Gemeindenverband: Beflaggung unangebracht – keine Sanktionen zu befürchten
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“Der Südtiroler Gemeindenverband hat in Erfahrung gebracht, dass der Landeshauptmann angeordnet hat, an den Landesgebäuden die Beflaggung nicht vorzunehmen.” steht in dem Rundschreiben, das an alle Gemeinden ergangen ist. Darin wird explizit darauf hingewiesen, dass laut staatlicher Regelung für die Nichtbefolgung der Anordnung zur Flaggenaushängung keine Sanktionen vorgesehen sind.
Geschäftsführer Dr. Benedikt Galler bringt in dem Rundschreiben auch klar zum Ausdruck, was er von der Anordnung der italienischen Regierung hält: “Auch wir sind der Meinung, dass eine Beflaggung anlässlich des 100. Jahrestages des Eintritts Italiens in den Ersten Weltkrieg bei uns in Südtirol nicht angebracht ist.”