 54-Jährige nahm nach Rücksprache mit seinem Verteidiger das Urteil an. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Der Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person (Paragraf 205 Absatz 1 StGB) ist damit nicht rechtskräftig.

Zudem wird der Taxifahrer seinen Taxischein verlieren, sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen. Das teilte Gökhan Keskin, Fachgruppenobmann der Wiener Taxibetriebe, auf Anfrage der APA mit.

„Der Vorfall ist sehr bedauerlich und wird von uns schärfstens verurteilt“, reagierte der Chef der Taxiinnung auf den vorerst nicht rechtskräftigen Schuldspruch. Dass Taxilenker strafrechtlich verurteilt werden, „kommt sehr selten vor. Es sind Einzelfälle“, betonte Keskin. Da in dem Gewerbe Vertrauenswürdigkeit oberste Priorität genieße, werde seitens der Innung auf solche Fälle umgehend reagiert.

Demnach werden Taxilenker, die rechtskräftig zu mehr als einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt werden, bei der Behörde gemeldet. Abhängig von der Schwere ihres Delikts wird ihr Taxischein eingezogen, wobei ein zeitlich befristeter Verlust möglich ist. „In besonders gravierenden Fällen, wo klar ist, dass die Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist, bekommt er ihn nicht mehr zurück“, sagte Keskin.

Doskozil hatte die Prozentzahl am Dienstagabend bei einer Podiumsdiskussion mit Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) in Wien genannt. Weil Rückübernahmeabkommen fehlen, können viele Migranten auch nach einem negativen Asylbescheid oft nicht abgeschoben werden. „Aktuell ist es nicht wesentlich, ob jemand ins Asylverfahren kommt (…) weil wir unsere Entscheidungen bis zu einem hohen Grad – 80 bis 90 Prozent – nicht umsetzen“, so der Verteidigungsminister.

Am Mittwoch bekräftigte er gegenüber der APA seine Aussagen. „Nach meiner Einschätzung können wir etwa 90 Prozent der Personengruppen mit negativem Asylbescheid nicht in ihre Herkunftsländer zurückbringen, weil es keine Rückübernahmeabkommen gibt.“ Es sei untragbar, dass Länder wie Marokko oder Afghanistan ihre Staatsbürger nicht zurücknehmen. Er forderte eine gesamteuropäische Lösung des Themas: „Ich habe bereits vor Wochen einen Rückführungsgipfel auf Ebene der EU-Fachminister vorgeschlagen“, so Doskozil. Auch sprach er sich dafür aus, Friedensmissionen der internationalen Gemeinschaft mit Rückführungen in diese Länder zu koppeln.

Im Innenministerium konnte man die von Doskozil genannten Zahlen nicht nachvollziehen. Das Ressort verwies auf die aktuelle Datenlage: Im Jahr 2016 habe es bis Ende September in Österreich rund 11.500 negative Asylbescheide gegeben. Seit Jänner haben 7.826 Betroffene das Landes verlassen – freiwillig und via Abschiebungen. Das „Delta“ betrage also rund 3.700 Personen, also gut 30 Prozent.

Auch das Argument des Verteidigungsressorts, bei den 90 Prozent habe Doskozil nur jene Fälle gemeint, die nach einem negativen Asylbescheid in ihre Herkunftsländer außerhalb der EU gebracht werden müssten (ohne EU-interne Rückschiebungen innerhalb der Dublin-Zone), ließ man im Innenressort nicht gelten. Denn von den 7.826 Außer-Landes-Gebrachten im heurigen Jahr seien lediglich 1.630 Dublin-Fälle gewesen. Ungeachtet dessen betonte man im Innenressort, man sei sich der Bedeutung des Themas bewusst: „Es bestreitet niemand, dass diese Rückführungen eine Herausforderung sind“, sagte eine Sprecherin Sobotkas.

Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) forderte angesichts der Debatte erneut die EU auf, auf jene Staaten mehr Druck auszuüben, die nicht bereit seien, ihre Bürger zurückzunehmen. Ohne sich auf die Zahlendiskussion einzulassen, erklärte Kurz, die Zahl derer, die trotz eines negativen Asylbescheids das Land nicht verlassen, sei „zu hoch“.

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache nutzte die Gelegenheit, einen „Stopp der Zuwanderung unter dem Deckmantel des Asyls“ zu fordern. Die Aussagen Doskozils bedeuteten, dass bis zu 90 Prozent der Migranten, die kein Recht auf Asyl haben, auf Kosten der Steuerzahler in Österreich bleiben. „Das ist der Offenbarungseid dafür, dass die Regierung in ihrer Asyl- und Migrationspolitik völlig versagt hat und dass die Obergrenze eine einzige Augenauswischerei ist“, so Strache.

Die Grünen zweifelten unterdessen die Zahlen des Verteidigungsministers an. Es stelle sich die Frage, ob der Verteidigungsminister über andere Informationen als Innenministerium und Asylamt verfügt, meinte die Grüne Menschenrechtssprecherin Alev Korun. Ansonsten müsse man leider von einer bewussten Fehlinformation der Öffentlichkeit ausgehen.

