Sie studierte Germanistik und Geschichte in Münster und an der Universität Wien. 1963 legte sie ein Examen als Realschullehrerin ab und versuchte sich anschließend als Journalistin. 1965 heiratete sie den 1994 verstorbenen Wiener Historiker und Universitätsprofessor Günther Hamann, bei dem sie auch als Assistentin arbeitete.
Im Alter von fast 40 Jahren schloss sie ihre Doktorarbeit über das Leben von Kronprinz Rudolf ab. Im gleichen Jahr, 1978, arbeitete sie ihre Dissertation zu einem Buch um: „Rudolf, Kronprinz und Rebell“ bescherte ihr sogleich den Durchbruch als Autorin. Fast 30 Jahre später diente das Buch als Grundlage für Robert Dornhelms 2006 erschienenen Fernsehfilm-Zweiteiler „Kronprinz Rudolf“, dem die Historikerin als Beraterin zur Seite stand.
1981 folgte ihre bis heute wohl bekannteste Biografie, „Elisabeth, Kaiserin wider Willen“, die weltweit Anklang fand und in viele Sprachen übersetzt wurde. Neben weiteren Werken über die Habsburger, Winifred Wagner und Bertha von Suttner wandte sich Hamann der Zeitgeschichte und heiklen, gemeinsamen deutsch-österreichischen Themen zu. „Hitlers Wien, Lehrjahre eines Diktators“ aus dem Jahr 1996 wurde zu einem Standardwerk. Anlässlich des Mozart-Jahres 2006 veröffentlichte Hamann den umfangreichen Band „Mozart – Sein Leben und seine Zeit“. Im Jahr 2008 folgte „Hitlers Edeljude, Das Leben des Armenarztes Eduard Bloch“, 2009 erschien „Österreich. Ein historisches Porträt“.
Die Historikerin, die gut 50 Jahre lang die österreichische Staatsbürgerschaft besaß, nahm auch immer wieder in der Öffentlichkeit zu historischen, zeitgeschichtlichen oder politischen Themen Stellung. So forderte sie unter anderem eine kommentierte Neuausgabe von „Mein Kampf“, „damit die jüngere Generation nicht auf all die Lügengeschichten Hitlers reinfällt“. Auch die Jury für den Ehrenpreis des österreichischen Buchhandels, den sie 2012 erhielt, würdigte Hamanns „unverzichtbare mahnende Stimme“: „In ihren Arbeiten appelliert sie, alles zu tun, um die Entstehung sozialer Gegensätze und wirtschaftlicher Notlagen zu vermeiden, wie sie etwa zum Aufstieg des Nationalsozialismus beigetragen haben.“
Neben dem Buchhandels-Ehrenpreises wurde Hamann bisher u. a. mit dem Anton-Wildgans-Preis (1995), dem Bruno-Kreisky-Preis für das politische Buch (1998), dem Ehrenpreis des Presseclubs Concordia (2002), dem Preis der Stadt Wien für Publizistik (2004) sowie mit der Ehrenmedaille der Bundeshauptstadt Wien in Silber (2006) ausgezeichnet.
Zum Unfall kam es gegen 16.30 Uhr auf der Kreuzung Vinschgauerstraße – Saringstrasse. Eine Frau 52-jährige Frau aus Meran zog sich mittelschwere Verletzungen zu, während drei Niederländer mit leichten Verletzungen davonkamen.
Alle Beteiligten wurden mit dem Weißen Kreuz ins Krankenhaus von Meran eingeliefert. Im Einsatz stand auch die Freiwillige Feuerwehr Rabland.
Zum Unfall kam es kurz nach 16.00 Uhr. Die Verletzte wurde mit dem Rettungshubschrauber Pelikan 1 in das Krankenhaus von Bozen geflogen.
Nach der Pflichtschule besuchte Meinrad die Handelsschule. Mit 17 Jahren wurde er wegen Verbreitung von selbst gedruckten Flugschriften gegen die Folterungen der Südtiroler Freiheitskämpfer und wegen eines Aufrufs zur Selbstbestimmung für Südtirol eingesperrt. Zu seinen geistigen Vätern zählten Hans Dietl, Hugo Gamper und Hans Stieler, sagen Freunde von Berger.
Viele Jahre arbeitete Berger als Elektrotechniker in den Lancia-Werken und später als Angestellter des Bozner Krankenhauses. Nach seiner Pensionierung widmete er sich mit seiner Ehefrau Maria Oberkofler und den Kindern voll dem Weinhof hoch über St. Georgen. Zugleich angagierte er sich stark im Grieser Männergesangsverein, bei der Schützenkompanie und beim Südtiroler Heimatbund, dessen Obmanns-Stellvertreter er ist.
Schon in seiner Jugendzeit war Berger ein großartiger Netzwerker. Das zeigte sich auch bei seiner Geburtstagsfeier. Viele seiner alten Weggefährten waren gekommen. Selbst die rebellische Trientner Schützenkompanie mit Paolo Primon an der Spitze war angereist, für den Grieser Gesangsverein waren Walter Pesce, und Walter Redolfi gekommen.
Unter den Gratulanten war auch der Buchautor und langjährige Vorsitzende des Allgemeinen Gewerkschaftsbundes AGB/CGIL Günther Rauch: „Mit Meinrad Berger verbindet mich seit seiner Lancia-Zeit eine große Achtung. Was viele nicht wissen, er war einer der Pioniere der deutschen Gewerkschaftsbewegung und Mitbegründer der Metaller im ASGB. Wenn heute die Südtiroler Arbeitnehmer elementare sprachliche, kulturelle und soziale Schutzrechte besitzen, so ist das Leuten mit Rückgrat wie Meinrad Berger zu verdanken. Gegen den Widerstand seitens italienischer Rechts- und Linksnationalisten setzte er im Betrieb deutsche Arbeiterversammlungen durch. Meinrad ließ sich, wenn es um die deutsche Identität und um die Tiroler Heimat ging, den Mund von niemandem verbieten“.
Eine große Freude bereiteten Berger seine Ahrntaler Freunde Hilde Schroffenegger und Franz Gasteiger. Sie hatten ihm einen riesigen Korb Krapfen und einen uralten schmiedeisernen Tiroler Adler mitgebracht. Glückwünsche überbrachten zwei bekannte Damen der Bozner Wirtschaft: Hilde Schweigkofler und Marlene Corradini. Letzter betreibt seit über 60 Jahren das zu den ältesten Laubenkaufhäusern zählende Stoffgeschäft „Corradini“.

Die 51 Jahre alte Frau wurde vom Weißen Kreuz Unterland erstversorgt und mit dem Rettungshubschrauber Pelikan 1 ins Krankenhaus von Bozen geflogen.
Durch die neue Verfassung werde Italien erheblich zentralisiert und alle Macht nach Rom gelenkt. „Für Südtirol wird die neue Verfassung mit dem Verlust von Kompetenzen einhergehen und das Land wird in diesem zentralistischen Umfeld noch stärkeren Anfeindungen ausgeliefert sein als ohnehin schon. Auch das Schreckgespenst des „nationalen Interesses“ wird wieder eingeführt“, so die Bewegung.
„Vor all diesen negativen Auswirkungen wird uns auch die von der Volkspartei immer wieder bemühte „Schutzklausel“ nicht retten können, die ihren Namen nicht verdient! Zahlreiche Experten bezweifeln ihre Wirksamkeit. Die Klausel lässt erheblichen Interpretationsspielraum offen, schützt nicht vor dem Verfassungsgerichtshof und hat ein Ablaufdatum. Am Ende wird sich Süd-Tirol an die neue Verfassung anpassen müssen und nicht umgekehrt Rechtsexperten und ehemalige Parlamentsabgeordnete aller politischen Lager warnen eindringlich vor dieser Verfassungsreform und die Auswirkungen auf Südtirol“
„Diese düsteren Aussichten hat die Bewegung in einem Bild zusammengefasst, dass demnächst in ganz Südtirol zu sehen sein wird. Dabei wird Südtirols Autonomie, dargestellt als ein Steinblock mit der Aufschrift „Autonomie“ und dem Landesadler, von einer grün-weiß-roten Hand zertrümmert. Das Plakat versinnbildlicht, was Südtirol in einem äußerst zentralisierten Italien zu erwarten hat“. Die Plakate werden im zwei Meter hohen Großformat mit einer Auflage von 90 Stück an Südtirols Bushaltestellen angebracht. Dort werden sie zwei Wochen lang zu sehen sein.
Die Süd-Tiroler Freiheit werde bis zum 4. Dezember keine Kosten und Mühen scheuen, um die Bevölkerung davon zu überzeugen, beim Referendum mit Nein zu stimmen, heißt es in einer Aussendung. „Wie schon bei der Abstimmung zum Flughafen w die Süd-Tiroler Freiheit wieder eine weitreichende und professionelle Kampagne auf- und durchziehen. Geplant sind u.a. weitere aufsehenerregende Pressekonferenzen, Informationsstände in Fußgängerzonen und auf Märkten, Hausbesuche in den Bezirken, Herausgabe und Verteilung einer Informationsbroschüre, Anzeigen in Bezirkszeitungen und eine Social-Media-Kampagne. Auch die Landesversammlung der Bewegung am Samstag, den 29. Oktober auf Schloss Maretsch wird unter dem Motto: „Nein zur Verfassungsreform, Nein zu Rom!“ stattfinden.“
Bisher galt für eingetragene Partnerschaften, dass diese nur vor den Bezirksverwaltungsbehörden geschlossen werden können. Zudem wurden ihre gemeinsamen Namen als „Nachnamen“ und nicht als Familiennamen geführt.
Ebenfalls in der Sammelnovelle enthalten ist ein Passus, wonach sogenannte Sternenkinder ins Personenstandsregister eingetragen werden können. Fehlgeburten unter 500 Gramm werden derzeit nicht als Geburt angezeigt, sind daher auch kein Personenstandsfall.
Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) zeigte sich über den Entwurf erfreut. Einerseits werde eine spürbare Verbesserung „in der Lebensrealität von gleichgeschlechtlich Liebenden“ geschaffen, andererseits werde mit der Möglichkeit Sternenkinder in das Personenstandsregister eintragen zu lassen ein langjähriger Wunsch betroffener Eltern erfüllt. An Frauenministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) appellierte sie, bis zum Beschluss im Ministerrat (nach der Begutachtung) ihren Widerstand in Sachen Sternenkindern aufzugeben.
Änderungen bringt die Novelle auch im Waffenrecht. So wird Exekutivbeamten ermöglicht, einen Waffenpass zu erlangen, ohne dass es hiefür im Einzelnen einen Nachweis der konkreten und qualifizierten Gefahrenlage bedarf. Allerdings gilt dies nur für Waffen bis zu 9 mm, wie sie bei der Polizei im Einsatz sind.
Im Waffenwesen wird ferner vorgeschlagen, den Erwerb, Besitz und das Führen von Schusswaffen und Munition für Asylwerber sowie für unrechtmäßig im Bundesgebiet aufhältige Drittstaatsangehörige zu verbieten. Ebenfalls festgelegt wird, dass der Erwerb und Besitz für jegliche Mengen an Schießmitteln an eine behördliche Bewilligung geknüpft wird. Bisher waren sie bis zu zehn Kilogramm nicht bewilligungspflichtig.
„Was würde der verurteilte Schläger H. F. aus Afghanistan sagen, wenn er nach den Grundsätzen der Scharia verurteilt würde?“, so Mair.
„Die Bevölkerung in Südtirol schüttelt nicht nur den Kopf wegen der Gewalteskapaden der ‚kulturellen Bereicherung‘ sondern auch wegen der damit zusammenhängenden milden Urteile“, betont Ulli Mair. „Der lasche Umgang mit ausländischen Gewalttätern und Kriminellen ist das falsche Signal, das von der Politik ausgesandt wird. Die heimische Bevölkerung fühlt sich regelrecht vor den Kopf gestoßen und hat kein Verständnis, dass derartige gewaltbereite Personen jenseits jeder Integrationsbereitschaft nicht umgehend dorthin zurückgeschickt werden, wo sie herkommen“, erörtert die Freiheitliche Abgeordnete.
„Die Politik auf Staatsebene hat die dringende Aufgabe – auch auf Druck der Provinzen – das Asylrecht und das Strafrecht zu verschärfen und gewaltbereite Ausländer, Asylanten und Glücksritter in die Schranken des Rechts und der Ordnung zu weisen“, betont Ulli Mair und zeigt kein Verständnis für weitere Reformverzögerungen.
„Der Schläger auf den Bozner Talferwiesen fällt bestimmt nicht in die Kategorie der Schutzsuchenden oder der wehrlosen Flüchtlinge“, stellt Mair fest und hinterfragt den Grund für die Aufenthaltserlaubnis in Südtirol. „Unzählige Personen aus kulturfremden Ländern sammeln sich in Südtirol, zeichnen sich durch eine überzeugte Integrationsresistenz aus und sind der Gewalt zur Durchsetzung ihrer Interessen nicht abgeneigt. Sie brauchen die geltenden Gesetze nicht zu fürchten, die Konsequenzen sind abschätzbar und im Zweifelsfall winkt die Freiheit“, fasst Mair die Lage zusammen.
„Es muss die berechtigte Frage in der Raum gestellt werden, ob sich diese Personen genauso aufführen würden, wenn sich nach dem herrschenden Recht ihres Herkunftslandes bestraft würden“, hält Mair fest und verweist auf Staaten wie Afghanistan, Pakistan oder Saudi-Arabien wo die Scharia in die Rechtsordnung aufgenommen wurde. „Vielleicht würde sie die Aussicht auf einen Aufenthalt in den Gefängnissen ihrer Heimat und die damit zusammenhängende Bestrafung eher abschrecken als die handzahmen Gesetze in Italien.“
„Es ist absolut unverständlich, wie ausländische Personen ihren Drang nach Europa damit begründen, dass sie genau wegen der herrschenden Gesetze und unterdrückenden Rechtsordnungen geflohen sind und sich hier nun aufführen, als können sie sich alles erlauben“, so Mair abschließend mit der Forderung der umgehenden Abschiebung aller straffällig gewordenen Ausländer.
„Matthew“ war am frühen Morgen (Ortszeit) nahe dem Ort Les Anglais auf Land getroffen. Der Hurrikan der Kategorie 4 mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 230 Kilometern pro Stunde zog am Nachmittag über den Golf von Gonave und dann weiter Richtung Kuba.
Der Gouverneur des US-Bundesstaat South Carolina, Nikki Haley, befahl für Mittwoch die Evakuierung des Küstengebietes. Betroffen sind mehr als eine Million Menschen. „Unser Ziel ist, dass Sie sich mindestens 150 Kilometer von der Küste entfernt befinden“, erklärte er an die Bürger gewandt.
In Haiti kamen vier Menschen ums Leben, wie der Radiosender Metropole berichtete. Auch in der benachbarten Dominikanischen Republik wurden nach Angaben des örtlichen Zivilschutzes vier Personen getötet.
Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen warnte unterdessen, über vier Millionen Kinder könnten von den Auswirkungen von „Matthew“ betroffen sein. „Das ist der schlimmste Sturm in Haiti seit Jahrzehnten und die Schäden werden zweifellos beträchtlich sein“, sagte der örtliche UNICEF-Vertreter Marc Vincent.
„Krankheiten wegen verschmutzten Wassers sind in vergleichbaren Situationen die größte Gefahr für Kinder“, sagte er. „Unsere Priorität ist, die Versorgung der Kinder mit ausreichend sauberem Trinkwasser sicherzustellen.“
Beamte entdeckten in einem Waldstück bei Glurns eine Mariuhana-Plantage. Die Pflanzen sollen bereits eine Höhe von über 3,5 Metern erreicht haben.
In der Wohnung des Mannes, der ursprünglich aus Schlanders stammt, stießen die Ordnungshüter auf rund 600 Gramm Marihuana. Der 34-Jährige hatte es zum Trocknen aufgehängt.
Der bereits wegen Drogendelikten polizeibekannte Mann kassierte erneut eine Anzeige.
So kritisiert etwa das Rote Kreuz, dass der Entwurf nicht darlegt, wann und wodurch die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung sowie der Schutz der inneren Sicherheit gefährdet sein könnte. Dies liege weitestgehend im freien Ermessen der Regierung, was bedenklich im Hinblick auf den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit sei.
Für das Rote Kreuz gibt es kein Anzeichen für eine ernsthafte oder besorgniserregende Notsituation, umso mehr als derzeit sogar ein Überangebot von Unterbringungsplätzen bestehe. Dass man die Flüchtlinge für steigende Arbeitslosenzahlen verantwortlich mache, fördere nur fremdenfeindliche Gefühle der Bevölkerung.
Die Agenda Asyl, ein Zusammenschluss mehrerer Hilfsorganisationen wie Diakonie, Volkshilfe und Asylkoordination, findet es „besonders irritierend“, dass Flüchtlinge für Versäumnisse in Politik und Verwaltung verantwortlich gemacht werden. Dass die Asyl-Bewegung Auswirkungen auf die Sicherheitslage hat, wird angezweifelt: „Fakt ist nämlich, dass im Jahr 2015 die Gesamtkriminalität in Österreich laut Anzeigenstatistik einen 15-Jahres-Tiefststand von 517.870 Anzeigen erreicht hat.“
Der Regierung wirft man folgerichtig vor, mit der Sonderverordnung eine willkürliche Maßnahme zu setzen. Denn die Voraussetzungen für deren Erlassung, die Bedrohung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit, lägen nicht vor.
Nach Ansicht von Amnesty International wird seitens der Regierung versucht, Österreich schlecht zu reden, indem den Menschen bewusst ein Gefühl der Unsicherheit vermittelt und gleichzeitig nach außen hin eine scheinbare Überforderung mit der aktuellen Situation konstruiert werde. Damit drücke sich die Regierung lediglich vor einer Managementaufgabe.
Die bloße Wahrscheinlichkeit einer möglichen Herausforderung in der Flüchtlingsaufnahme rechtfertige keinesfalls die derartige massive Beschneidung von Menschen- und Asylrecht, schreibt Amnesty. Damit werde dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit widersprochen.
Auch die SOS Kinderdörfer zeigen wenig Begeisterung für den Entwurf, insbesondere weil sie die Kinderrechte nicht entsprechend gewürdigt sehen. Insofern plädieren sie – wie übrigens alle oben genannten Organisationen – dafür, die Verordnung zu verwerfen oder zumindest geeignete Ausnahmeregeln für Unter-18-Jährige einzuziehen.
Immerhin die Wirtschaftskammer gibt der Regierung ihren Segen. Die Sonderverordnung ist nach Ansicht der Kammer „politisch nachvollziehbar“. Zudem wird auf Probleme speziell am Wiener Arbeitsmarkt verwiesen, die durch die Flüchtlingsbewegung entstanden seien. Gleichzeitig fordert die WKÖ aber verstärkte Integrationsmaßnahmen ein.
Dass es eine Verordnung braucht, ist das Land Niederösterreich überzeugt, und zwar schon aus Kapazitätsgründen. „Schon die Schaffung von mehr als 1.000 neuen Quartierplätzen muss als nicht möglich bewertet werden, ohne hier in den Gemeinden auf massivsten Widerstand zu stoßen“, heißt es in der Begutachtungsstellungnahme des Landes.
