Pflegekräfte-Register: AGB/CGIL unterstützt Umsetzung

Ein Register mit Vorteilen für Pflegekräfte und Familien
Die Rentnergewerkschaft LGR/SPI der AGB/CGIL spricht sich klar für die Einrichtung eines Verzeichnisses für Pflegekräfte in Südtirol aus. Sie bezieht sich dabei auf einen kürzlich vom Landtag unterstützten Vorschlag und verweist auf das nationale Gesetzesdekret 29/2024, das den Regionen die Möglichkeit gibt, entsprechende Register einzuführen. Einige Regionen Italiens haben diesen Schritt bereits umgesetzt.
Ein solches Verzeichnis könne laut Gewerkschaft das Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage in der Pflege deutlich verbessern. Die Eintragung in das Register soll zwar freiwillig bleiben, biete jedoch Sicherheit für beide Seiten – sowohl für Pflegebedürftige und ihre Familien als auch für Pflegekräfte.
Qualitätskriterien und Kontrolle durch öffentliche Hand
Gewerkschaftssekretär Alfred Ebner betont, dass es sich beim Register nicht um ein verpflichtendes Berufsalbum handle. „Aber es muss so gestaltet sein, dass für die Eintragung klare, überprüfbare berufliche Kriterien gelten, die von der öffentlichen Hand garantiert werden“, so Ebner.
Die Rentnergewerkschaft ist sich der praktischen Herausforderungen bewusst: etwa der hohen Zahl an irregulären Arbeitsverhältnissen in diesem Bereich oder der Tatsache, dass viele Pflegekräfte aus dem Ausland stammen und häufig über Genossenschaften vermittelt werden. Trotzdem fordert die Gewerkschaft, das Register zügig einzuführen und dabei alle betroffenen Organisationen mit einzubeziehen. „Trotz der Hürden darf die Umsetzung nicht weiter hinausgezögert werden“, so Ebner abschließend.