Die NEOS sahen vor allem Außenminister Kurz in der Pflicht, denn dieser sei für die Rückführungsabkommen verantwortlich. Auch das Team Stronach ortete in dieser Sache ein Versagen des Außenministeriums. Wer für Rückübernahmeabkommen formell letztzuständig ist, war am Mittwoch nicht eindeutig zu eruieren. Sowohl Außenministerium als auch Innenministerium sind in die Verhandlungen involviert, hieß es.

Aufgegriffen wurde das Thema auch vom freiheitlichen Präsidentschaftskandidaten Norbert Hofer. Er dankte Doskozil für seine „offenen Worte“. Österreich müsse in Eigenregie funktionierende Rückführungsabkommen mit den betroffenen Ländern ausverhandeln, damit das Land nicht noch mehr belastet werde, sagte der FPÖ-Kandidat.

Die Produktion wird 2017 an Originalschauplätzen des Buches in der Obersteiermark rund um Neuberg und Mariazell umgesetzt. „Ich bin sehr glücklich, dass das ‚Kinder der Toten‘-Projekt mit dem Nature Theater of Oklahoma zustande kommt. Ich weiß einfach, dass die das toll machen werden. Und ich würde den Text auch niemandem sonst anvertrauen, also ist das seine Chance, des Textes einzige Chance“, wurde Jelinek dazu zitiert.

Der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) pries die Schulautonomie als „Kernpunkt der Bildungsreform, die auch die ideale Voraussetzung für die Ganztagsschule mit verschränktem Unterricht bietet“. Sie sei ein erster, großer Schritt in die richtige Richtung, Kärnten sei mit seinem Schulstandorte-Konzept mit Bildungszentren auf dem richtigen Weg.

Auch der oberösterreichische Bildungsreferent Thomas Stelzer (ÖVP) ist vom Autonomiepaket angetan: Es sei eine Weiterentwicklung des österreichischen Bildungssystems, „wir unterstützen das sehr“. Das Land stehe als Modellregion für die geplanten Leuchtturmschulen zur Verfügung – „da wollen wir unbedingt beteiligt sein“, so Stelzer. Tirols Bildungslandesrätin Beate Palfrader (ÖVP) beurteilte das vorgelegte Schulautonomiepaket „grundsätzlich positiv“. Darüber hinaus könne sie aber derzeit nicht viel sagen, weil der Gesetzestext noch nicht vorliege.

„Die Idee, dass Schulen miteinander kooperieren und gemeinsame Schwerpunkte setzen, macht gerade in einem Ballungsraum wie Wien sehr viel Sinn“, betonten der Wiener Stadtschulratspräsident Jürgen Czernohorszky und Bildungsstadträtin Sandra Frauenberger (beide SPÖ). Zufrieden reagierte auch die niederösterreichische Bildungslandesrätin Barbara Schwarz (ÖVP) auf das Schulautonomie-Paket. „Die größere Schulautonomie und Entscheidungsfreiheit der Direktoren ist sehr zu begrüßen.“

Auch Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) steht dem Schulautonomie-Paket positiv gegenüber. Damit werde das Herzstück der Bildungsreform umgesetzt, erklärte der Bildungsreferent. Die Schulen würden aufgewertet, die Schulleiter „erhalten mehr Gestaltungsfreiheit und können zukünftig inhaltliche Schwerpunkte definieren“.

Der aus Eltern-, Lehrer- und Schülervertretern bestehende Bundes-Schulgemeinschaftsausschuss sprach am Mittwoch hingegen von einer völlig inakzeptablen Entmündigung und kündigt Widerstand an. Dass im Entwurf der Reform von einer beabsichtigten Stärkung der Schulpartnerschaft die Rede ist, sei eine Verhöhnung. Schüler, Eltern und Lehrer sollten offensichtlich aus dem Entscheidungsprozess herausgeboxt werden.

Immerhin hätten die Schulpartner bisher etwa bei der Frage der Klassen- und Gruppengröße mitbestimmen dürfen, künftig sollen sie nur noch den Schulleiter „beraten“. „Damit mache ich den Schulgemeinschaftsausschuss zu einem Debattierklub, der keine Bedeutung mehr hat“, kritisiert Bundeselternverband-Sprecher Gernot Schreyer gegenüber der APA.

Außerdem herrsche schon jetzt an den Schulen Budgetnot. Wenn Schulleiter aus einer solchen Mangelsituation heraus größere Gruppen bilden oder zusätzliche Angebote kürzen müssen, dann sollten wenigstens die Betroffenen eingebunden und die Entscheidung nicht einer einzelnen Person überlassen werden, fordert Schreyer.

