Ein Blog von

Roland Lang

21.01.2021

Österreich gewährt Staatsbürgerschaft zusätzlich

Die Republik Österreich bietet seit 1. September 2020 den Holocaust-Überlebenden und ihren Nachkommen neben ihrer Staatsbürgerschaft auch jene Österreichs an. Bislang haben rund 4.200 Befugte einen Antrag gestellt.

Es ist die Wiedergutmachung eines gewaltigen historischen Unrechts. Für die jüdischen Mitbürger von einst kommt der Schritt reichlich spät, um noch in größerem Maße wirksam zu sein. Doch das Angebot der doppelten Staatsbürgerschaft gilt auch für deren direkte Nachkommen, so dass der Schritt Österreichs nicht nur ein lobenswerter, sondern auch ein nachhaltiger ist.

Nachdem die bisherige Staatsbürgerschaft beibehalten werden kann, rückt die Republik von ihrer bisherigen Haltung ab, dass im Sinne des Madrider Abkommens Doppelstaatsbürgerschaften zu vermeiden seien.

Als Südtiroler verstärkt das meine Hoffnung, dass Österreich im Sinne des verpflichtenden Beschlusses des Nationalrates vor den letzten Parlamentswahlen sich verstärkt um die Wiedererlangung der verlorenen österreichischen Staatsbürgerschaft für Südtiroler bemüht. Die österreichischen Juden, sowohl die Holocaust-Opfer als auch die, die aus ihrem Vaterland fliehen mussten, haben ein grausames Schicksal erlitten, das sich jedem Vergleich entzieht. Der gemeinsame staatspolitische Nenner ist aber der, dass auch die Südtiroler seinerzeit gegen ihren Willen der österreichischen Staatsbürgerschaft verlustig gegangen waren.

Wie im Falle der ehemaligen jüdischen Mitbürger sollte auch den Nachkommen der ehemals österreichischen Mitbürger auf dem Gebiet des vom Vaterland abgetrennten Südtirol die österreichische Staatsbürgerschaft aufs neue verliehen werden und zwar zusätzlich zu ihrer bestehenden Staatsbürgerschaft. Diese souveräne Maßnahme der Republik würde ein weiteres Stück Österreich mit den Zeitläufen versöhnen. Es  wäre überdies eine glaubwürdige Bekundung des europäischen Geistes der Gleichberechtigung und Zusammenarbeit über alle nationalen Grenzen hinweg.

 Roland Lang

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  1. Goos7473
    25.01.2021

    Ja mit so einer KURZ-en Bundesregierung wundert mich das überhaupt nicht
    🤣🤣🤣

  2. artim
    21.01.2021

    Warum Italien-Österreicher im Zweifel benachteiligt sein sollen, ist objektiv nicht nachvollziehbar.
    Ein Individualrecht auf Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft als eh. Bürger-innen der Republik (Deutsch)Österreich (12.11.1918- 31.12.2020) und deren Nachkommen kann nicht nur gegenüber jenen angenommen werden, denen 1938 ebenso die Staatsbürgerschaft aberkannt wurde.
    Österreichs ist auch Signatarstaat des Pariser Abkommens von 1946 und seither völkerrechtlich “Schutzmacht” der österreichischen Minderheit in Italien. Ohne dieses Abkommen wäre Österreichs Weg zur UNO 1960 nicht möglich gewesen. Der österreichische Antrag – „Das Problem der österreichischen Minderheit in Italien“ –(erstmals seit 1945 ist von einer österreichischen Minderheit in Italien die Rede) wäre ansonsten nicht auf die Tagesordnung gekommen.
    Wieso die derzeitige österreichische Bundesregierung, anders als die BRD, … aber auch Italien für Migranten und deren Nachkommen, die it. Minderheit im Ausland oder Slowenien für seine Minderheit in Italien seit Jahrzehnten, den Italien-Österreichern noch immer die Möglichkeit auf Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft trotz Entschluss des Nationalrats verweigert, ist vollkommen unverständlich.
    Ein Bruno Kreisky würde sich da im Grabe umdrehen.

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