Sollte abermals eine Welle an unterzubringenden Flüchtlingen auf Niederösterreich zukommen, sei jedenfalls wieder mit obdachlosen Flüchtlingen zu rechnen: „Es ist zu beachten, dass obdachlose mittellose Flüchtlinge eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit darstellen.“
Wie vom Land Oberösterreich gewünscht, liefert das Familienministerium noch ein paar Argumente pro Verordnung nach. Ein wiederholter Anstieg an Schutzsuchenden in einem Ausmaß wie dem des Vorjahres würde dazu führen, dass auch die Ausgaben für familienpolitische Leistungen weiter steigen würden.
Bei einem annähernd gleichbleibenden Zustrom an Schutzsuchenden könnten die Kosten für den beitragsfreien Pflichtkindergarten für Länder und Gemeinden auf Basis der Zahlen für das Jahr 2015 jährlich um rund 1,4 Millionen Euro steigen, heißt es in der Stellungnahme des Ressorts von Ministerin Sophie Karmasin (ÖVP).
Ziel der Sonderverordnung, die von der Regierung im Einklang mit dem Hauptausschuss des Nationalrats abgesegnet werden soll, ist es, Flüchtlingen das Stellen von Asylanträgen an der Grenze deutlich zu erschweren. Die dafür vorgesehenen Maßnahmen sollen ab einer Grenze von (heuer) 37.500 Anträgen Wirkung entfalten. Ob es heuer aber überhaupt so viele Ansuchen geben wird, ist unsicher.
Die fünffache Grand-Slam-Siegerin hatte Anfang März öffentlich gemacht, dass sie im Jänner bei den Australian Open in Melbourne positiv auf die verbotene Substanz Meldonium getestet worden war. Die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA hatte das Mittel zum 1. Jänner 2016 auf die Dopingliste gesetzt. Scharapowa war vom Weltverband ITF daraufhin Anfang Juni für zwei Jahre gesperrt worden, sie zog deshalb vor den CAS.
In diesem Jahr hatte Scharapowa unter anderem die French Open, Wimbledon, die Olympischen Spiele sowie die US Open verpasst. Auch bei den Australian Open im Jänner 2017 sowie den Turnieren im Frühjahr wird sie noch fehlen. Bei den French Open in Paris ab Ende Mai kann sie dank der CAS-Entscheidung aber wieder antreten.
Nach den härtesten Tagen ihrer Karriere sei nun „einer meiner glücklichsten“, wurde Scharapowa in einem Statement am Dienstag zitiert. „Es fühlt sich an, als wäre mir etwas, das ich liebe, weggenommen worden und es wird sich sehr gut anfühlen, es zurück zu haben“, sagte die 29-jährige Russin. Sie zähle die Tage bis zu ihrer Rückkehr.
Ursprünglich war Scharapowa vom Tennis-Weltverband (ITF) für zwei Jahre bis Ende Jänner 2018 gesperrt worden. Gegen diese Entscheidung hatte sie Einspruch eingelegt. Der CAS begründete sein Urteil nun damit, dass die Russin keinen „signifikanten Fehler“ begangen habe, eine Sperre über 15 Monate aber angemessen sei. Für die Revision hatte sich die höchste juristische Sportinstanz viel Zeit genommen. Die Bekanntgabe war zunächst bis zum 18. Juli geplant gewesen.
Bei Meldonium handelt sich um ein Herzmedikament, das auch die Regeneration verbessern soll. Vor allem Athleten aus Russland und anderen osteuropäischen Ländern wurde Meldonium nachgewiesen. „Ich habe von Beginn an Verantwortung übernommen – weil ich nicht wusste, dass dieses Präparat, das ich seit zehn Jahre einnehme, verboten wurde“, sagte Scharapowa. Sie hoffe, „dass der Internationale Tennisverband sowie Anti-Doping-Tennisorgane und auch andere Verbände den Fall studieren werden. Damit keine andere Tennisspielerin das durchmachen muss, was ich erlebt habe.“
Scharapowa hatte das Schreiben der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) und der ITF, dass Meldonium auf die Dopingliste gesetzt wurde, Ende vergangenen Jahres nicht beachtet. Bereits die ITF hatte eingeräumt, dass Scharapowa nicht bewusst Regeln verletzt habe, aber die Verantwortung für die Missachtung trage. Das maximale Strafmaß von vier Jahren hatte der Verband nicht angewendet.
Auch wenn die ITF der Meinung ist, seine Spieler adäquat über die Änderungen in der Liste der verbotenen Substanzen informiert zu haben, will man die Art der Information zumindest prüfen. „Wir haben es geprüft und wir werden die Kommunikationsprozesse weiter prüfen. Mit dem Ziel, dass kein Spieler mehr sagen kann, er wäre nicht bestens informiert worden“, meinte die ITF in einem Statement.
Zuvor hatte Scharapowa versichert, dass sie volle Verantwortung für ihr Nichtwissen übernommen habe. „Aber ich habe auch erfahren, wie viel besser andere Verbände ihre Sportler über die Änderungen informiert haben, besonders in Ost-Europa, wo Meldonium von Millionen Leuten eingenommen wird“, sagte die Russin.
Ihr Anwalt John Haggerty ging einen Schritt weiter und bezeichnete es auch als Fehler der ITF. Laut Haggerty sei der ITF-Informationsprozess „ein Unterschied wie Tag und Nacht“ im Vergleich zu „klaren und direkten Warnungen“ anderer Verbände. „Die ITF hat diese Sache von Anfang bis Ende schwach behandelt“, so Haggerty. Wäre seine Klientin eine Eisläuferin gewesen, meinte der Anwalt, wäre all dies nicht passiert.
Die in Florida lebende Russin ist neben Serena Williams die prominenteste Spielerin auf der WTA-Tour. Sie galt bis vor diese Sperre als bestverdienende Sportlerin der Welt. Deren CEO Steve Simon freute sich dementsprechend über die Rückkehr der 35-fachen Turniersiegerin: „Wir sind froh, dass Maria 2017 auf die Courts zurückkehrt.“
Die in Österreich angezeigten Delikte sind laut Kriminalitätsstatistik zwischen 2013 und 2015 zurückgegangen, schilderte der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, Konrad Kogler, am Dienstag bei der Auftaktveranstaltung in Graz. „Das subjektive Sicherheitsempfinden geht jedoch nicht mit den objektiven Zahlen einher. Viele Menschen haben Angst“, wie Kogler hervorhob.
Die Polizei werde sich mit „Gemeinsam.Sicher in Österreich“ künftig vermehrt um diese Ängste kümmern, wie der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit sagte. Die Interaktion zwischen Polizei und Bevölkerung soll intensiver gestaltet werden, um Bürgerbeteiligung und Bürgernähe zu forcieren. Konkret sollen die Menschen die Möglichkeit bekommen, an der Lösung von wahrgenommenen Sicherheitsproblemen aktiv mitzuwirken. Über Einzelpersonen hinaus wolle man auch Vereine und Organisationen und Institutionen im Bereich der Gemeinden und Länder einbinden.
Die Initiative sei „eine Neuausrichtung der gesamten Polizei“, wie Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) am Dienstag bei der österreichweiten Auftaktveranstaltung in Graz festhielt. Damit sei sie auch ein „klares Gegenmodell zu den eigenen Sicherheitswachen“, die viele Kommunen eingeführt hätten: „Ich halte diese Duplikate für nicht geeignet, die Kriminalität zu bekämpfen“, so der Innenminister. Für ihn sei es auch „zutiefst ein Anliegen, dass jede Gemeinde ihren Sicherheitsgemeinderat“ bekommt, betonte Sobotka.
Projektleiter von „Gemeinsam.Sicher“ ist Generalmajor Gerhard Lang, Abteilungsleiter im Bundeskriminalamt. Im Lauf des Jahres 2017 soll die Initiative in ganz Österreich implementiert werden. Ziel ist, dass in jeder Polizeiinspektion mindestens ein Bediensteter für die Vernetzungsarbeit zuständig ist.
In der Steiermark wurde im Rahmen von „Gemeinsam.Sicher“ die laut dem Innenministerium österreichweit erste und bisher einzige Servicestelle für sicherheitsrelevante Anliegen initiiert. Das „Sicherheitsinformationszentrum Graz“ (SINFO) wurde am Dienstag im Anwesenheit des Innenministers in der Keplerstraße 25 eröffnet. Der Grazer Bevölkerung soll damit ein unkomplizierter Zugang zu Informationen und individuelle, persönliche Beratung geboten werden. Zu festgelegten Zeiten bieten Polizei mit Sicherheitsbeauftragten und Fachexperten, Berufsfeuerwehr, Rotes Kreuz, der Bevölkerungsschutz der Stadt, aber auch die schulpsychologische Abteilung des Landesschulrates bis hin zum Elementarschaden-Präventionszentrum Beratungen an. In einem Schauraum werden u.a. einbruchshemmende Fenster und Türen, Alarm- und Brandmeldeanlagen, wie auch Schlösser, Fahrradhelme und Überwachungskameras präsentiert.
( S E R V I C E – Kernöffnungszeiten von SINFO: Mo bis Do von 8.00 bis 14.00 Uhr und Fr von 8.00 bis 12.00 Uhr. Zusätzliche Beratungs- und Sprechstunden nach Vereinbarung, Tel. 0316 872 5777)
Der 38-jährige Scooterfahrer wurde durch Ersthelfer des Weißen Kreuzes bis zum Eintreffen des Rettungswagens versorgt.
Nach der Behandlung durch den Meraner Notarzt wurde er ins Krankenhaus Meran eingeliefert. Feuerwehr und Carabinieri sicherten die Unfallstelle.
Neben der 69-Jährigen starb ein 41-jähriger bettlägeriger Patient im Nachbarzimmer an Rauchgasen. Die Ermittlungen zum Motiv seien noch nicht abgeschlossen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Die Ermittler korrigierten dabei die Zahl der Verletzten nach unten. Es habe zehn Verletzte gegeben und nicht wie bisher angenommen 16. Niemand befinde sich mehr in Lebensgefahr. Der Sachschaden liege in dreistelliger Millionenhöhe.