Die Direktoren zeigen sich unterdessen abwartend. Für Wilhelm Zillner, Sprecher der AHS-Direktoren, ist vorerst noch nicht absehbar, ob die Reform das von Schulleitern schon lange eingeforderte Mehr an Freiheit bedeuten wird oder nur mehr Mängelverwaltung. Entscheidend seien die konkreten Gesetzesvorschläge. Natürlich würden die Schulleiter sich mehr Autonomie wünschen. „Wir sind mittlerweile im täglichen Leben bei einem Grad an Gängelung angelangt, der nicht mehr erträglich ist.“

Viel wichtiger als „große Brocken“ wie die Auswahl der Lehrkräfte wäre für Zillner ein Wegfall absonderlicher Regelungen: Als Beispiele nennt er Vorgaben, wo die Schule ihre Bleistifte kaufen muss und dass jede Rechnung „von 17 Stellen kontrolliert wird“. „Das ist die Autonomie, die ich bräuchte.“

Offen ist für ihn auch noch, ob etwa die angekündigte Flexibilisierung der Unterrichtszeit bestehende Probleme aus dem echten Leben lösen wird. So sei es derzeit etwa auch einer Schule in der Peripherie nicht gestattet, die letzte Stunde um fünf Minuten zu verkürzen, damit die Schüler mit den öffentlichen Verkehrsmitteln pünktlich heimfahren können. „Da würde ich mir ein wenig Autonomie wünschen. Danach können wir über die großen Brocken reden.“

Der geplante organisatorische Zusammenschluss von Schulen zu Clustern wird aus Zillners Sicht bei den Bundesschulen nicht viel bringen. AHS und berufsbildende mittlere und höhere Schulen (BMHS) seien in der Regel so groß und weit voneinander entfernt, dass eine gemeinsame Verwaltung wenig Sinn machen würde.

Zudem muss er an Hofer einen „Entschädigungsbetrag“ in Höhe von 1.500 Euro leisten. Mayr muss außerdem die beiden Einträge auf Facebook, in denen er Hofer sinngemäß als Nazi bezeichnet hatte, löschen und das Urteil dort veröffentlichen. Mayr hat mit seinen Postings nach Ansicht des Gerichts den Straftatbestand der üblen Nachrede verwirklicht, so der Richtersenat in seiner Urteilsbegründung. In erster Instanz hatte es noch einen Freispruch für Mayr gegeben. Er sei von diesem Urteil nicht überrascht, meinte der SPÖ-Chef nach der Verhandlung zur APA. Er nehme es zur Kenntnisse und müsse es so akzeptieren.

Mayr habe Hofer in seinen Postings eine nationalsozialistische Gesinnung unterstellt und da diese Gesinnung als verächtlich einzustufen sei, sei der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. Wenn man einen Wahrheitsbeweis erbringen könne, dürfe man die Behauptung zwar aufstellen, sagte Richter Ernst Werus. Ein Wahrheitsbeweis sei von Mayr aber nicht einmal angeboten worden.

Den erstinstanzlichen Freispruch hatte die dortige Richterin mit dem Grundsatz der freien Meinungsäußerung begründet. Für die von Mayr geäußerte Meinung gebe es ein Faktengerüst, eine Grundlage und ein „Tatsachensubstrat“, hatte die Richterin bei der Verhandlung Ende Juli gesagt. Der SPÖ-Chef habe sich in seinen Postings jedoch nicht auf ein „Tatsachensubstrat“ bezogen, widersprach Werus. Deshalb habe ein Schuldspruch gefällt werden müssen.

Auf einen Kommentar eines Users, der Mayr zur Hofer-Wahl bewegen wollte, hatte dieser am Tag des ersten Wahldurchgangs geschrieben: „Damit kann ich nicht dienen. Auch für mich gilt Meinungs- und Wahlfreiheit. Und Nazis unterstütze ich nicht.“ Am nächsten Tag folgte – nach mehreren kritischen Wortmeldungen anderer Facebook-Nutzer – ein weiterer Kommentar Mayrs, in dem er unter anderem meinte: „Ich hab‘ nicht gesagt, dass ein Drittel der Österreicher Nazis sind. Ich glaube nur, dass sie einen Nazi gewählt haben und ich weiß, dass ich das nicht machen werde…“

Zwei Tage später hatte sich Mayr für den „Nazi“-Sager entschuldigt. „Die Meldung war unpassend“, hatte Tirols SPÖ-Chef mitgeteilt: „Ich entschuldige mich bei Norbert Hofer und allen, die sich durch meine Aussage angegriffen gefühlt haben.“

Ein solches Angebot zur Förderung von Bewegung und Sport im Kindesalter sei europaweit einzigartig, erklärte SVA-Obmann-Stellvertreter Alexander Herzog. Ziel sei es, rund zehn Prozent der Kinder der österreichweit 860.000 Versicherten zu erreichen. Bei einem kürzlich abgelaufenen Pilotversuch in Wien habe man das geschafft. Von der Universität Linz wird das Projekt laufend evaluiert.

