Dr Igl
Glosse
Mander, es geht auch einfacher
Nicht so diese beiden. Nur um zu sagen, dass sie für die kleineren Spitäler auf dem Land eine möglichst eigenständige Leitung wollen, faseln sie von „peripheren Krankenhausstrukturen“ (das ist italienisch gedacht und deutsch geschrieben) oder von „kulturellen Eigenheiten“. Sie lassen sich von der Pressestelle des Hauses Gender-zerstückelte und grammatikalisch falsche Monstersätze wie diesen hier schreiben: „Diesem/r sollen in Bezug auf die Belange vor Ort die Weisungsbefugnis in fachlicher Hinsicht, die Aufsicht der ärztlichen Leistungen und die Befugnis zur Koordinierung unterliegen und eine unterstützende Funktion für den/die ärztliche/n Direktor/in ausüben.“
Sie reden von der „Organisation eines Zweitstandortes“, obwohl kein Schwein außer ein paar Bürokraten weiß, was das ist. Sie wollen einen Artikel 23 abändern, von welchem Gesetz bleibt offen. Sie tun dies „anlässlich der heutigen Sitzung“, als wären sie gar nicht dabei und drin. Sie „zeigen sich überzeugt“, auch wenn sie nur die Binsenweisheit dreschen, dass jeder Betrieb eine Leitung braucht. Hohlheit über Hohlheit. Fehler über Fehler. Mander vom Land, findet zurück zu klaren Worten! Nennt Ross und Reiter. Denkt daran, dass euch die Leute “im” Land verstehen müssen und nicht die Leute “vom” Land (die in den Amtsstuben der Provinzverwaltung).
Hier die Presseaussendung im Wortlaut und danach die Pressemitteilung, wie sie hätte sein können.
SVP – Südtiroler Volkspartei | 23.07.2019 | 18:06
Vallazza und Locher für die Stärkung der peripheren Krankenhausstrukturen
Anlässlich der heutigen Sitzung des vierten Gesetzgebungsausschusses brachten die Bauernvertreter L.Abg. Manfred Vallazza und L.Abg. Franz Locher Änderungsanträge zum Artikel 23 ein, welche vorschreiben jeweils eine/n Arzt/Ärztin und eine/n Pflegedienstleiter/in als Verantwortungsträger/innen für die Organisation eines Zweitstandortes zu berufen.
„Wie in der Privatwirtschaft üblich, braucht jeder Betrieb eine/n fachkundige/n Betriebsleiter/in vor Ort, damit die Struktur funktioniert und in Folge qualitativ hochwertige Leistungen erbracht werden können. Der/die Betriebsleiter/in vor Ort kennt die Arbeitsbedingungen, Mitarbeiter und kulturellen Eigenheiten, daher weiß diese/r am besten was gebraucht wird. So ist dies auch in Krankenhausstrukturen der Fall“, zeigt sich L.Abg. Manfred Vallazza überzeugt. Die eingebrachten Änderungsanträge zielen darauf ab, gesetzlich festzuschreiben, dass für jede Krankenhauseinrichtung einem/r Arzt/Ärztin die Verantwortung für die Organisation des zweiten Standortes der Krankenhauseinrichtung übertragen wird. Diesem/r sollen in Bezug auf die Belange vor Ort die Weisungsbefugnis in fachlicher Hinsicht, die Aufsicht der ärztlichen Leistungen und die Befugnis zur Koordinierung unterliegen und eine unterstützende Funktion für den/die ärztliche/n Direktor/in ausüben. „Die gute Koordinierung von Ort ist das Um- und Auf für ein funktionierendes System, daher ist eine territoriale Leitung unerlässlich“, sagt L.Abg. Franz Locher. Weiters ist ebenso ein Pflegedienstleiter/Pflegedienstleisterin in der fachlichen Verantwortung vorgesehen, dem/der die Weisungsbefugnis am zweiten Standort unterliegt. Diese/r soll auch mit Koordinationsbefugnissen ausgestattet sein und den/die Pflegedienstleiter/in des Gesundheitsbezirkes unterstützen und entlasten.
Mehr Eigenständigkeit für Landspitäler Â
Die Landtagsabgeordneten Manfred Vallazza und Franz Locher verlangen eine starke ärztliche und pflegerische Betriebsleitung in den Krankenhäusern von Innichen, Sterzing und Schlanders. Im vierten Gesetzgebungsausschuss beantragen deshalb die beiden Bauernvertreter in der SVP eine entsprechende Änderung von Artikel 23 im Landesgesundheitsgesetz.
„Jeder Betrieb braucht eine fachkundige Betriebsleitung vor Ort, um erfolgreich arbeiten zu können. Das gilt erst recht für ein Krankenhaus“, sagen die SVP-Landtagsabgeordneten Manfred Vallazza und Franz Locher. „Wir wollen gesetzlich festschreiben, dass die kleineren Spitäler Südtirols eine ärztliche und eine pflegerische Leitung mit klaren Befugnissen bekommen.“ Die örtliche Führung dieser so genannten „Zweitstandorte“ soll die Organisation des Hauses verantworten und koordinieren, fachlich weisungsbefugt sein, die ärztlichen und pflegerischen Leistungen beaufsichtigen und die Direktion im übergeordneten Spital entlasten. „Vor Ort ist jeweils ein Arzt oder eine Ärztin sowie ein Pflegedienstleiter oder eine Pflegedienstleisterin einzusetzen“, beantragen die beiden Landtagsabgeordneten.