Schützenhöfer meinte, er freue sich, dass unter seinem Vorsitz zum ersten Mal seit Jahrzehnten ein Gespräch der Länderchefs sowohl mit Kanzler als auch Vizekanzler bei der LK-Konferenz möglich geworden sei. Ihm sei auch die Atmosphäre zwischen Bund und Ländern ein Anliegen: „Es bringt nichts, sich gegeneinander zu beschimpfen“. Die Länder brauchten einen starken Bund und umgekehrt.
Kompetenzbereinigung sei ein großes Thema gewesen: „Wenn ich mit Unternehmern rede, sagte der, bevor er noch nach einer Förderung fragt, warum die Genehmigungen so lange dauern“, sagte der steirische LH. Die Arbeitsgruppe soll von je vier Vertretern des Bundes und der Länder beschickt werden, darunter laut Schützenhöfer Landesräte und Landeshauptleute. Kanzler Kern betonte, er habe sich freiwillig zu dieser Arbeitsgruppe gemeldet.
Kern erklärte, was das Land jetzt brauche, seien konsequente Schritte, Wachstum zu erreichen und unternehmerisches Handeln zu vereinfachen. Man habe sich auf einen bestimmten Zeitplan geeinigt und auf die Arbeitsgruppe. Der Österreich-Konvent habe Grundlagen zum Thema Deregulierung geliefert, Kärnten habe ein gutes Papier vorgelegt, ebenso die LH-Konferenz.
Vizekanzler Mitterlehner dankte Schützenhöfer für die konstruktiven Gespräche. Unter anderem ging es um eine mittelfristige Föderalismusreform. Mitterlehner betonte, es gehe „nicht um weitere Arbeitsgruppen, es geht um Umsetzung. Die Inhalte sind unter anderem durch den Österreichkonvent schon vorhanden“.
Zu der beschlossenen Arbeitsgruppe zu u.a. Aspekten der Entbürokratisierung – sprich: einfacherer Gesetze – gehören je vier Vertreter des Bundes und der Länder: „Zwei schwarz und zwei rot von Länderseite, wie sich das gehört“, schmunzelte Schützenhöfer. Dies würden wahrscheinlich Landeshauptleute sein, eventuell Landesräte, man habe diskutiert, ob es jene sein könnten, die den Finanzausgleich (FAG) verhandelten. Kern „volonierte“ halb im Scherz für die Bundesseite, bei späterem Befragen sprach er von einer „hochrangigen Besetzung“.
Schützenhöfer sagte, dies sein „eine ungewöhnliche Arbeitsgruppe, und ich habe die Zuversicht, dass da etwas gelingt“. Kern unterstrich das: „Ich teile dies voll und ganz“. Darauf angesprochen, dass recht oft von Positionspapieren wie dem Österreich-Konvent die Rede gewesen sei, sagte der Kanzler, es gebe außer diesem noch andere Grundlagen, die Papiere der Sozialpartner nicht zu vergessen. „Wir haben eine Reihe exzellenter Papiere“, so Kern. An der Konzeption sei es ja nie gelegen, sondern an der Exekution.
Kern kündigte außerdem die Vorstellung eines Maßnahmenpakets zur Bildungsreform am 18. Oktober an. Dieses werde auch die Fragen der Behördenstruktur und der Schulautonomie beinhalten. Zum Finanzausgleich sagte er, der FAG sei ein komplexes Vertragswerk, er sei aber optimistisch, in der vorgesehenen Zeit die Gespräche abzuschließen.
Vizekanzler Mitterlehner – der auf dem Namensschild bei der Pressekonferenz als Mittlerlehner geführt wurde – sprach u.a. von der Mindestsicherung: „Wir haben noch keine Einigung, aber sind auf einem guten Wege. Wir brauchen eine gemeinsame Grundlage, um Wanderungen von einem Bundesland zum anderen zu verhindern. Hier müssen wir den Best Case aussuchen, wenn wir keine gemeinsame Regelung hätten.“ Die Modelle Vorarlberg und Steiermark haben man sich u.a. angeschaut, so der Vizekanzler.
Mitterlehner sprach auch die Problematik der Quotenregelung bei der Uni-Ausbildung der Ärzte an: „Hätten wir das nicht, bekämen wir Probleme. Wir werden das mit der EU verhandeln“. Gesamt gesehen, seien die Gespräche in Graz „aus meiner Sicht ausgesprochen weiterführend“ gewesen.
Tirols LH Günther Platter (ÖVP), nächster Vorsitzender der LH-Konferenz, sagte, die Notverordnung müsse dringend umgesetzt werden: „Ich begründe das mit der Situation am Brenner. Italien leistet gute Arbeit, kann das aber vielleicht nicht mehr bewältigen, und die Kontrollen an der Grenze zu Bayern sind strikt. Wir müssen auf alles vorbereitet sein“. In der Umsetzung des Bildungspakets werde der Punkt Integration noch zu berücksichtigen sein.
Burgenlands Landeschef Hans Niessl (SPÖ) sagte, dass es Kontakte der Länder mit dem Sicherheitskabinett geben müsste, um die Dinge aus eigener Anschauung zu schildern. „Auch in diesem Bereich muss man den Dialog mit der Bundesregierung führen. Wir sind Sicherheitsdienstleister für die Republik, Stichwort Nickelsdorf“, sagte der Landeshauptmann.
Schützenhöfer resümierte: „Ich hoffe, dass wir im Verhältnis Bund-Länder einen neuen Schritt wagen und über das reden, was wir für Österreich gemeinsam tun können“. Dann gab es Vorschusslorbeeren für die Regierungsspitze: „Bei allen Rückschlägen, ich persönlich glaube an diese beiden Herren“. Mitterlehner nahm den Ball auf: „Wir sind dazu da, Probleme zu lösen, der heutige Arbeitsmodus zeigte, es geht ohne Streit.“ Kern schloss sich der Grazer Hochstimmung an: „Ich schätze die Möglichkeit zu dieser Aussprache“ und zitierte abgewandelt Mark Twain: „Die Nachricht vom Ableben der Regierung ist doch etwas übertrieben.“
„Das ist wirklich ein historischer Augenblick“, sagte der extra zur Abstimmung nach Straßburg angereiste UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon. „Das Ganze kann in einigen Tagen umgesetzt werden.“ Damit der Vertrag in Kraft treten kann, müssen mindestens 55 Staaten zustimmen, die für 55 Prozent der Treibhausgase weltweit verantwortlich sind. Bisher haben 62 Staaten ratifiziert, die für 52 Prozent der Emissionen verantwortlich sind. Ban sei sich sicher, dass mit der Ratifizierung der EU auch der zweite Schwellenwert erreicht wird, „das ist nur noch eine Frage von Tagen“. Der UNO-Generalsekretär dankte der EU für ihre führende Rolle im Kampf gegen den Klimawandel.
„Es ist ein großer Tag für Europa und auch ein großer Tag für den Planeten“, sagte die französische Umweltministerin Segolene Royal, die Gastgeberin der Pariser Klimaschutzkonferenz. Am Freitag werden laut Royal jene sieben EU-Staaten, die den Weltklimavertrag bereits in ihren nationalen Parlamenten ratifiziert haben, in New York ihre Ratifizierungsurkunden hinterlegen. „Das ist ein historischer Augenblick zu einem Zeitpunkt, wo die Welt Gewalt und Fanatismus ausgesetzt ist“, sagte sie. Durch das Abkommen werde es gelingen, die Erderwärmung unter zwei Grad zu halten.
Vonseiten der EU haben Österreich, Deutschland, Frankreich, Ungarn, Malta, die Slowakei und Portugal bereits den Vertrag formell gebilligt. Am Freitag hatten die EU-Umweltminister versichert, dass auch die restlichen 21 EU-Staaten das Pariser Abkommen im Schnellverfahren ratifizieren wollen. So soll auch sichergestellt werden, dass die EU bei der nächsten Klimakonferenz in Marrakesch in Marokko als Vertragspartei mit am Tisch sitzt. „Wir würden uns lächerlich machen, wenn wir nicht beweisen könnten, dass Europa vorangeht“, sagte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker.
Der Klimawandel sei eine der Ursachen für die gegenwärtigen Flüchtlingsströme, weil die Menschen ihre Heimat nicht mehr als nachhaltig empfinden würden, betonte Ban. Deshalb sei es nötig, das Problem anzugehen. Ban rief die EU-Staaten außerdem zu Anstrengungen für eine energiesparende und CO2-arme Industrie auf. Die vereinbarten 100 Milliarden US-Dollar für einen Klimafonds bis 2022 müssten so rasch wie möglich mobilisiert werden. Er zeigte sich zuversichtlich, dass auch Geld aus der Privatwirtschaft für Energieinvestitionen mobilisiert wird.
Der zuständige EU-Klimakommissar Miguel Arias Canete sagte, die EU habe gezeigt, dass eine Emissionsreduktion mit Wirtschaftswachstum vereinbar sei. Die EU-Kommission werde bis Dezember ein umfangreiches Paket für erneuerbare Energien vorlegen. Über die EU-interne Lastenteilung bei der CO2-Reduktion in Industrie, Verkehr und Landwirtschaft müssen sich die EU-Staaten noch einigen.
