von kmu 02.07.2015 16:35 Uhr

Grazer Amokläufer randaliert! Psychologin massiv bedroht

Der Täter zerschmetterte mehrere Gegenstände in seinem Haftraum. Und warf Justizbeamten das verabreichte Essen nach.
Bilder: (c) BMJ

Der Amokfahrer von Graz ist anscheinend weiterhin unberechenbar. Er sitzt zurzeit in Untersuchungshaft in der Justizanstalt Graz-Jakomini ein.

In einer Haftzelle zerschlug und beschädigte er mehrere Gegenstände. Dazu warf er sein Essen einem Justizbeamten nach. Daraufhin ist er nun von Mitgliedern der Justizwache-Einsatzgruppe in einem speziell gesicherten Haftraum für einige Tage abgesondert worden.

 

“Kuschelvollzug” für Schwerverbrecher in Österreich muss ein Ende finden

Martin-Johann Schöpf, seit 1992 im Justizwachdienst, ist empört: “Ein geplantes Betreuungsgespräch mit einer erfahrenen Psychologin musste kurzer Hand abgebrochen werden. Diese fühlte sich vom aggressiven Häftling derart massiv bedroht, dass die hauseigene Einsatzgruppe alarmiert werden musste.” 

Schöpf ist überzeugt: “Seine gewalttätigen Reaktionen mögen auf den Besuch seiner Eltern im Gefängnis zurückzuführen sein.” Die Behandlung des Schwerverbrechers sei aber trotzdem “Kuschelvollzug”. “Wieso braucht eine solche Person schon in den ersten Tagen Besuch von Angehörigen, welche wie sich jetzt herausstellt, voll mitverantwortlich sind am psychischen Zustand des Täters?

 

Gewerkschafter schalten sich ein

Die Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG) in der Justizwachegewerkschaft und die Bundesfachgruppe Justizwache in der Kameradschaft der Exekutive Österreichs (KdEÖ-ÖAAB) fordern nun, dass der übertriebene „Kuschelvollzug“ für Schwerverbrecher in Österreich ein Ende finden muss.

Dieser Zustand sei vor allem für die Justizwache und die anderen Bediensteten im Strafvollzug nicht mehr zumutbar und auch im absoluten Interesse der breiten Öffentlichkeit sowie der gebotenen inneren Sicherheit des Staates.

Zur Sicherstellung dieses Vorhabens müsse der Gesetzgeber das an sich sehr liberale Strafvollzugsgesetz und einige Bestimmungen der Strafprozessordnung, welche besonders in den letzten 20 Jahren durch verschiedene Gesetzesänderungen und die ständige Rechtsprechung durchlöchert und zahnlos gemacht wurden, zumindest für Schwerverbrecher entsprechend verschärfen und geeignete Sicherheitsstandards legistisch anpassen, so Schöpf, der Vorsitzender des Fachausschusses bei der Vollzugsdirektion und Vorsitzender der Justizwachegewerkschaft Tirol ist.

Jetzt
,
oder
oder mit versenden.

Es gibt neue Nachrichten auf der Startseite