Zwei Pusterer Staatsverweigerinnen am Flughafen gestoppt
Wie die Quästur Bozen mitteilt, erschienen gegen 13.45 Uhr zwei Frauen am Flugsteig für den Flug nach Ibiza, eine bereits mit einem Flugschein, die andere mit der Absicht, einen solchen zu kaufen. Bei der üblichen Kontrolle vor dem Boarding zeigte die Frau mit dem Ticket den Polizeibeamten einen fiktiven „Universalpass“, eine Art „selbst erstelltes Dokument“, auf dem ihre persönlichen Daten vermerkt waren.
Ausweis mit blutigen Fingerabdrücken
Die Behauptung, ein solches „Dokument“ – in Wirklichkeit ein Stück Papier, das nach den Gesetzen Italiens und aller anderen Länder keinen rechtlichen Wert hat – müsse anerkannt werden, ist ein typischer Ausdruck der selbsternannten Gruppe „ONE PEOPLE I AM“, einer Art „Sekte“, die an einigen Orten in Italien und im Ausland präsent ist, welche sich weigert, die Autorität des Staates anzuerkennen, und im Namen ihrer Anhänger eigenständig angeblich gefälschte Ausweisdokumente druckt, die in Blut eingeprägte Fingerabdrücke enthalten.
Angesichts der Tatsache, dass die mit der Flughafenkontrolle betrauten Polizeibeamten wiederholt versuchten, den beiden Frauen klarzumachen, dass sie ohne ein gültiges Ausweisdokument nicht an Bord des Flugzeugs hätten gehen dürfen und dass die in ihrem Besitz befindlichen Papiere keinen rechtlichen Wert hätten, da sich beide Frauen weigerten, ein gültiges Ausweisdokument für die Ausreise vorzulegen, wurden sie nicht nur am Einsteigen gehindert, sondern auch zur Quästur gebracht, wo sie zu Identifizierungszwecken festgehalten wurden.
P. A. C. (51) aus dem Gadertal und O. A. (58) aus Bruneck
Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wurden die beiden Frauen – die schließlich als P. A. C., 51 Jahre alt aus dem Gadertal, und O. A., 58 Jahre alt aus Bruneck, beide mit Vorstrafen und/oder polizeilichem Führungszeugnis, identifiziert wurden – bei der Staatsanwaltschaft wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angezeigt. Darüber hinaus beschlagnahmten die Beamten bei P.A.C. Bargeld in Höhe von ca. 20.000 Euro, da sie diesen Betrag ohne Zollanmeldung über den gesetzlich zulässigen Betrag hinaus ins Ausland transferieren wollte, und dessen Herkunft sie, die zudem angab, kein Vermögen zu besitzen, nicht begründen konnte.
Quästor Paolo Sartori hat daher in Anbetracht der Feststellungen der Beamten der Grenzpolizei des Flughafens und der Ordnungshüter den beiden Frauen ein zweijähriges Aufenthaltsverbot in der Gemeinde Bozen sowie eine mündliche Verwarnung erteilt.
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01.10.2024
Wie geht das
Keinen gültigen Ausweis u trotzdem in Bruneck oder Gardertal Wohnen
Wie kommen die zu einer Wohnung
Ausländer ?oder zu einem Auto??
Oder sind Walsche ?