Der Gesundheitscheck besteht aus einer auf Kinder- und Jugendliche zugeschnittenen kostenlosen Vorsorgeuntersuchung und einem Coachinggespräch. Zusammen mit der Bestätigung darüber können Rechnungen für Schulsportwochen, -schikurse, Sportvereinsmitgliedsbeiträge oder Sportutensilien eingereicht werden. Die SVA refundiert 100 Euro, das Angebot kann jährlich in Anspruch genommen werden. Das Geld dafür kommt vor allem aus den Landesgesundheitsfonds, die Ärztekammer ist Kooperationspartner.

Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) begrüßte die Initiative. Prävention funktioniere besser als Symptombekämpfung, betonte sie, und das Projekt setze auf Motivation statt auf Zwangsbeglückung.

Bewerben um den vom Bundeskanzleramt und dem Hauptverband des Österreichischen Buchhandels ausgelobten Preis können sich alle Buchhandlungen, die ihren Sitz in Österreich haben, inhabergeführt und Mitglied im Hauptverband sind. Ermittelt werden die Gewinner nach Ende der Einreichungsfrist am 9. Jänner von einer multidisziplinären, fünfköpfigen Jury. Kriterien sind unter anderem die Ausgestaltung des Sortiments, der Umgang mit den Vertretern unabhängiger Verlage, die Ausrichtung von Lesungen und Veranstaltungen oder auch die Schaufenstergestaltung. Künftig wird die Auszeichnung jährlich vergeben.

Kulturminister Drozda hob bei der Frankfurter Buchmesse zur Eröffnung des österreichischen Gemeinschaftsstandes die Bedeutung des klein- und mittelständischen stationären Buchhandels hervor. Der neue Preis diene deshalb dazu, „diese wichtigen kulturellen Nahversorger, diese ‚Feinkostläden der Buchbranche‘, zu würdigen und auf ihre Leistungen für die Literatur, die österreichischen Verlage und das literarische Leben in unserem Land hinzuweisen.“ Derzeit gibt es rund 400 Vollsortimentsbuchhandlungen mit gut 3.000 Mitarbeitern.

„Buchhandlungen sind weit mehr als reine Einkaufsstätten und Wirtschaftsbetriebe: Sie sind Orte aktiver Kultur- und Bildungsarbeit, der Inspiration, Entdeckung, Beratung und Begegnung“, betonte Drozda. Zugleich wolle man mit der neuen Auszeichnung Anreize für die Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle schaffen oder auch die Fortführung von Geschäftsaktivitäten unterstützen.

Der Buchhandlungspreis ist demnach ein Element eines insgesamt 11 Mio. Euro umfassenden Maßnahmenpaketes im Literaturbereich, das heuer unter anderem die Anhebung der Stipendien für Autoren um je 200 Euro, eine Neugestaltung der Büchereienförderung oder die Auslobung des am 8. November erstmals verliehenen Österreichischen Buchpreises beinhaltete. Hinzu kommt 2017 eine Valorisierung der Unterstützung der Literaturhäuser und der Literaturvermittler, die um 10 Prozent auf 4,9 Mio. Euro angehoben wird. Diese hervorragende Infrastruktur sei im internationalen Vergleich ein Unikum, zeigte sich Drozda im APA-Gespräch überzeugt: „Da sind wir das herausragende Land in Europa.“

Der Präsidentschaftskandidat soll am Donnerstagabend am Hochschulinstitut für internationale Studien und Entwicklung (IHEID) in Genf an einer Diskussionsrunde zum Thema „Können Europäische Politiker die Migrationskrise lösen?“ teilnehmen. Im Offenen Brief beklagen die Unterzeichner, dass Hofer „mit verschiedenen rechtsextremen Gruppierungen und deren Gedankengut wie Islamophobie, Homophobie und Antisemitismus in Verbindung gebracht“ werde. „Wie der Hochkommissar für Menschenrechte letzten Monat feststellte, benützen Hofer und seine populistischen Gesinnungsgenossen ‚Halbwahrheiten und grobe Vereinfachungen‘ um Angst und Hass zu schüren. Diese Taktik steht im Widerspruch zu akademischen Debatten und konstruktiven Diskussionen, die eine Universität fördern und pflegen sollte“, heißt es darin.

Der Brief wurde nach Angaben einer Unterzeichnerin von mehr als 130 besorgten Studenten, Professoren, Alumni und Mitarbeitern des Instituts unterschrieben, und dem Direktor des Instituts, Philippe Burrin, überreicht. Burrin erklärte am Dienstag gegenüber dem Westschweizer Radio RTS, ihm erscheine es normal, dass auch die Standpunkte von Personen angehört werden, die eine verbreitete Meinung repräsentieren.

Gegenüber der Zeitung „Tribune de Geneve“ betont er, dass die Werte, die Hofer verkörpert, „im Gegensatz zu den Werten des Hochschulinstituts stehen“. Doch Populismus spreche in Europa viele Wähler an. Der Runde Tisch am IHEID sei dafür da, Fragen an Politiker zu ihrem Umgang mit dem Thema Migration aufzuwerfen.