FPÖ-Delegationsleiter Harald Vilimsky rechtfertigte gegenüber der APA das Abstimmungsverhalten seiner Delegation. „Ich halte nichts von den Klimaschutzzielen, weil damit automatisch jene Staaten bevorzugt werden, die auf Kernkraft setzen“, sagte er. „Ich habe immer vorgeschlagen, verbindliche Ziele für den Anteil an Erneuerbaren festzulegen und für die Staaten Entwicklungsziele zu vereinbaren. Österreich wurde bisher immer bestraft, obwohl wir weit sauberer produzieren als viele andere Länder.“
Die FPÖ „leugnet die größte Herausforderung unserer Zeit, ist verantwortungslos und macht Politik auf dem Rücken unserer Enkel“, empörte sich die ÖVP-Europaabgeordnete Elisabeth Köstinger. Auch der grüne Abgeordnete Michel Reimon kritisierte das Abstimmungsverhalten der Freiheitlichen scharf. Dies sei „ein unglaublicher Skandal. Die Freiheitlichen verkaufen damit die österreichische Bevölkerung gleich doppelt: Erstens an ihre Freunde in der Großindustrie, und zweitens für dumm.“
Zudem können die Einkäufe auch für den ganzen Bestand eine Bedrohung darstellen. Für Palettendoktorfische wie Dorie gibt es erst Zuchtversuche. Bei den gekauften Exemplaren handelt es sich also meist um Wildfänge. Wenn sich die Tendenz wie nach „Findet Nemo“ zu einem weltweiten Hype entwickle, könne das den Bestand merklich dezimieren, befürchtet Mitic.
Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins (WTV), sieht das Problem vor allem bei der Gesetzgebung. Mit wenigen Ausnahmen gelten für Tiere die selben Normen wie für Sachen. „Wir fordern Mitsprache bei Tierrechten“, erklärte Petrovic. Sie wünscht sich Parteistellung für Tierschutzorganisationen.
Update: Der Mann ist am Donnerstagnachmittag unversehrt bei seiner Wohnung eingetroffen.
Der Mann dürfte mit einer grauen Wanderhose, grünen Outdoor-Schuhen und einer giftgrün bis hellblauen Primaloft Jacke bekleidet sein. Ein Unfall werde laut Polizeiangaben befürchtet.
Die Polizei ersucht um zweckdienliche Hinweise. Diese können an die Polizeiinspektion Zirl oder jede andere Polizeidienststelle weitergegeben werden.
Das gerade erst renovierte Schulgebäude war bei dem Erdbeben am 24. August zerstört worden. Vatikan-Sprecher Greg Burke veröffentlichte im Kurzbotschaftendienst Twitter Fotos, auf denen der Papst mit Bewohnern des Ortes zu sehen war. Er begrüßte Jugendliche und schüttelte einem sichtlich bewegten Mann die Hände. Laut dem Sprecher handelte es sich um einen Mann, der bei dem Erdbeben seine Frau und seine beiden Kinder verloren hatte. Der Papst sprach auch mit Feuerwehrleuten und mit Mitarbeitern des Zivilschutzes.
Auf einem Foto war zu sehen, wie der Papst allein vor einem Trümmerhaufen stand und betete. Der Pontifex wollte den Angaben zufolge auch die „rote Zone“ von Amatrice besuchen, die wegen der Einsturzgefahr von Häusern abgesperrt ist. Begleitet wurde das Oberhaupt der katholischen Kirche vom Bischof von Rieti, Domenico Pompili.
Der Papst hatte bereits kurz nach dem Beben einen Besuch in der Unglücksregion angekündigt, jedoch kein Datum genannt. Am Sonntag sagte er auf dem Rückflug von einem Besuch in Aserbaidschan, er wolle die Erdbebenregion „privat, allein, als Priester, als Bischof, als Papst, aber allein“ besuchen, um „nahe bei den Menschen“ zu sein.
In Amatrice sagte Franziskus, er sei nicht früher in den Ort gekommen, „um keine Probleme zu machen, angesichts der Lage, in der ihr euch befunden habt“. „Ich wollte nicht stören.“
Bei dem verheerenden Beben vom 24. August waren fast 300 Menschen ums Leben gekommen, mehr als 230 von ihnen allein in Amatrice. In dem Dorf hatten sich auch viele Römer aufgehalten, die während der heißen Sommermonate dort ihre Ferien verbrachten.
Nach Behördenangaben aus der vergangenen Woche sind noch immer 1.800 Menschen in Notunterkünften untergebracht, entweder in Zelten oder in Hotels in der Umgebung. Die Regierung schätzt den Sachschaden auf insgesamt vier Milliarden Euro.
Jarolim kann sich vorstellen, Geschworenenverfahren dahin gehend zu modifizieren, dass die Qualifikation der Laienrichter künftig außer Frage steht. So müsse etwa festgestellt werden, ob die aus der Zivilgesellschaft rekrutierten Geschworenen auch die rechtlichen Voraussetzungen in einem Strafprozess richtig verstehen. Was der SPÖ-Justizsprecher noch für sinnvoll hält ist eine – derzeit fehlende – Begründung des Urteils in einem Geschworenen-Prozess.
Auch Steinhauser sieht den Vorschlag der NEOS, die Geschworenengerichtsbarkeit durch einen Senat aus Richten und Schöffen zu ersetzen, kritisch. „In so einem System werden immer Berufsrichter das letzte Wort haben, das kommt der Abschaffung nahe“, fürchtet er. Dennoch bestehe Reformbedarf: „Die Einrichtung einer zweiten Tatsacheninstanz zur inhaltlichen Überprüfung eines Geschworenenurteils ist rechtlich absolut notwendig und fehlt derzeit.“
„Die Geschworenengerichtsbarkeit ist den Erfordernissen der aktuellen Zeit anzupassen,“ hatte NEOS-Justizsprecher Niki Scherak gemeint. Er schlug einen „großen Schöffensenat“ anstelle eines reinen Geschworenensenats vor.
„Heute, in einem demokratischen Rechtsstaat, ist die Geschworenengerichtsbarkeit in der jetzigen Form zu adaptieren“, findet Scherak. Die Berufsrichter würden das Vertrauen der Bevölkerung genießen und seien unabhängig. „Deshalb müssen wir die Geschworenengerichtsbarkeit ins 21. Jahrhundert bringen und den Erfordernissen der modernen Rechtsstaatlichkeit anpassen – auch wenn die Einführung der Laiengerichtsbarkeit zur damaligen Zeit ein großer historischer Erfolg war“, meint der NEOS-Mandatar.
Scherak ortet ein „Rechtsschutzdefizit“ durch die fehlende Begründung eines Geschworenen-Urteils. Damit könnten die Beweiswürdigung und die Schuldfrage nicht bekämpft werden, was fatale Folgen für den Rechtsschutz habe. „Ein Urteil eines Geschworenengerichts ist enorm schwierig einer Prüfung durch die nächsthöhere Instanz zu unterziehen. Im Geschworenenprozess gibt es damit ein gravierendes Rechtsschutzdefizit“, so Scherak.
Um Rechtsschutzdefizite zu beseitigen und die Qualität der Urteile zu steigern, braucht es laut den NEOS einen großen Schöffensenat. Scherak: „Geschworene und Berufsrichter müssen gemeinsam entscheiden und begründen.“ Dieses Kollegialorgan aus Juristen und Laien entspreche der bundesverfassungsrechtlichen Grundidee der Beteiligung des Volkes an der Strafjustiz – „ohne die evidenten Nachteile der jetzigen Form“.
Die NEOS versprechen sich zwei Effekte durch eine solche Reform: Die Laiensenate erhielten ein professionelles Korrektiv; die Qualität der Entscheidung profitiere davon. Zweitens spricht Scherak von einem vollends begründeten und damit auch weitergehend anfechtbaren Urteil, was im Sinne des Rechtsschutzes ein großer Gewinn wäre. Bisher reichte für die Schuldfrage der Verweis auf den Wahrspruch.
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Konkret hat man einen „Partner für Gegenwartsdramatik“ gefunden, vorerst ist die Zusammenarbeit für die Saisonen 2016/17 und 2017/18 fixiert. Während die voestalpine im aktuellen Geschäftsjahr mit einem Forschungsbudget von 150 Mio. Euro auf Innovation setze, biete das Burgtheater in der aktuellen Spielzeit sieben Ur- und Erstaufführungen. Mindestens eine von zwei Produktionen, für die das Unternehmen eine Patenschaft übernimmt, soll demnach eine Uraufführung sein. „Im Blick auf unsere Zeit, aber auch in die Zukunft, findet sich ein schöner Gleichklang mit der voestalpine“, so Königstorfer.
Als erste Paten-Produktion fungiert die österreichische Erstaufführung von „Geächtet“ von Ayad Akhtar in der Regie von Tina Lanik (Premiere am 26. November), die zweite Premiere ist noch nicht fixiert. Die Patenschaften gestalten sich jedoch ideeller Natur, wie Königstorfer auf Nachfrage betont. Der von der voestalpine zur Verfügung gestellte Betrag ist nicht zweckgebunden. Um wieviel es sich dabei handelt, wollte man nicht preisgeben.
Fest steht, dass sich die Sponsoring-Erlöse des Burgtheaters heuer insgesamt auf rund 800.000 Euro belaufen werden. Neben dem Hauptsponsor setzt Direktorin Karin Bergmann auch auf den vor eineinhalb Jahren etablierten „Burg-Zirkel“, der aus privaten Unterstützern besteht. Mittlerweile seien dies 70 Personen, durch die bisher eine Summe von 170.000 Euro generiert werden konnte.
