von ih 19.07.2024 14:57 Uhr

Team K sieht dringenden Handlungsbedarf

Am Freitag hat sich der vierte Gesetzgebungsausschuss im Südtiroler Landtag mit einem Gesetzentwurf zur Neustrukturierung der psychischen Beratung und Betreuung befasst, vorgelegt vom Team-K-Landtagsabgeordneten Franz Ploner. Das Hauptziel des Entwurfs sei es, einen institutionellen Rahmen zu schaffen, der eine zeitnahe und flächendeckende psychologische Betreuung im Land gewährleistet.

Franz Ploner vom Team K

Franz Ploner kritisiert die mehrheitliche Ablehnung der zentralen Artikel des Gesetzentwurfs scharf. Er betonte, dass die Ablehnung nicht nur ein weiteres Kapitel zur Tabuisierung psychischer Probleme in der Gesellschaft darstelle, sondern vor allem den Menschen, die dringend Hilfe benötigen, schade. Insbesondere die Folgen der Corona-Pandemie hätten den Bedarf an psychologischer Beratung deutlich erhöht.

Der Gesetzentwurf sah vor, dass neben den bestehenden Angeboten auch akkreditierte Gemeinschaftspraxen und freiberufliche Psychologen in die Betreuung einbezogen werden. Diese Maßnahmen sollten durch den Haushalt des Südtiroler Sanitätsbetriebs finanziert werden.

Das negative Gutachten des Rates der Gemeinden, das Personalmangel als Hauptgrund für lange Wartezeiten nennt, ließ Ploner nicht gelten. Er betonte die hohe soziale und volkswirtschaftliche Relevanz der psychischen Gesundheit und forderte einen unbürokratischen, leistbaren Zugang zu psychologischen Diensten für alle Bürger.

Zum Vergleich: Die Nachbarprovinz Trient habe bereits vor acht Jahren ein Landesgesetz zur Regelung psychischer Behandlungen verabschiedet, was als Vorbild dienen könnte, so Ploner.

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