Hofers Sprecher Martin Glier bestätigte gegenüber der APA, dass Hofer am Donnerstag in Genf an der Diskussion teilnehmen werde. Von dem Offenen Brief der Studenten und Professoren wusste er nichts, aber zeigte sich überzeugt: „Sie werden begeistert sein, nicht besorgt.“

Neben einem höheren Gehalt fordern die Arbeitnehmer auch die leichtere Erreichbarkeit der sechsten Urlaubswoche, die Verankerung des Papamonats im Kollektivvertrag sowie die vollständige Übernahme der Berufsschulinternatskosten für Lehrlinge durch die Arbeitgeber. Die Unternehmen fordern ihrerseits eine Streichung der Öffnungszeitenzuschläge für den Zeitraum von Montag bis Freitag von 18.30 bis 20 Uhr.

In zwei Wochen treffen die Sozialpartner wieder zusammen. „Bis zur nächsten Verhandlungsrunde am 2. November werden beide Seiten die Forderungen ihres Verhandlungs-Vis-a-Vis beraten“, so Peter Buchmüller, Chefverhandler der Arbeitgeberseite, und Franz Georg Brantner, Verhandlungsleiter der Arbeitnehmervertreter.

Wie hoch die Forderung der Gewerkschaft genau ist, wurde nicht bekanntgegeben. Sie richte sich jedenfalls nach der Inflationsrate und der Branchenentwicklung, hieß es von den Chefverhandlern. Arbeiterkammerpräsident Rudie Kaske forderte einen fairen Abschluss für die Beschäftigten, denn „die Inlandsnachfrage ist und bleibt die treibende Kraft für das Wirtschaftswachstum“.

Beim Handelsumsatz gab es im letzten Halbjahr kein großes Plus, deshalb werde es auch kein dickes Plus bei den Gehältern geben, sagte Iris Thalbauer aus dem Verhandlungsteam der Arbeitgeberseite vor der ersten Runde. Auch die Steuerreform habe dem Handel nicht das erhoffte Zusatzgeschäft gebracht, dazu wurde der Handel von der Registrierkassenpflicht belastet. „In ein paar Jahren werden wir sicher bei 1.700 Euro sein“, sagte Thalbauer, das werde aber noch dauern. Die Arbeitnehmer wollen da freilich mehr Gas geben und sich „in großen Schritten“ einem Mindestlohn von 1.700 Euro nähern.

„Die Bezeichnung ‚Integrationsschalter‘ scheint angesichts der Tatsache, dass neben den Landessprachen auch die Möglichkeit besteht in Englisch, Französisch, Spanisch und sogar Arabisch zu kommunizieren, fehl am Platz“, kritisiert der Freiheitliche Landesparteiobmann Blaas in einer Aussendung einleitend und zeigt kein Verständnis für den Einsatz der arabischen Sprache in Südtirol.

„Die Finanzierung des Schalters läuft über den Betrieb für Sozialdienste der Gemeinde Bozen und die Jahresabschlussrechnungen der vergangenen vier Jahre belaufen sich zwischen 96.506,00 Euro und 103.815,00 Euro“, klärt der Freiheitliche Landtagsabgeordnete auf und verweist auf den Mitarbeiterstab, der sich wie folgt zusammensetzt:
– 2 „Erzieher“/Sozialpädagogen (pro Kopf 3 Stunden/Tag)
– 1 Koordinatorin (4 Stunden/Tag)
– 1 Beratung (2 Stunden/Tag)
– 3 Interkulturelle Mediatoren (pro Kopf 2 Stunden/Tag)
– 1 Sekretärin (4 Stunden/Tag)

„Der sogenannte ‚Integrationsschalter‘ scheint sich vor allem als Verwaltung und Koordinierung eines multizonalen Beratungsdienstes zu sehen, welcher Beratungen und kulturelle Mediationen durchführt“, entnimmt Blaas aus den vorliegenden Unterlagen und mahnt an, den Fokus auf die Forderung der Assimilation der Ausländer zu setzen.

„Integration funktioniert nur durch Assimilation und hier ist bei der Sprache anzusetzen. Im öffentlichen Raum und bei Diensten, die durch die öffentliche Hand finanziert werden, dürfen ausschließlich nur die Landessprachen angewandt werden. Nur wenn ein beständiger Assimilierungsdruck herrscht mit der Notwendigkeit die herrschenden Gegebenheiten zu akzeptieren und anzunehmen kann eine Integration möglich sein. Alles andere führt zur Bildung von Parallelgesellschaften“, betont Blaas.