Peter Felsbach, Konzernsprecher der voestalpine, betonte, dass man das Burgtheater den Mitarbeitern weltweit näher bringen wolle. Die nunmehrige Zusammenarbeit sei eine „logische Fortsetzung für uns als Förderer im Kulturbereich“. Königstorfer freute sich über die „schrittweisen Zuwächse“, die man im Sponsoringbereich in letzter Zeit verzeichnen konnte. Im Mittel habe der Bereich in den vergangenen Jahren 700.000 Euro jährlich eingebracht („etwas darunter lag der Betrag in Zeiten der medialen Aufregungen“). „Wir wollen beweisen, dass wir nicht nur auf öffentliche Mittel setzen, sondern auch Eigenleistungen erbringen.“
Neben dem Sponsoring verzeichnete man etwa für die Spielzeit 2014/15 einen Zuwachs von 1 Mio. Euro bei den Ticketerlösen. 2015/16 werde man aller Voraussicht nach erstmals die 9 Mio. Euro-Marke bei den Kartenerlösen durchbrechen. „Das ist ein Signal an die Fördergeber, dass wir uns nicht zurücklehnen.“
Über eine exklusive Bedienung der Strecke Mals – Bozen sei die SAD mit der Landesverwaltung seit fast einem Jahr in Verhandlung, schreibt Ingemar Gatterer in einer ersten Stellungnahme am Montag. Seit Inbetriebnahme der neuen Bahn ihm Vinschgau hatte das Unternehmen die Strecke immer exklusiv bedient.
UT24: Herr Gatterer, wie erklären Sie sich, dass Trentitalia und nicht die SAD den Zuschlag für die Vinschger Bahn erhielt?
Ingemar Gatterer: Es stimmt nicht, dass SAD den Zuschlag nicht erhalten hat. Wir sind vielmehr gerade dabei den definitiven Vertrag mit der Landesverwaltung für weitere 8 Jahre abzuschließen. Details hat die Landesregierung bereits in zwei Beschlüssen (einer im Jänner und einer im Juli) festgelegt. Was fehlt ist die Aufteilung der Linien zwischen den beiden Unternehmen SAD und Trenitalia. Vorschlag des Landes ist nun jedoch, dass die Strecke Bozen – Meran – Mals zwischen Trentialia und SAD aufgeteilt wird, anstatt die gesamte Leistung wie bisher an SAD zu übertragen. Die Problematik besteht dabei darin, dass die Landesverwaltung bereits im Jahr 2015 mit Trenitalia einen Rahmenvertrag abgeschlossen hat, welcher den Staatsbahnen mindestens 2,8 Millionen Zugkilometer pro Jahr in unserem Land garantiert. Einer exklusiven Bedienung des Vinschgaus war damit eine rechtliche Hürde vorgesetzt, die jedoch lösbar gewesen wäre. Die jetzt festgelegte Doppelbedienung ist somit meiner Meinung nach ein gezielt schadhaftes Vorgehen der Politik gegen SAD.
In einem Online-Medium wird berichtet, dass die SAD bei einem Zuschlag einen Gewinn von 22 Mio. Euro gemacht hätte – inwiefern steht dies denn im Zusammenhang mit der Vergabe? Sollte es für die Landesverwaltung nicht gleichgültig sein, wie die Kostenkalkulation der SAD aussieht? Sollte nicht eher bewertet werden, was für den Südtiroler Bürger besser ist?
Wie diese Zahl errechnet wurde entzieht sich meiner Kenntnis – von meiner Seite kann diese jedenfalls nicht bestätigt werden. Der Vergabepreis wurde mit Technikern des Landes in einem monatelangen Prüfverfahren festgelegt und ist gleich hoch wie jener von Trenitalia. Da es demnach zwischen beiden Unternehmen keinen Preisunterschied gibt, ist dieses Kriterium für die Vergabeentscheidung auch nicht relevant. Wenn die Verwaltung nun der Meinung ist, dass SAD die Leistungen günstiger erbringen könnte als Trenitalia, dann hätte sie den gesamten Zugverkehr in Südtirol an SAD übertragen müssen und nicht nur einen Teil davon. Eine andere Entscheidung kann vor dem Rechnungshof keine Rechtfertigung finden. Da der Preis somit kein Kriterium ist, müssen andere Aspekte im Vordergrund stehen. Dazu gehören Qualitätskriterien und Kriterien wie lokale Beschäftigung, lokale Wertschöpfung oder etwa Einhaltung von Proporz und Zweisprachigkeit.
Welche Vorteile hätte eine Vergabe an die SAD anstelle einer Vergabe an Trenitalia?
Die SAD hat bisher höchste Qualitätsstandards bei der Leistungserfüllung bewiesen. Wir legen höchsten Wert auf Pünktlichkeit, Sauberkeit der Züge und bestens ausgebildete Mitarbeiter. SAD hat mit 98% eine der höchsten Pünktlichkeitsraten in ganz Europa. Bei einer Vergabe an SAD wären die Arbeitsplätze der heimischen Bevölkerung vorbehalten. Außerdem bleibt die gesamte Wertschöpfung im Land. Bei Vergabe der Leistung an Trenitalia fließen mehr al 160 Millionen Euro Südtiroler Steuergeld an die Staatsbahnen. Die verrechnete MwSt. von etwa 16 Millionen Euro (im Transport werden 10% MwSt. berechnet) kann Südtirol im Rahmen der Autonomiebestimmungen jedoch nicht zurückfordern, da der Steuersitz von Trenitalia nicht im Land liegt. Südtirol verliert demnach durch den Abschluss des Vertrages mit Trenitalia 11,5 Millionen Euro öffentliche Steuermittel, die in vielen anderen Bereichen verwendet werden könnten. Wenn LH Kompatscher daher in der heutigen Ausgabe der Dolomiten darauf verweist, dass der größtmögliche Kundenutzen mit den geringsten Kosten erreicht werden soll, dann ist anzumerken, dass offensichtlich genau das Gegenteil von dieser Zielsetzung umgesetzt wurde.
Die SAD hält sich an den ethnischen Proporz, obwohl sie als privates Unternehmen dazu nicht verpflichtet wäre. Warum tut sie dies dennoch auf freiwilliger Basis?
Anführen möchte ich, dass die von mir erworbenen SAD-Aktien Großteils italienischer Streubesitz waren. SAD ist demnach gerade erst durch diese Aktienkäufe zu einem – zumindest in der Eigentümerstruktur – „Südtiroler Unternehmen“ geworden. Mit der Übernahme, war es für mich daher auch wichtig dem Betrieb eine neue Südtiroler Identität zu geben. Wir haben daher freiwillig den Proporz zur Anwendung gebracht. Die Staatsbahnen müssten ihn aufgrund der Bestimmungen des Autonomiestatutes anwenden… SAD macht dies jedenfalls aus Überzeugung – auch wenn es ein privates Unternehmen ist und demnach keine Verpflichtung dahingehend besteht.
Warum wurde bei der Vergabe nicht berücksichtigt, dass die SAD als Südtiroler Unternehmen, das in Südtirol steuerpflichtig ist, durch seine Steuerleistungen zum Südtiroler Landeshaushalt beiträgt?
Dies ist mir selbst völlig unverständlich. Altlandeshauptmann Durnwalder hat mir in einem heutigen Gespräch mitgeteilt, dass er so etwas niemals gemacht hätte. Den italienischen Staatsbahnen Aufträge dieser Art zu übertragen ist in autonomiepolitischer Hinsicht einfach nicht nachvollziehbar. Wenn Leistungen im Rahmen von Ausschreibungsverfahren nicht im Land bleiben, dann ist diese Tatsache im Sinne einer gesamteuropäischen Wirtschaftsordnung zu akzeptieren. Eisenbahnleistungen werden jedoch direkt vergeben. Es ist demnach eine ausschließliche Ermessensentscheidung der Landesregierung, ob sie ein heimisches Unternehmen beauftragt oder nicht. Dass die Regierung dabei aber zum eigenen Schaden handelt, und im Landeshaushalt selbst auf 11,5 Millionen Euro verzichtet, ist…
Wie bewerten Sie den Umstand, dass nun die Trenitalia mit der Vinschger Bahn wieder Zutritt zum Südtiroler Nahverkehr in einem Landesteil erhält, in dem bereits alles in Südtiroler Hand war? Ist dies als neuerliche Verbeugung der Landesregierung Richtung Rom zu bewerten, oder waren der Landesregierung bei der Vergabe die Hände gebunden aufgrund von EU-Vorgaben oder staatlichen Richtlinien?
Wie ich bereits angemerkt habe, ist es eine ausschließliche Entscheidung der Landesregierung, wem sie Eisenbahnleistungen überträgt. Es gibt hierzu keine maßgebenden Einschränkungen aus staatlicher oder europarechtlicher Sicht. Im Vinschgau hat man vor Jahren eine eigene Lokalbahn ins Leben gerufen. Ziel war es damals, sich von italienischer Präsenz zu lösen und lokale Wertschöpfung auch in diesem Bereich zu forcieren. Dies war die politische Linie von LH Magnago und LH Durnwalder, welche zu einer immer größeren Unabhängigkeit Südtirols geführt hat. LH Kompatscher hat sich davon nun verabschiedet. Warum der neue Landeshauptmann diesen Weg wählt, ist mir selbst unverständlich. Eine Autonomie-Südtirol-treue-Grundhaltung kann ich jedenfalls nicht erkennen.
Wie erklären Sie sich, dass Südtiroler Medien ohne Recherche bei der SAD über die Vergabe berichteten?
Ich finde es sehr unprofessionell, wenn ein Medium Berichte verfasst ohne bei den Beteiligten Rücksprache zu halten. Wieso Ebner das macht, kann ich nicht beantworten. Ein solches Vorgehen steht jedenfalls nicht für einen qualitätsvollen Journalismus.
In Ihrer Stellungnahme schlagen Sie auch patriotische Töne an und verweisen darauf, dass die SAD ein heimisches Unternehmen sei, das im Tiroler Territorium verankert ist. Wie wichtig ist Ihnen Patriotismus bei ihrer unternehmerischen Tätigkeit?
Ich versuche die SAD dahingehend weiterzuentwickeln, dass sie als hochqualitativer Mobilitätsdienstleister in unserem Land anerkannt und als Teil der Südtiroler Identität wahrgenommen wird.
