Klimaplan Südtirol: 54 neue Maßnahmen sind umsetzbar

Ergebnisse der Analyse: Mehr als die Hälfte der Vorschläge bereits berücksichtigt
Im Zuge eines umfangreichen Beteiligungsprozesses haben der Klimabürgerrat und das Stakeholder Forum Klima rund 600 Maßnahmenvorschläge für den Klimaplan Südtirol 2040 eingereicht. Diese wurden in den vergangenen Monaten von den Fachressorts der Landesverwaltung auf ihre Umsetzbarkeit geprüft und kategorisiert.
Die Ergebnisse dieser Prüfung zeigen: 54 Vorschläge gelten als „neu und umsetzbar“, 124 müssen noch vertieft geprüft werden. 30 Vorschläge finden sich bereits in bestehenden Fachplänen der Landesverwaltung, während 263 Vorschläge schon in Umsetzung sind. 103 Maßnahmen wurden als rechtlich oder technisch nicht umsetzbar eingestuft, 35 als unklar. Rund 60 Vorschläge wurden an die Gemeinden weitergeleitet, da sie nicht in den direkten Zuständigkeitsbereich der Landesverwaltung fallen.
Politik lobt Engagement und kündigt Umsetzung an
Bei der heutigen Pressekonferenz betonte Landeshauptmann Arno Kompatscher die Bedeutung der Beteiligung: „Es ist entscheidend, dass wir alle relevanten Akteure in diesen Prozess einbeziehen.“ Auch Umweltlandesrat Peter Brunner lobte die Übereinstimmung vieler Vorschläge mit bereits laufenden Maßnahmen. Die 54 neuen, umsetzbaren Vorschläge sollen nun in die Überarbeitung des Klimaplans sowie in bestehende Fachpläne integriert werden.
Vertreter der Beteiligungsgremien betonten die Wirkung des gemeinsamen Engagements. Simon Harder vom Klimabürgerrat hob hervor, dass Menschen aus unterschiedlichsten Bereichen zum Klimaschutz beitragen können. Silke Raffeiner vom Stakeholder Forum Klima forderte, auch nicht umsetzbare Maßnahmen nicht zu vergessen: „Die Zeit drängt.“ Zudem sei es notwendig, den Klimaplan rechtlich verbindlich zu machen, um seine Umsetzung abzusichern.
Die 54 neuen, umsetzbaren Maßnahmen zum Klimaplan können auf der Klimaland-Webseite eingesehen werden. Dort werden nach und nach alle weiteren der insgesamt 600 geprüften Vorschläge veröffentlicht und ihre Umsetzbarkeit angegeben bzw. ihre Nichtumsetzbarkeit begründet.