„Der Integrationsschalter wurde bereits einige Male unangekündigt durch die Sozialbetriebe kontrolliert“, hält Blaas fest und verweist auf die Notwendigkeit der Untersuchungen. „Dennoch bleibt die Sinnhaftigkeit solcher Einrichtungen zu hinterfragen, da sie keinen Anpassungsdruck ausüben. Im ersten Halbjahr 2016 haben insgesamt 207 Frauen den Dienst aufgesucht, wobei Fragen rund um die Aufenthaltsgenehmigungen im Vordergrund standen“, erläutert Blaas abschließend und verweist auf die vielfach mangelnde Bringschuld der Ausländer in Sachen Anpassung an die lokalen Gegebenheiten.

So gab es im 500. Todesjahr von Hieronymus Bosch auch das Gemälde „Die Hölle“ zu ersteigern, das einer seiner Nachfolger angefertigt hat. Das Werk landete schlussendlich bei 527.600 Euro (Schätzwert: bis zu 300.000 Euro). Ebenfalls über Schätzwert ging „Belebte Hafenszene auf der Schelde vor Antwerpen“ von Jan Brueghel I. weg, das 430.742 Euro erzielte.

Das im Mai gestartete Auswahlverfahren sei von einem externen Berater durchgeführt worden, erklärte Bieler. Die Entscheidung über die neue Intendanz traf eine fünfköpfige Jury unter dem Vorsitz von Peter Zulehner, früher Personalvorstand bei Magna International.

Die Kandidaten wurden nach sieben Kriterien abgeklopft – von künstlerischer Kompetenz im Bereich Operette über bisherige Erfolge bis hin zur Fähigkeit, wieder mehr Besucher in die Operettenhochburg zu locken – erläuterte Zulehner. Die neue Intendanz sei „eindeutig“ bei allen fünf Kommissionsmitgliedern als Sieger aus dem Hearing hervorgegangen.

Pichowetz, dessen Vertrag von 2018 bis 2023 laufen wird, bedankte sich überwältigt: „Ich bin heute noch richtig übermannt zwischen Freunde und der Demut, diese großartige Aufgabe übernehmen zu dürfen.“ Er sei „mit der Führung von Theaterunternehmen vertraut“ und „am Theater zu Hause“, sagte er im Hinblick auf seine Erfahrung im Theater in der Josefstadt, an der Volksoper sowie seit 15 Jahren als Leiter des Gloria-Theaters in Wien.

Mörbisch sei das drittgrößte Festspiel in Österreich und „das größte Operettenfestival überhaupt weltweit“. Diese Aufgabe zu schultern, interessiere ihn und fasziniere ihn, so Pichowetz. Er werde dabei auch noch viel lernen müssen, versprach der designierte Intendant „tausendprozentigen Einsatz: Ich brenne richtig dafür, ich kann es eigentlich kaum erwarten.“

Was in Zukunft gespielt werde, könne er noch nicht herausschütteln. Man wolle sich beim Unterhaltungstheater innerhalb des Musiktheaters „auf höchstem Niveau“ bewegen: „Unter dem Motto trete ich an: Von A wie Applaus bis Z wie Zugabe“. Nach seinen Vorstellungen gefragt, antwortete er: „Die eigene Vorstellung ist, dass diese stetig zurückgehenden Zahlen wieder in stetig wachsende Zahlen umzuwandeln sind.“

Er sei nicht wie manche der Meinung, dass die Operette „ein sterbender Zweig“ ist. Es komme oft auf die Inszenierung an. „Mörbisch ist jetzt nicht ein Festspiel, das von der Intimität lebt, sondern es lebt von der Opulenz. Und das muss man auch darstellen“. Theater könne alles sein – nur interessant müsse es sein.

Er sei auch im Theater immer ein Anhänger des Ensemble-Gedankens gewesen, so Pichowetz. „Die Menschen gehen wegen denen, die auf der Bühne stehen, ins Theater. Das ist nun einmal so.“ Eine Erweiterung beim Programm über die Operette hinaus sei „durchaus möglich“.

Als Intendant werde man ihn „daran messen, wie viel Publikum drinnen sitzen wird ab meiner Spielzeit. Und damit werden die Zahlen für sich sprechen“, sagte Pichowetz. Was den Abschied von Dagmar Schellenberger als Intendantin betreffe, glaube er, „dass hier die Würfel gefallen sind. Deswegen halte ich mich auch mit dieser Sache gar nicht auf“. Er werde „keinen Kleinkrieg führen oder anfangen, das gibt es nicht.“

Er wolle mit allen Gespräche führen, meinte Pichowetz. Und er werde sich „auch mit Herrn (Harald, Anm.) Serafin treffen und mit ihm einen Kaffee trinken gehen“, weil er auch von der Erfahrung seiner Kollegen profitieren wolle.

Das Mörbischer „Komitee für Dagmar Schellenberger“ zeigte sich in einer ersten Reaktion vom Intendantenwechsel „überrascht“. Sprecher Franz Schindler erklärte gegenüber der APA, man hoffe, dass von den Entscheidungsträgern eine gute Wahl getroffen worden sei. Grundsätzlich sei man positiv eingestellt. Das Komitee hatte sich für die Beibehaltung Schellenbergers als Mörbisch-Intendantin eingesetzt.