„Wir beobachten die Lage. Derzeit ergibt sich für uns keine Lageänderung“, sagte Hirsch mit Blick auf den jüngsten Vorstoß der Taliban auf die 160 Kilometer von Mazar-i-Sharif entfernte Provinzhauptstadt Kunduz. Das Bundesheer sei diesbezüglich „in Abstimmung“ mit der Deutschen Bundeswehr, betonte der Sprecher. Derzeit werde das österreichische Kontingent für die zunächst bis Ende 2017 befristete Mission zusammengestellt.
In der afghanischen Hauptstadt Kabul sind bereits neun österreichische Stabsoffiziere stationiert. Der Ministerrat hat Anfang September eine Aufstockung auf 20 Soldaten beschlossen, die im Rahmen der NATO-Mission „Resolute Support“ tätig sein sollen. Zehn Soldaten sollen dabei als Ausbildner in Mazar-i-Sharif tätig sein. Laut Hirsch hat die deutsche Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen das Bundesheer um die Entsendung von Gebirgskampfexperten gebeten, weil die österreichischen Gebirgsjäger europaweit führend auf ihrem Gebiet seien.
Für Österreich ist der Einsatz auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise wichtig, wie Hirsch erläuterte. Afghanistan sei nämlich eines der Hauptherkunftsländer von Flüchtlingen. Durch eine Stabilisierung des Landes werde dazu beigetragen, „dass sich weniger Flüchtlinge auf den Weg machen“ und auch die Möglichkeit für Rückführungen geschaffen. Derzeit sei es „eigentlich gar nicht möglich“, Flüchtlinge nach Afghanistan zurückzubringen, so der Sprecher.
Generalmusikdirektor Daniel Barenboim und Regisseur Harry Kupfer erzählen eine persönliche Geschichte – von der unerschütterlichen Liebe der als Fidelio verkleideten Leonore (Camilla Nylund), die ihren unschuldig verurteilten Geliebten Florestan (bravourös: Andreas Schager) vor dem Tod retten will. Am Schluss Bravorufe und Applaus für eine furios ausgekostete Musik und überzeugende Sänger, weniger für die Inszenierung.
Für Harry Kupfer, die deutsch-deutsche Regielegende, ist es die fünfte „Fidelio“-Inszenierung, und er legt sie als Spiel im Spiel an. Die Sänger, in Alltagskleidern und mit der Partitur in der Hand, sollen sich das Stück vor den Augen der Zuschauer erarbeiten. „So wird daraus, fernab jeglicher Gefängnisromantisierung, ein geistiger Vorgang, der sich mit dem Stück und den Figuren auseinandersetzt“, erklärt der 81-Jährige im Programmheft.
Freilich geht das Konzept nicht immer auf. In der Eröffnungs- und der Schlussszene steht das riesige Ensemble in Anspielung an die erste Uraufführung 1805 im prunkvoll goldverzierten Saal des Wiener Musikvereins, bis die bedruckte Leinwand im Hintergrund fällt. Dann ist die Illusion vorbei. Die Bühne ist nur noch karges Grau mit Gefangenen-Inschriften auf der Rückwand und einer Beethoven-Büste auf dem Bechstein-Flügel, die an den jahrelangen Kampf des Komponisten mit der Partitur erinnert.
Barenboim wählt mit seiner Staatskapelle die selten gespielte Ouvertüre aus einer frühen Fassung – und macht mit einer bis ins letzte himmelhochjauchzend-zutodebetrübten Interpretation deutlich, dass die Musik hier die erste Geige spielen wird. Besonders beeindruckend später auch der Gefangenenchor am Ende des ersten Teils und die zu einem Oratorium verdichtete, herausgeschriene Schlussszene mit dem euphorischen „Wer ein holdes Weib errungen, stimm‘ in unsern Jubel ein!“
Mit der Gemeinschaftsproduktion knüpfen die Altmeister Barenboim und Kupfer nach 15 Jahren Pause an eine erfolgreiche frühere Zusammenarbeit an. 1988 war ihr „Ring des Nibelungen“ in Bayreuth als Jahrhundertereignis gefeiert worden. Es folgte die Aufführung der zehn wichtigsten Wagner-Werke in Berlin – wieder ein Meilenstein.
Die Neuinszenierung nun war eigentlich geplant, um das Stammhaus Unter den Linden nach seiner Sanierung wiederzueröffnen. Doch wie schon mehrfach zuvor, hatte der Termin verschoben werden müssen. In der auslaufenden Legislaturperiode beschäftigte sich sogar ein Untersuchungsausschuss mit den Pannen am Bau. Die Kosten sind inzwischen von rund 240 auf 400 Millionen Euro gestiegen. „Wir hoffen sehr inständig“, so formulierte es Dramaturg Detlef Giese, „dass am nächsten Tag der Deutschen Einheit die Premiere wirklich an neuer alter Stelle zu feiern sein wird.“
„Für das Panda-Weibchen haben wir schon einen Namen gefunden, den wir aber noch nicht verraten. Diesen Namen hatten wir schon lange im Hinterkopf. Nach drei Männchen war die Freude über ein Weibchen besonders groß und wir haben immer gesagt, wenn einmal ein Weibchen dabei ist, soll es diesen speziellen Namen bekommen“, sagte Tiergartendirektorin Dagmar Schratter am Dienstag. Lediglich, dass es ein chinesischer Doppelname ist und der erste Teil des Namens wieder „Fu“ für „glücklich“ ist, wird verraten.
Für den Namen das Männchens sind nun die Fans aus der ganzen Welt gefragt. Bis 16. Oktober können Vorschläge unter panda@zoovienna.at an den Tiergarten geschickt werden. Es sollte ein chinesischer Name sein, der mit „Fu“ beginnt. Die drei besten Ideen stehen danach in einem Onlinevoting auf zur Wahl.
Mit einem großen Kinderfest am 27. November sollen die Namen der Pandazwillinge gebührend gefeiert werden. Die bisherigen Schönbrunner Pandajungtiere heißen Fu Long, Fu Hu und Fu Bao.
Der Heimatbund ruft in einer Aussendung die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, die Debatte kritisch zu verfolgen und den Beruhigungen seitens der offiziellen Vertreter die notwendige Skepsis entgegen zu bringen. „Die Politik in Rom hat sich zu sehr den zentralistischen Bestrebungen gebeugt. Alle sind sich darin einig – unterstreicht der Südtiroler Heimatbund – sogar der Landeshauptmann und die Parlamentarier – dass die Reform zentralistisch ist. Das allein genügt schon, dagegen zu stimmen“, betont der Heimatbund.
Aber es werde versucht, die Südtiroler mit der so genannten Schutzklausel zu beruhigen. Diese biete in Wirklichkeit aber keinen Schutz, sei nur eine Übergangsnorm und schütze nicht vor den Eingriffen eines zentralistischen Staates. Eine Suprematie-Klausel des Staates führe das nationale Interesse wieder ein.
Diese Suprematie (Art. 117, Absatz 4 Verf.) und die Ersatzbefugnis der Regierung (Art. 120 Absatz 2 Verf.) würden es ermögliche, sich den Organen des Landes aus nationalem Interesse zu ersetzen. Der Staat könne zur Wahrung der „juridischen und wirtschaftlichen Einheit“, statt dem Landtag und der Landesregierung handeln und damit die autonomen Körperschaften außer Kraft setzen. „Das wurde sogar in der fälschlicherweise als Schutzklausel bezeichneten Übergangsnorm bekräftigt. Bei Änderungen des Autonomiestatutes hat zudem das Parlament das letzte Wort“, so der Heimatbund.
„Jeder Südtiroler, der seine Heimat liebt, sollte bei diesem Referendum überzeugt mit NEIN stimmen“, sagt Obmann Roland Lang.
Die sofort alarmierte Feuerwehr Waidbruck rückte mit 20 Mann und mehreren Einsatzfahrzeugen an. Atemschutzträger gingen in die Wohnung und suchten nach dem Brandhers. Bald schon konnte ein defekter Backofen als Brandursache ausfindig gemacht werden, welcher von den Wehrmänner dann abmontiert wurde. Anschließend wurde die Wohnung mit einem Hochleistungslüfter vom Rauch befreit.
Durch den raschen Einsatz der Feuerwehr Waidbruck konnte größerer Schaden verhindert werden.
Der Schöffensenat gehe von der Richtigkeit der Aussagen der Zeugen aus, meinte die Richterin in der Urteilsbegründung. Zwei Zeugen hatten in der Verhandlung von einem Drogendeal mit dem Polizisten berichtet. „Es gibt keinen Grund, warum die Zeugen Sie zu Unrecht belasten sollten“, sagte Preßlaber. Seine Aussagen hingegen seien „hanebüchen“ gewesen, so die Richterin zum Angeklagten.
Der derzeit suspendierte Polizist hatte sich zu Prozessbeginn teilweise schuldig bekannt. Beim Betreten des Gerichtssaals hatte er sich einen Ordner mit dem aufgebrachten Schriftzug „An die ‚liebe Presse‘, für eure Sensationsgier geht ihr über Leichen“ vor sein Gesicht gehalten.
Der Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft im Frühjahr und Sommer 2015 mit einem Spürhund Drogenbunker in Innsbruck ausgehoben und das gefundene Suchtgift für sich behalten haben, um es weiter zu verkaufen. Bei einer Hausdurchsuchung seien bei dem Beschuldigten zudem 300 Gramm Cannabis sicher gestellt worden, erläuterte Staatsanwalt Thomas Willam. Außerdem hätten die Ermittler dabei kinderpornografische Dateien auf dem Laptop und Handy des 41-Jährigen gefunden.
Er habe die 300 Gramm Cannabis lediglich im Haus gehabt, um damit mit seinen Spürhunden zu trainieren, verteidigte sich der Polizist. Zum Vorwurf des Drogenhandels bekannte sich der 41-Jährige nicht schuldig. „Er hat mir erzählt, dass er zehn Platten Haschisch, also insgesamt einen Kilo, hat und gefragt, ob ich sie haben will“, erzählte hingegen ein Zeuge. Bei zwei Treffen habe ihm der Polizist schließlich insgesamt 300 Gramm für drei Euro pro Gramm verkauft, fügte er hinzu. Bei einer der Übergaben soll der Polizist sogar mit dem Dienstfahrzeug aufgetaucht sein, so der Zeuge.
