von st 07.04.2015 13:46 Uhr

Italienische Bestimmungen stellen Kleinunternehmer vor Probleme

Seit letzter Woche können Südtiroler Unternehmen Rechnungen für öffentliche Aufträge nur noch digital ausstellen. Für viele Kleinunternehmer stellt diese elektronische Fakturierung ein großes wirtschaftliches Problem dar.
Foto: Handelskammer

Eine neue italienische Bestimmung sieht vor, dass ab sofort Rechnungen für öffentliche Aufträge nur noch digital ausgestellt werden können. Doch vor allem die für Südtirol so typischen Kleinbetriebe können diesen zeitlichen und bürokratischen Mehraufwand kaum ertragen, kritisiert lvh-Präsident Gert Lanz.

Viele Kleinunternehmer müssten sich an externe Anbieter wenden. „Günstige Angebote belaufen sich auf bis zu 50 Euro, aber pro Rechnung“, gibt Lanz zu bedenken. Die zusätzlichen Kosten könnten sich auch auf den Preis Dienstleistungen niederschlagen, was dazu führe, dass sich die Preise in der öffentlichen Verwaltung erhöhen werden. „Es wäre sinnvoll eine Grenze festzulegen, innerhalb der für kleinere Beträge keine elektronische Fakturierung erforderlich ist“, schlägt Lanz vor.

Ein Beispiel: Eine Gemeinde hat ein Altersheim, einen Kindergarten und eine Schulmensa. Ein Metzger wird mit der Fleischlieferung beauftragt, erhält aber nicht Einzelaufträge, da die Gemeinde eine gesamte Ausschreibung für alle drei Institutionen macht. Die Rechnungen müssen aber für die drei Einrichtungen separat ausgestellt werden, seit dem 31. März 2015 in digitaler Form, in einem speziellen XML-Format erstellt, mit dem jeweiligen IPA-Kodex versehen und der digitalen Unterschrift.

Kleinbetriebe können zeitlichen und technischen Aufwand nicht bewältigen

„Zumeist ist der durchschnittliche Südtiroler Kleinbetrieb nicht imstande, diesen technischen und zeitlichen Aufwand zu bewältigen und muss sich Hilfe von externen Anbietern holen“, erklärt der Präsident im Wirtschaftsverband für Handwerk und Dienstleister Gert Lanz. Die Kosten, die für die Südtiroler Betriebe für die elektronische Fakturierung entstehen sind enorm. Dies veranschaulicht folgende Rechnung: Ausgehend von den 150.000 Rechnungen, die allein die Landeskörperschaften jährlich ausstellen und für die ein Betrieb – bei kostengünstigem Angebot – 15 Euro pro Rechnung bezahlt, ergibt sich eine Summe von 2,25
Millionen Euro.

„Die Rechnungen der Gemeinden sind in dieser Kalkulation noch nicht berücksichtigt, d.h. die Summe wird sich vermutlich nochmals verdoppeln. Und egal ob 15 oder 50 Euro: es geht hier nicht um einen einmaligen Betrag, den die Betriebe bezahlen, sondern um Kosten die pro Rechnung vorgesehen sind und dies stellt für die Unternehmen sehr wohl eine Belastung dar“, erklärt Lanz weiter.

Split Payment und Reverse Charge sorgen für Ärger und Unsicherheit

Auch das seit Anfang dieses Jahres eingeführte Split Payment sorgt für Ärger und Ungleichheit unter den Unternehmern. Es sieht vor, dass für gewisse Dienstleistungen die Mehrwertsteuer vom Auftraggeber (Reverse Charge) bzw. von der öffentlichen Verwaltung (Split Payment) bezahlt wird.

Dadurch können hohe Mehrwertsteuer-Guthaben entstehen, die nicht mit Sicherheit verrechnet oder zurückgefordert werden können. „Italien – und damit auch Südtirol – laufen Gefahr, dass vermehrt Lieferanten aus dem Ausland zu den Aufträgen kommen, wo man sich die Mehrwertsteuer spart“, erklärt der Verbandspräsident.

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