Mit den rund 2.100 gesammelten Unterschriften habe man vor allem zeigen wollen, wie zufrieden man mit der Arbeit Schellenbergers sei. Vom neuen Intendanten erwarte man sich, dass er die positive Entwicklung von Mörbisch weiter vorantreibe, so Schindler.

Die Polizei stellte beim 15-Jährigen einen Softgun sicher und verhängte ein vorläufiges Waffenverbot. „Der Jugendliche wird nach Abschluss der Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck zur Anzeige gebracht“, teilt die Polizei mit.

Demzufolge war der Verdacht am vergangenen Freitag bekannt geworden und hatte sich am Montag erhärtet, worauf Anzeige erstattet wurde. Vier – inzwischen ehemalige – Beschäftigte sollen pflegebedürftige Menschen beschimpft und grausam behandelt haben. Unter anderem sei einer Frau mit den begleitenden Worten, dass sie stinke, Haarspray ins Gesicht gesprüht worden, auch Kot soll in einen Mund gestopft worden sein.

Laut Obenaus wurde am Montag eine Sachverhaltsdarstellung der Leitung des Heimes an die Polizei übermittelt. Die Ermittlungen des Landeskriminalamtes stünden am Anfang. Mit ersten Ergebnissen werde kommende Woche gerechnet, sagte die Sprecherin.

Man sei über den Vorfall „schockiert“, sagte Christian Zwittnig, Sprecher des Pflegeheimes im Bezirk St. Pölten, am Mittwoch auf APA-Anfrage. Es gehe nun auch darum, das Vertrauen der Bewohner der Einrichtung und von deren Angehörigen aufrecht zu erhalten. In dem Heim seien insgesamt 90 Personen in der Pflege tätig. Vier seien entlassen worden, bestätigte der Sprecher.

Laut Zwittnig hatte eine Kollegin am vergangenen Freitagabend gegenüber einer Vorgesetzten Verdachtsmomente hinsichtlich Fehlverhaltens geäußert. Zwei Mitarbeiter seien daraufhin zunächst vom Dienst freigestellt worden. Weil sich der Verdacht am Wochenende „leider“ erhärtet habe, seien am Montag vier Personen entlassen worden. Es gebe „triftige Gründe“, betonte der Sprecher.

Ebenfalls noch am Montag sei Anzeige erstattet worden. Zudem seien Angehörige informiert worden, sagte Zwittnig zu dem Fall, mit dem man „transparent umgehen“ wolle. In dem seit mehr als 100 Jahren bestehenden Heim gibt es dem Sprecher zufolge 114 Betten.

Pflegeanwalt Gerald Bachinger forderte eine „lückenlose Aufklärung“ des Falles, wie er am Mittwoch zur APA sagte. Der Geschäftsführer des Heimes habe ihn am Dienstagnachmittag informiert. Es müsse eine Ursachenanalyse vorgenommen werden, wie es trotz Überprüfungen durch die Volksanwaltschaft, die Pflegeaufsicht des Landes und den Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft sowie interne Sicherheitseinrichtungen in Heimen „dazu kommen konnte“, betonte Bachinger.

Auch in Bozen wird dieser Tag festlich begangen: im Ehrensaal des Merkantilgebäudes findet ein Empfang unter dem Ehrenschutz des österreichischen Generalkonsuls Wolfgang Spadinger, des Südtiroler Landtags-Vizepräsidenten Thomas Widmann und des Präsidenten der Handelskammer Bozen, Michl Ebner, statt. Als Festredner tritt Prof. Karlheinz Töchterle auf.

Der Verein „Österreich-Südtirol-Forum“ (ÖSF) mit Sitz in Bozen ist Organisator des Empfangs. Das ÖSF pflegt den kulturellen, wirtschaftlichen und freundschaftlichen Austausch zwischen Südtirol und Österreich.

„Unser Verein steht allen Südtirolern offen, die Österreich lieben, und ebenso allen Österreichern, die Südtirol lieben.“ erklärt der Präsident Otto Mahlknecht. „Die vollständige Unabhängigkeit Österreichs war unabdingbar für die Südtiroler Autonomie. Erst als souveräner Staat konnte sich Österreich in der UNO für Südtirol einsetzen. Die Internationalisierung der Südtirol-Frage war und ist einer der Grundpfeiler der Autonomie und des aktiven Minderheitenschutzes.“

Anlässlich des Österreichischen Nationalfeiertags gibt das ÖSF am Mittwoch, 26. Oktober 2016 einen Empfang für Mitglieder, Freunde und zahlreiche Ehrengäste.
Der Empfang steht unter dem Ehrenschutz des österreichischen Generalkonsuls Wolfgang Spadinger, des Vizepräsidenten des Südtiroler Landtags, Thomas Widmann und des Präsidenten der Handelskammer Bozen, Michl Ebner. Als Festredner wird Karlheinz Töchterle sprechen.