Der 41-jährige Angeklagte tat die Aussagen des Zeugen als Lügen ab. „Ich weiß nicht, warum er das behauptet“, sagte der Polizist zur Richterin. Er habe sich lediglich vor rund zehn Jahren mehrmals von Drogenfunden „etwas abgezweigt“, um das Suchtgift für das Training mit seinem Hund zu verwenden. Weiter verkauft habe er jedoch niemals etwas, beteuerte der Angeklagte.
Den Besitz der pornografischen Dateien gab der 41-Jährige zu. „Ich weiß seit meiner Pubertät, dass ich diese Neigung habe und bin nicht stolz drauf“, sagte der Angeklagte zur Richterin. Er befinde sich deswegen derzeit auch in Therapie.
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Stattdessen verwies der Kanzleramtsminister – genauso wie Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) – auf den Vorschlag der Landesflüchtlingsreferenten, diese hatten vergangene Woche einen Stundenlohn von fünf Euro vorgeschlagen, wobei Asylwerber maximal zehn Stunden pro Woche arbeiten dürften.
Auch Stöger (SPÖ) stellt sich in der Diskussion auf die Seite der Bundesländer. Gefragt, ob also der jüngste Vorschlag von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) nicht produktiv sei, meinte Stöger: „So kann man das ausdrücken.“
Es gebe unterschiedliche Argumente, versuchte ÖVP-Staatssekretär Harald Mahrer im Pressefoyer nach dem Ministerrat zu kalmieren. Es brauche eine möglichst sachliche Debatte und er glaube an eine vernünftige Lösung. Zum Betrag von 2,50 Euro argumentierte Mahrer, dass es sich um keine Arbeit handle, die gemäß Kollektivvertrag zu bewerten sei. Es gehe um die Intention, so sollten die Menschen beispielsweise nicht herumsitzen. Es handle sich eben um eine „spezielle Situation“, erklärte Mahrer. „Leider gehen die Emotionen immer hoch.“ „Man kann es nüchtern bewerten, aber das Signal ist ein anderes“, beendete dann Drozda die Diskussion während des Pressebriefings.
Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) hatte zuvor von einer technischen Frage gesprochen, wie man den Betrag von der Größe her ansetzt. „Ich sehe da keinen ideologischen Konflikt oder eine Auseinandersetzung zwischen zwei Parteien.“
Das kann auch als zusätzliche Einladung an Gläubiger gesehen werden, die noch nicht angenommen haben und noch bis Freitag dazu Zeit haben. Bisher sagten laut Schelling 75 Prozent der Vorranggläubiger „Ja“ zum Angebot (von Gesetzeswegen nötig wären 66 Prozent) und 50 Prozent der Nachranggläubiger (nötig wären 25 Prozent). Bis zum Ende der Frist hofft Schelling auf noch mehr Zustimmung. „Wir bekommen täglich weitere Einlieferungen“, sagte der Finanzminister.
Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) hingegen betonte, dass man erst am Montag endgültig sagen könnte, wie viele Gläubiger tatsächlich zugestimmt haben. Es gebe keinen Grund für verfrühten Jubel. „Abgerechnet wird zum Schluss“, so Kaiser, der freilich hoffte, dass der Rückkauf klappen wird.
Am Montag um die Mittagszeit wird das Ergebnis endgültig feststehen. Vorranggläubiger können sich für 75 Prozent ihrer Ausstände in Cash entscheiden oder über einen bundesgarantierten Zerobond 90 Prozent ihres ursprünglichen Barwerts zurückerhalten. Für Nachranggläubiger sind 30 Prozent Cash vorgesehen oder aber über zwei verschiedene Schuldscheinkonstruktionen 45 Prozent.
Kärnten steuert – vom Bund vorfinanziert – 1,2 Mrd. Euro zum Rückkauf der Schulden der Hypo-Abbaubank Heta bei. Auch den Rest finanziert der Bund vor. Die Heta-Verwertung soll so viel einspielen, dass keine neuen Steuergelder notwendig werden. Bisher verlor der Steuerzahler mit der Skandalbank 5,5 Mrd. Euro.
Wie die Königlich-Schwedische Akademie der Wissenschaften am Dienstag in Stockholm bekannt gab, erhält Thouless eine Hälfte des Preises, die andere Hälfte teilen sich Haldane und Kosterlitz. Die Auszeichnung ist heuer mit acht Millionen schwedischen Kronen (830.000 Euro) dotiert und wird am 10. Dezember, am Todestag des 1896 gestorbenen Preisstifters, verliehen.
Im Mittelpunkt der Arbeit der drei Laureaten, die alle an der Universität Cambridge studiert haben, steht ein fundamentales Teilgebiet der Mathematik, die sogenannte Topologie. Damit kann man physikalische Eigenschaften von Materialien erforschen, die in ihrer Grundstruktur auch unter Verformungen unverändert bleiben.
Mit Hilfe der Topologie konnten der 1942 in Aberdeen geborene Kosterlitz von der Brown University (US-Bundesstaat Rhode Island) und der 1934 in Bearsden (Schottland) geborene Thouless von der University of Washington in Seattle Anfang der 1970er-Jahre zeigen, dass entgegen der bis dahin geltenden Theorie Supraleitung, also der völlig verlustfreie Transport von Strom, auch in dünnen Schichten möglich ist.
Ein völlig neues Verständnis erreichten Kosterlitz und Thouless auch darüber, wie Phasenübergänge in dünnen Schichten vor sich gehen. Das Nobelkomitee bezeichnete diesen Kosterlitz-Thouless-Übergang (KT-Übergang) als „eine der bedeutendsten Entdeckungen in der Festkörperphysik des 20. Jahrhunderts“, die universell sei und bei verschiedenen zweidimensionalen Materialien beobachtet werden kann.
Thouless und der 1951 in London geborene Haldane von der Princeton University (USA) legten zudem in den 1980er-Jahren neue Theorien vor, die im Widerspruch zu bis dahin geltenden Annahmen standen, welche Materialien Strom leiten, speziell bei sehr niedrigen Temperaturen und in starken Magnetfeldern. Auch hier spielten topologische Konzepte eine entscheidende Rolle. In der Folge übertrug Haldane die Erkenntnisse auch auf Ketten magnetischer Atome und damit von zwei- auf eindimensionale Strukturen.
Mit Hilfe der Topologie konnte Thouless auch den Quanten-Hall-Effekt theoretisch beschreiben. Dieser tritt in Halbleitern bei sehr tiefen Temperaturen und in starken Magnetfeldern auf, die elektrische Spannung wächst dabei nicht gleichmäßig, sondern sprunghaft.
Dank der Arbeit der drei Physiker sei „die Jagd auf neue und exotische Materiezustände eröffnet“, schreibt das Nobelpreiskomitee, das auch Hoffnung für künftige Anwendungen in Materialwissenschaften und Elektronik sieht.
Der 51-Jährige und seine 54-jährige Schwester – sie sind inzwischen zerstritten – sollen laut Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) 2010 als Helfer auf einem Gnadenhof im Innviertel dafür gesorgt haben, dass der damals 86-jährige Tierfreund und Betreiber Sparbücher, Konten sowie Versicherungen einrichtet und dem Mann die Verfügung darüber einräumt. Dieser hätte davon Geld kassiert und für sich verwendet, so der Vorwurf. Bei dem Mann sollen es mehrere Hunderttausend Euro gewesen sein. Die Frau soll 35.000 Euro des Gönners, die für das Gut Aiderbichl bestimmt waren, nicht dort abgeliefert haben. Angeklagt sind Untreue, Veruntreuung sowie Urkundenfälschung und -unterdrückung.
Die beiden Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Alles sei mit Wissen und Wollen des Gönners geschehen, versicherten sie. Mit dem Geld, das über Konten, Sparbücher und aus Versicherungen floss, seien die Ausgaben des Hofes beziehungsweise das Gehalt des Mannes für die dort geleistete Arbeit bestritten worden. Der Verstorbene habe ihn außerdem finanziell absichern wollen, erklärte der 51-Jährige. Die Frau verantwortete sich damit, dass sie dem Geschäftsführer von Gut Aiderbichl, Dieter Ehrengruber, die 35.000 Euro in bar übergeben, jedoch dafür keine Quittung erhalten habe. Im Gegenzug äußerte sich sie kritisch über die Aktivitäten von Aiderbichl.
Die Verbindung dorthin besteht auch darin, dass der im November 2011 verstorbene Tierfreund seinen Hof und zusätzlich Geld für den Betrieb in einem Testament Gut Aiderbichl vermacht hat. Für die Ausgaben, die der Angeklagte bestritten haben will, habe es Rechnungen gegeben. Die in Ordnern aufbewahrten Belege seien jedoch verschwunden nachdem das Gut Aiderbichl den Hof übernommen hatte.
Die Affäre flog 2014 auf, als ein Bruder des 2011 verstorbenen Gönners Anzeige erstattete. Er war durch ihm zugetragene Informationen rund um den Verbleib des Vermögens – die Rede ist von insgesamt sieben Millionen Euro – misstrauisch geworden. Am Nachmittag wurden noch drei Zeugen befragt. Eine frühere ehrenamtliche Helferin, die sich bis dahin um die Finanzen des Gnadenhofbetreibers gekümmert hatte, fühlte sich von den Geschwistern verdrängt. Zwei Bankmitarbeiter hatten bei der Kontoeröffnung durch den Gönner und der Einräumung der Zeichnungsberechtigung an den Angeklagten den Eindruck, dass der Millionär geistig fit gewesen sei und aus eigenen Stücken gehandelt habe.