Professor Töchterle war Rektor der Universität Innsbruck, danach Bundesminister für Wissenschaft und Forschung. Heute ist Karlheinz Töchterle Abgeordneter zum Nationalrat in Wien.
Die Feier findet im Ehrensaal des Merkantilgebäudes in der Silbergasse 6 statt.

„Das ÖSF ist dem Präsidenten der Handelskammer Bozen, Dr. Michl Ebner, dankbar für die Gastfreundschaft in diesem wunderschönen Ehrensaal.“ betont der Präsident des Österreich-Südtirol-Forums, Otto Mahlknecht.

Fondata nel 1933 nello stato di Santa Catarina, nel sud dell’immenso Brasile, Dreizehnlinden (Treze Tílias in portoghese) si è presto popolata di famiglie provenienti dagli attuali Länder Tirol, Vorarlberg, Niederösterreich e dai territori delle provincie autonome di Trento e di Bolzano. Il piccolo paese è cresciuto in fretta, trasformandosi in una cittadina fortemente caratterizzata, dove convivono in armonia circa 8.000 abitanti: austriaci, italiani, tedeschi e brasiliani.

Dreizehnlinden
Treze Tílias in Brasile

I cittadini di origine austriaca sono circa 4.000, la metà dei quali possiede due passaporti. Dal 1987 in città è presente un ufficio consolare, che assiste i discendenti degli immigrati nelle pratiche per la concessione della cittadinanza austriaca. I tempi di attesa sono davvero brevi: in poco più in mese, si ottengono i documenti e quindi il riconoscimento della cittadinanza.

Dreizehnlinden_staatsbürger
I nuclei familiari che hanno ottenuto il riconoscimento della cittadinanza austriaca

A Treze Tilias ci sono famiglie che hanno la doppia cittadinanza, e dove i figli hanno nomi propri brasiliani o italiani o tedeschi; a volte la cittadinanza è per discendenza matrilineare; in altre famiglie non si parla abitualmente il tedesco, ma solo la lingua ufficiale del Paese che è il portoghese, però l’interesse per la lingua materna ed il legame con la cultura dei propri avi sono profondamente radicati.

Nonostante la mescolanza fra austriaci, tedeschi, italiani e brasiliani, lo spirito identitario degli abitanti di Dreizehnlinden è molto forte: anche se molti di loro non hanno mai messo piede in Europa, si considerano contemporaneamente brasiliani e austriaci. Infatti la cittadina è conosciuta in tutto il Paese come “il Tirolo Brasiliano” per il suo patrimonio culturale, per le tradizioni, per gli usi e per i costumi che vengono coltivati e tramandati.

dreizehnlinden

In Austria attualmente vivono 22.000 Brasiliani, circa 500 di loro provengono di Dreizehnlinden, quasi tutti originari del Tirolo e del Vorarlberg. Grazie alla doppia cittadinanza, possono scegliere di stabilirsi per alcuni anni in Austria, studiando o lavorando, e poi di tornare in Brasile.

A Treze Tilias si contano una cinquantina di bambini nati in Austria e poi rientrati con le loro famiglie. Sono questi i più autentici abitanti di Dreizehnlinden: sono Brasiliani e sono Austriaci, un esempio positivo di identità e di convivenza, reso possibile anche e soprattutto dalla doppia cittadinanza.

Per informazioni su Dreizehnlinden / Treze Tilias visitate il sito ufficiale della città.

Die 15-Jährige überquerte in der Früh mit zwei anderen Schülerinnen am Weg in die HTL die Pinkafelder Landesstraße (L235). Dabei wurde sie vom Pkw der 18-Jährigen, der aus einer Seitengasse einbog, erfasst und zu Boden geschleudert. Dabei wurde beim Unfallwagen der rechte Seitenspiegel abgerissen, er blieb an Ort und Stelle zurück.

Die Rettung brachte die Verunglückte ins Spital, wo ein komplizierter Bruch im Bereich des linken Kniegelenks festgestellt wurde. Bei den Ermittlungen stieß die Polizei auf die junge Lenkerin aus dem Bezirk Oberwart, die laut Angaben der Landespolizeidirektion Burgenland unmittelbar nach dem Unfall einen neuen Außenspiegel für ihr Auto bestellt hatte.

Bei der ersten Einvernahme soll sie jeglichen Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall bestritten haben. Der Seitenspiegel sei ihr am Montag vor einem Lokal in Pinkafeld vom Fahrzeug gerissen worden, gab die junge Frau an. Mit dem abgerissenen Spiegel konfrontiert, legte die 18-Jährige nach Polizeiangaben ein umfangreiches Geständnis ab: Sie sei in Panik geraten, habe falsch reagiert und Fahrerflucht begangen.

Die 18-Jährige besitzt erst seit Ende September einen Führerschein. Sie erwarten nun Anzeigen wegen Fahrerflucht bei der Bezirkshauptmannschaft und wegen fahrlässiger Körperverletzung bei Gericht, hieß es von der Landespolizeidirektion.